Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung

Rat vom Arbeitsrechtanwalt

Die betriebsbedingte Kündigung ist eine unangenehme Situation, in der Sie als Arbeitnehmer auch beim Thema Abfindung schnell und effektiv Ihre Rechte kennen und anwenden müssen. Dieser Ratgeber liefert einen detaillierten Überblick über:

Betriebsbedingte Kündigung – die Grundlagen

Betriebsbedingte Kündigungen treten ein, wenn organisatorische Veränderungen wie Rationalisierung, Standortschließungen oder Insolvenzen es unzumutbar machen, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Eine solche Kündigung ist jedoch an strenge Bedingungen geknüpft und muss sozial gerechtfertigt sein.

Betriebsbedingte Kündigung – der Ablauf

Wenn der Arbeitgeber zu dem Schluss kommt, dass betriebsbedingte Kündigungen unumgänglich sind, muss er eine Sozialauswahl durchführen. Hierbei werden die betroffenen Mitarbeiter anhand bestimmter Kriterien wie Alter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten ausgewählt. Ziel ist es, die sozialen Härten des Arbeitsplatzabbaus möglichst gering zu halten.

Sozialauswahl: Schutz für die am stärksten Schutzbedürftigen

Die Sozialauswahl ist ein wesentlicher Aspekt des Kündigungsschutzrechts, der darauf abzielt, den am stärksten schutzbedürftigen Arbeitnehmer vor einer Kündigung zu bewahren. Dabei spielen verschiedene Kriterien wie Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und eine mögliche Schwerbehinderung eine Rolle.

Rolle des Betriebsrats bei der betriebsbedingten Kündigung

Der Betriebsrat kann bei einer betriebsbedingten Kündigung eine wichtige Rolle spielen, da er zahlreiche Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte besitzt. Er kann beispielsweise, wenn es sich um einen größeren Personalabbau handelt, die Erstellung eines Sozialplans fordern, der auch Abfindungsregelungen enthalten kann.

Kein allgemeiner Anspruch auf Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung

Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass eine Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung gesetzlich garantiert ist. Tatsächlich kann ein Anspruch auf Abfindung aus dem Sozialplan, einem Tarifvertrag, der individuellen Vereinbarung oder dem Kündigungsschutzgesetz (§ 1a KSchG) entstehen. Insofern ist es empfehlenswert, einen Anspruch auf Abfindung immer im Kontext einer umfassenden arbeitsrechtlichen Beratung zu klären.

Abfindungsrechner: Erste Orientierung, aber keine abschließende Antwort

Ein Abfindungsrechner kann eine erste Einschätzung der potenziellen Höhe einer Abfindung liefern, sollte aber niemals als alleinige Quelle dienen. Eine professionelle Rechtsberatung ist unerlässlich, um die individuellen Faktoren, die die Abfindung beeinflussen, zu berücksichtigen.

Spezielle Fälle: Lange Betriebszugehörigkeit, Schwangerschaft, Schwerbehinderung und Kleinbetriebe

Arbeitnehmer mit einer langen Betriebszugehörigkeit erhalten bei einer betriebsbedingten Kündigung oft eine höhere Abfindung, wobei die genaue Höhe von den individuellen Umständen abhängig ist. Arbeitnehmerinnen, die schwanger sind oder eine Schwerbehinderung haben, genießen einen besonderen Kündigungsschutz. In sogenannten Kleinbetrieben (nicht mehr als 10 Mitarbeiter) gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht, sodass es an der Basis für die Aushandlung einer Abfindung fehlt.

Auswirkungen einer Abfindung auf das Arbeitslosengeld

Die Zahlung einer Abfindung kann zu einer späteren Auszahlung des Arbeitslosengeldes oder der Verhängung einer Sperrzeit führen, insbesondere wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Deshalb sollten die potenziellen Auswirkungen einer Abfindung auf das Arbeitslosengeld immer individuell geprüft werden.

Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung & Beiträge zur Sozialversicherung

Abfindungen werden grundsätzlich als einmalige Zahlungen betrachtet und sind daher sozialversicherungsfrei. Einfach gesagt, fallen keine zusätzlichen Beiträge für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an. Aber Vorsicht: Abfindungen sind voll steuerpflichtig. Das bedeutet, sie müssen in Ihrer Einkommensteuererklärung angegeben werden. Die Fünftelregelung kann Ihnen jedoch eine gewisse Steuerersparnis ermöglichen.

Abfindungsrechner

Unser Abfindungsrechner hilft Ihnen einzuschätzen, mit welcher Abfindungshöhe Sie im Erfolgsfall nach der betriebsbedingten Kündigung durch Ihren Arbeitgeber rechnen könnten. Standardmäßig kalkuliert der Abfindungsrechner mit dem üblichen Berechnungsfaktor von 0,5 (halber Monatsbruttolohn pro Beschäftigungsjahr).





Die Abfindung beträgt: 0,00 €

Kündigungsschutzklage: Eine Option zur Verteidigung Ihrer Rechte

Falls Sie gekündigt werden, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Sollte die Klage erfolgreich sein, kann dies zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Oft enden diese Verfahren jedoch mit einem Vergleich, in dessen Rahmen eine Abfindung ausgehandelt wird.

Schlussfolgerung: Holen Sie sich professionellen Rat

Das Thema betriebsbedingte Kündigung und Abfindung ist komplex und erfordert eine gründliche rechtliche Überprüfung. Bei einer (drohenden) Kündigung sollten Sie stets anwaltlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Rechte vollständig wahrnehmen.

Sie haben Fragen?

Unsere Fachanwälte stehen Ihnen mit langjähriger Erfahrung im Arbeitsrecht gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!

Portrait von Christian Wieneke-Spohler, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Christian Wieneke-Spohler
Portraitfoto von Kai Höppner, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg
Kai Höppner
Portrait von Christian Wieneke-Spohler, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Christian Wieneke-Spohler
Portraitfoto von Kai Höppner, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg
Kai Höppner

Häufige Fragen zur Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung

Eine betriebsbedingte Kündigung ist eine Form der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Dies geschieht aufgrund von betrieblichen Erfordernissen, die eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen. Beispiele hierfür sind Unternehmensumstrukturierungen, Betriebsschließungen oder wirtschaftliche Schwierigkeiten.
Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung existiert in Deutschland nicht. Allerdings kann ein Anspruch auf Abfindung aus dem Sozialplan, einem Tarifvertrag, einer individuellen Vereinbarung oder aufgrund von §1a KSchG entstehen.
Die Höhe der Abfindung kann auf verschiedenen Wegen berechnet werden und hängt von vielen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Lebensalter des Arbeitnehmers und seinem Verdienst. Ein oft genutzter Richtwert ist eine halbe Bruttomonatsvergütung pro Beschäftigungsjahr.

Die Sozialauswahl ist ein Verfahren, das der Arbeitgeber durchführen muss, um bei einer betriebsbedingten Kündigung zu ermitteln, welcher Arbeitnehmer am wenigsten schutzbedürftig ist. Dabei werden Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und etwaige Schwerbehinderungen berücksichtigt.

Ein Abfindungsrechner ist ein Online-Tool, das zur groben Berechnung einer möglichen Abfindungshöhe verwendet werden kann. Dabei werden oft das Alter, die Betriebszugehörigkeit und das Monatsgehalt berücksichtigt. Allerdings liefert der Rechner nur eine grobe Orientierung und kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.
Es ist ratsam, bei Erhalt einer betriebsbedingten Kündigung so früh wie möglich juristischen Rat einzuholen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann die Rechtmäßigkeit der Kündigung überprüfen, bei Verhandlungen unterstützen und Sie bei einer möglichen Kündigungsschutzklage begleiten.
Die Zahlung einer Abfindung kann Auswirkungen auf den Beginn der Zahlung von Arbeitslosengeld haben. Dies ist dann der Fall, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde und der Arbeitnehmer eine Abfindung erhalten hat (sog. „Ruhezeitregelung“).
Der Betriebsrat hat umfangreiche Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte im Falle einer betriebsbedingten Kündigung. Er kann beispielsweise die Erstellung eines Sozialplans verlangen und im Konsultationsverfahren versuchen, Kündigungen zu vermeiden oder ihre sozialen Folgen abzumildern.
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Ein Rechtsanwalt kann Sie dabei unterstützen und die notwendigen Schritte erläutern.

