Grundsätzlich haben Arbeitnehmer keinerlei Anspruch auf eine Fortbildung beziehungsweise Weiterbildung. Häufig gibt es jedoch entsprechende betriebliche Vereinbarungen oder Regelungen im jeweiligen Arbeitsvertrag. Gelegentlich findet sich hier auch eine Rückzahlungsvereinbarung – im Falle einer zeitnahen Kündigung soll der Arbeitnehmer so verpflichtet werden, die Kosten für die Teilnahme zu erstatten. Weiterhin gibt es keinen Anspruch auf eine Kostenbeteiligung des Arbeitgebers, auch dies ist jedoch in vielen Betrieben individuell festgelegt. Eine Ausnahme bei der gesetzlichen Regelung ist jedoch der sogenannte Bildungsurlaub. Arbeitnehmer haben in nahezu allen Bundesländern Anspruch auf eine bestimmte Anzahl an Tagen bezahlten Urlaubs, an denen sie sich unter bestimmten Voraussetzungen weiterbilden dürfen. Ein genereller Anspruch auf Kostenbeteiligung durch den Arbeitgeber besteht allerdings auch hier nicht.