Arbeitsrecht

Beratung für Selbstständige

Experte für Freelancer und Co.

Wer sein eigener Herr ist, muss sich um Arbeitsrecht und Co. keine Gedanken machen? Falsch! Selbstständige kommen vor allem unter mehreren Bedingungen mit dem Arbeitsrecht in Berührung: wenn sie

In diesen beiden Fällen ist ein arbeitsrechtliches Grundwissen unabdingbar. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg und darüber hinaus stehen wir Ihnen als Selbstständige beratend zur Seite, vertreten Sie vor Gericht, bieten bei Bedarf Mediation und vermitteln Ihnen in unseren Arbeitsrecht-Seminaren das nötige Fachwissen.

Oder rufen Sie an unter 040-8222820-0

Arbeitsrecht für Selbstständige mit Mitarbeitern

Falls Sie einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen und zur Unterstützung Mitarbeiter anstellen, liegt ein klassisches Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis vor – mit allem, was nach dem Arbeitsrecht dazugehört: ArbeitsvertragGehaltUrlaubsanspruch und vieles mehr. Da Sie als Vorgesetzter Verantwortung für Ihre Arbeitnehmer tragen, sollten Sie Rechte und Pflichten beider Seiten genau kennen. Alles was zu unserem Angebot rund um das Arbeitsrecht für Selbstständige in Hamburg gehört, lesen Sie auch auf der Seite Arbeitsrecht für Arbeitgeber.

Portrait von Christian Wieneke-Spohler, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Christian Wieneke-Spohler

Portraitfoto von Kai Höppner, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg

Kai Höppner

Arbeitsrecht für Freelancer und arbeitnehmerähnliche Selbstständige

Viele freie Mitarbeiter und Freelancer sind zwar rein rechtlich selbstständig, tatsächlich aber finanziell von einem Auftraggeber abhängig. In diesen Fällen handelt es sich um keine Selbstständigkeit, sondern um ein Angestelltenverhältnis. Das ist vor allem im Hinblick auf das Sozialrecht bedeutsam, hat also Auswirkungen auf die Rentenversicherung und andere Sozialversicherungen. Vor allem im Hinblick auf diese Scheinselbstständigkeit ist Rat durch einen Arbeitsrecht-Fachanwalt hilfreich.

Wenn Sie einer abhängigen Beschäftigung nachgehen, hat Ihr Auftraggeber die Pflicht, Sie zu versichern. Außerdem genießen Sie besonderen Schutz. Zum Beispiel gilt für Sie das Bundesurlaubsgesetz. Im Gegensatz zu einem „richtigen“ Arbeitgeber muss Ihr Auftraggeber allerdings bei Krankheit oder Schwangerschaft (Mutterschutz) nicht weiterhin Ihr Entgelt zahlen.

Anhaltspunkte für eine abhängige Beschäftigung sind:

Laut Sozialgesetzbuch (SBG) VI. Buch besteht für folgende neun Berufsgruppen eine Sozialversicherungspflicht:

(* sofern sie nicht regelmäßig versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen)

Treffen die oben genannten Kriterien auf Sie zu und/oder fallen Sie in eine der neun Berufsgruppen und Ihr Auftraggeber behandelt Sie wie einen unabhängigen Selbstständigen, sollten Sie sich unbedingt über Ihre Ansprüche informieren und darüber, wie Sie insbesondere die Sozialversicherungspflicht durchsetzen können. Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht bieten Ihnen eine fundierte Beratung zu Ihrem individuellen Fall. Rufen Sie uns an und erfahren Sie ganz unverbindlich, was wir für Sie tun können.

Auszeichnung der WirtschaftsWoche für die Hamburger Kanzlei Martens & Wieneke-Spohler als Top-Kanzlei für Arbeitsrecht in Hamburg.

Schreiben Sie uns.
Wir melden uns umgehend!

Oder rufen Sie uns an:  040-8222820-0 (Mo.-Fr. 09:00 – 18:00)

Sie finden uns in Hamburg-Eppendorf