Schwangere und Schwerbehinderte genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Für Schwangere gilt ein Kündigungsverbot während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. Bei Schwerbehinderten ist für die Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich.

Für Kleinbetriebe gelten abweichende Regelungen. So findet das Kündigungsschutzgesetz nur auf Betriebe mit in der Regel mehr als zehn Mitarbeitern Anwendung.
Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat, die zum Ziel hat, die wirtschaftlichen Nachteile für die Mitarbeiter, die aus einer Betriebsänderung, insbesondere durch Abbau von Arbeitsplätzen resultieren, abzumildern oder auszugleichen. Dies kann beispielsweise durch Abfindungszahlungen geschehen.
Im Falle einer betriebsbedingten Kündigung sollten Sie unbedingt juristischen Rat einholen. Ein Rechtsanwalt kann Ihre Situation bewerten, Ihre Optionen aufzeigen und Sie dabei unterstützen, Ihre Rechte geltend zu machen.

Schreiben Sie uns.
Wir melden uns umgehend!

Oder rufen Sie uns an:  040-8222820-0 (Mo.-Fr. 09:00 – 18:00)

Anfahrt

Martens & Wieneke-Spohler
Rechtsanwälte
Eppendorfer Baum 23
20249 Hamburg

Betriebsbedingte Kündigung

Voraussetzungen, Fristen, Sozialauswahl & Co.

In diesem Ratgeber beantworten die Fachanwälte für Arbeitsrecht, Christian Wieneke-Spohler und Kai Höppner Fragen zur betriebsbedingten Kündigung, die wir häufig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern hören. 

Portrait von Christian Wieneke-Spohler, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt
Christian Wieneke-Spohler
Portraitfoto von Kai Höppner, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg
Fachanwalt
Kai Höppner

In Kürze: Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?

Eine Kündigung ist betriebsbedingt,

wenn ein Arbeitsplatzabbau wirtschaftlich oder unternehmerisch erforderlich ist und keine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung – auch in anderer Position – besteht.

Voraussetzungen für die betriebsbedingte Kündigung

Neben der betrieblichen Erfordernis (z. B. Abteilung geschlossen) muss die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung ausgeschlossen sein.

Kündigungsfrist beachten

Eine betriebsbedingte Kündigung ist eine ordentliche Kündigung. Das heißt, die regulären Kündigungsfristen sind einzuhalten.

Auszeichnung durch die WirtschaftsWoche der Kanzlei Martens & Wieneke-Spohler, Anwälte für Arbeitsrecht in Hamburg, als Top-Kanzlei.

Definition der betriebsbedingten Kündigung

Eine betriebsbedingte Kündigung tritt ein, wenn ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Gründen beendet, die in der betrieblichen Organisation, dem Betriebsablauf oder der wirtschaftlichen Situation des Betriebs begründet sind. Es handelt sich dabei um eine einseitige Willenserklärung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Die vier Voraussetzungen für eine betriebsbedingte Kündigung

1. Betriebliche Erfordernisse

Eine Weiterbeschäftigung ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich. Das ist der Fall, wenn das Unternehmen insolvent ist oder eine Abteilung geschlossen wird. Es muss sich um einen dauerhaften Wegfall des Arbeitsplatzes handeln. Kurzfristige Schwankungen der Auftragslage rechtfertigen keine betriebsbedingte Kündigung.

2. Keine Weiterbeschäftigung möglich

Es gibt keine Möglichkeit, betroffene Arbeitnehmer in einer anderen Position oder Abteilung zu beschäftigen. Im Arbeitsrecht spricht man von einer „dringlichen“ Kündigung.

3. Sozialauswahl

Bei der Frage, wer als erstes gekündigt wird, müssen Arbeitgeber nach einem Punktesystem vorgehen. Dabei werden berücksichtigt:

  • Wie lange ist der Arbeitnehmer im Betrieb?
  • Wie alt ist der Arbeitnehmer
  • Hat die Person Kinder, für deren Unterhalt sie sorgen muss?
  • Liegt eine Schwerbehinderung vor?

4. Interessenabwägung

Eine betriebsbedingte Kündigung ist nur möglich, wenn die Interessen des Unternehmens die des Arbeitnehmers überwiegen. Das ist der Fall, wenn eine Weiterbeschäftigung wirtschaftlich und unternehmerisch nicht sinnvoll ist.

Eine betriebsbedingte Kündigung ist nicht ohne weiteres möglich. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Bei Themen wie Schwangerschaft oder Elternzeit kann es kompliziert werden!

Sonderfälle bei einer betriebsbedingten Kündigung

Krankheit

Eine Krankheit schützt nicht grundsätzlich vor einer betriebsbedingten Kündigung. Wenn die Voraussetzungen für eine solche Kündigung erfüllt sind, kann der Arbeitgeber auch während der Krankheit des Arbeitnehmers kündigen. Allerdings darf die Krankheit nicht der Grund für die Kündigung sein.

Schwangerschaft und Elternzeit

Während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist in dieser Zeit nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der zuständigen Behörde möglich. Gleiches gilt für die Elternzeit: Nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde. 

Kleinbetrieb

In Betrieben mit in der Regel zehn oder weniger Arbeitnehmern gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht. Hier kann der Arbeitgeber in der Regel ohne Angabe von Gründen kündigen. Allerdings muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer länger als sechs Monate im Betrieb beschäftigt ist.

Behinderung und Schwerbehinderung

Schwerbehinderte Menschen genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist nur mit Zustimmung des Integrationsamtes möglich.

Anwalt für betriebsbedingte Kündigung

Wir stehen Ihnen mit langjähriger Erfahrung bei betriebsbedingter Kündigung gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!

Portrait von Christian Wieneke-Spohler, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Christian Wieneke-Spohler
Portraitfoto von Kai Höppner, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg
Kai Höppner
Portrait von Christian Wieneke-Spohler, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Christian Wieneke-Spohler
Portraitfoto von Kai Höppner, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg
Kai Höppner

Die Rolle des Betriebsrats​ bei der betriebsbedingten Kündigung

Der Betriebsrat spielt eine wichtige Rolle bei betriebsbedingten Kündigungen. Vor jeder Kündigung muss der Arbeitgeber den Betriebsrat anhören. Er muss dem Betriebsrat die Gründe für die geplante Kündigung mitteilen und ihm die Möglichkeit geben, dazu Stellung zu nehmen.

Wenn der Betriebsrat der Kündigung widerspricht, muss der Arbeitgeber dies dem Arbeitnehmer in der Kündigung mitteilen. Ein Widerspruch des Betriebsrats hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber trotz des Widerspruchs kündigen kann.

Der Betriebsrat kann auch bei der Sozialauswahl eine Rolle spielen. Er kann mit dem Arbeitgeber einen Interessenausgleich und einen Sozialplan aushandeln, um die Folgen der Kündigung für die Arbeitnehmer abzumildern.

Die Sozialauswahl bei der betriebsbedingten Kündigung

Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl durchführen. Das bedeutet, er muss unter den vergleichbaren Arbeitnehmern prüfen, wen die Kündigung am wenigsten hart trifft. Dabei muss er verschiedene Kriterien berücksichtigen:

  • Betriebszugehörigkeit: Je länger ein Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt ist, desto stärker ist sein Kündigungsschutz.
  • Lebensalter: Ältere Arbeitnehmer haben in der Regel einen stärkeren Kündigungsschutz als jüngere.
  • Unterhaltspflichten: Arbeitnehmer, die unterhaltspflichtig sind, genießen einen stärkeren Kündigungsschutz.
  • Schwerbehinderung: Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben einen stärkeren Kündigungsschutz.

Die Fristen der betriebsbedingten Kündigung

Eine betriebsbedingte Kündigung zählt zu den ordentlichen Kündigungen. Arbeitgeber müssen sich an die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorgeschriebene oder im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist halten. Diese richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und liegt zwischen 2 Wochen (in den ersten 6 Monaten der Probezeit) bis zu 7 Monaten zum Monatsende (bei mindestens 20 Jahren im Betrieb) – sofern Arbeitsvertrag oder anwendbarer Tarifvertrag keine längere Frist vorsehen.

Das Arbeitszeugnis nach einer betriebsbedingten Kündigung​

Nach einer betriebsbedingten Kündigung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dieses muss wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein. Es darf den Arbeitnehmer nicht bei der Suche nach einer neuen Stelle benachteiligen.

Das Arbeitszeugnis sollte folgende Informationen enthalten:

  • Art und Dauer der Tätigkeit: Hier wird beschrieben, welche Aufgaben der Arbeitnehmer ausgeführt hat und wie lange er im Betrieb beschäftigt war.
  • Leistungsbeurteilung: Der Arbeitgeber muss die Leistung des Arbeitnehmers beurteilen. Dabei muss er sich an den tatsächlichen Leistungen orientieren.
  • Verhaltensbeurteilung: Der Arbeitgeber muss auch das Verhalten des Arbeitnehmers beurteilen, sowohl gegenüber Vorgesetzten und Kollegen als auch gegenüber Kunden oder Geschäftspartnern.
  • Kündigungsgrund: Der Grund für die Kündigung muss nicht im Arbeitszeugnis stehen. Wenn der Arbeitnehmer dies wünscht, kann der Arbeitgeber aber angeben, dass es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelte.

Weitere relevante Themen der betriebsbedingten Kündigung

Arbeitslosengeld

Nach einer betriebsbedingten Kündigung hat der Arbeitnehmer in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld. Voraussetzung ist, dass er sich rechtzeitig arbeitslos gemeldet und einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt hat. Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem vorherigen Einkommen des Arbeitnehmers. Es beträgt in der Regel 60 Prozent des Nettoentgelts für Arbeitnehmer ohne Kinder und 67 Prozent für Arbeitnehmer mit Kindern. Die Dauer der Arbeitslosengeldzahlung ist begrenzt und hängt von der Versicherungszeit und dem Alter des Arbeitnehmers ab.

Kurzarbeit

Kurzarbeit ist oft ein Versuch von Unternehmen, betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Durch die Reduzierung der Arbeitszeit und des Gehalts können Arbeitsplätze erhalten bleiben. Allerdings ist auch während der Kurzarbeit eine betriebsbedingte Kündigung möglich.

Eine betriebsbedingte Kündigung während der Kurzarbeit erfordert jedoch eine sorgfältige Prüfung. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass der Arbeitsplatz dauerhaft wegfallen wird und nicht nur vorübergehend, wie es bei Kurzarbeit der Fall ist.

Insolvenz

Eine Insolvenz des Unternehmens kann zu betriebsbedingten Kündigungen führen. In diesem Fall spricht man auch von einer Insolvenzbedingten Kündigung. Der Insolvenzverwalter kann Arbeitsverträge kündigen, um Kosten zu reduzieren und den Betrieb zu sanieren.

Die Kündigungsfristen bei einer Insolvenz sind jedoch kürzer als bei einer normalen betriebsbedingten Kündigung. Sie betragen in der Regel drei Monate zum Monatsende, unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Abfindung

Es gibt zwar keinen rechtlichen Anspruch aber die Möglichkeit auf eine Abfindung nach betriebsbedingter Kündigung existiert. Die Abfindungshöhe variiert und ist unter anderem abhängig von Ihrem Alter, der Dauer der  Betriebszugehörigkeit und einiger weiterer Faktoren.

Schreiben Sie uns.
Wir melden uns umgehend!

Oder rufen Sie uns an:  040-8222820-0 (Mo.-Fr. 09:00 – 18:00)