Aufhebungsvertrag: Anwalt einschalten!

Fachanwalt für Aufhebungsvertrag

Ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber: Wir haben langjährige Erfahrung, um für Sie einen möglichst idealen Aufhebungsvertrag (oder Abwicklungsvertrag nach erfolgter Kündigung) auszuhandeln oder zu unterzeichnen. Wir unterstützen Sie gerne, kontaktieren Sie uns noch heute!

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WiWo-Auszeichnung als Top-Kanzlei

Nachweisbare Erfolge, Stärke des Kanzlei-Teams, Kostenbewusstsein und Erfahrung: Die WiWo zählt uns in diesen Kriterien zu Deutschlands 25 Top-Kanzleien.

Auszeichnung der WirtschaftsWoche für die Hamburger Kanzlei Martens & Wieneke-Spohler als Top-Kanzlei für Arbeitsrecht in Hamburg.

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Ihr Anwalt bei einem Aufhebungsvertrag

Das Thema Aufhebungsvertrag ist für beide Seiten mit Fallstricken und nicht einfach zu durchschauenden Details behaftet. Vor allem in puncto Abfindungshöhe lohnt sich eine Arbeitsrecht-Beratung. Denn eine Abfindung nach Kündigung wird oft zu niedrig oder zu hoch bemessen. Unsere Hamburger Kanzlei für Arbeitsrecht prüft sehr gerne Ihren individuellen Fall an um im Anschluss die Situation beurteilen zu können und mit Ihnen das weitere Vorgehen zu besprechen.

Rat für Arbeitnehmer

Warum ist ein Anwalt nötig, bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen? Im Gegensatz zur Kündigung bedarf es bei einem Aufhebungsvertrag der Zustimmung beider Seiten. Da die Beendigung des Arbeitsverhältnisses also im gegenseitigen Einvernehmen geschieht, kann leicht eine Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld I eintreten. Diese kann zum Beispiel dann umgangen werden, wenn eine Kündigung aus betriebsbedingten Gründen ohnehin nicht zu vermeiden wäre und sich der Arbeitnehmer mit dem Aufhebungsvertrag eine Abfindung sichern will. Unsere Hamburger Arbeitsrechtanwälte beraten Sie gerne über Fallstricke und Besonderheiten rund um den Aufhebungsvertrag.

Rat für Arbeitgeber

Auch für Arbeitgeber ist das Thema Aufhebungsvertrag mit vielen juristischen Fragen verbunden. Wann ist der Aufhebungsvertrag einer Kündigung vorzuziehen? Welche Formalien müssen eingehalten werden, damit der Aufhebungsvertrag rechtswirksam ist? Was ist, wenn der ehemalige Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag anfechten will? Der Aufhebungsvertrag ist zudem oft eine Kompromisslösung bei einem (drohenden) Kündigungsschutzprozess. Als Arbeitgeber können Sie dem Gekündigten mit diesem Vertrag Zugeständnisse machen, beispielsweise eine Abfindung oder ein gutes Arbeitszeugnis.

Sie haben Fragen zum Aufhebungsvertrag?

Unsere Fachanwälte stehen Ihnen zum Thema Aufhebungsvertrag gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!

Portrait von Christian Wieneke-Spohler, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Christian Wieneke-Spohler
Portraitfoto von Kai Höppner, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg
Kai Höppner

Wichtige Aspekte bei der Verhandlung eines Aufhebungsvertrags

Um die eigenen Interessen bestmöglich zu wahren, sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber folgende Aspekte bei der Verhandlung eines Aufhebungsvertrags beachten:

  • Abfindung: Eine Abfindung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann aber im Rahmen eines Aufhebungsvertrags vereinbart werden.
  • Zeugnis: Arbeitnehmer sollten darauf bestehen, ein qualifiziertes und wohlwollendes Arbeitszeugnis zu erhalten. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass das Zeugnis keine versteckten, negativen Formulierungen enthält.
  • Freistellung: Die Freistellung von der Arbeitspflicht bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses kann verhandelt werden. Dabei sollte geklärt werden, ob diese Freistellung unter Anrechnung von Urlaubsansprüchen oder unbezahlt erfolgt.
  • Wettbewerbsverbot: Ein im Arbeitsvertrag vereinbartes Wettbewerbsverbot kann auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten. In diesem Fall sollten Arbeitnehmer eine angemessene Karenzentschädigung aushandeln.
  • Verschwiegenheitsklausel: Eine Verschwiegenheitsklausel regelt, welche Informationen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiterhin vertraulich behandelt werden müssen. Die Regelungen sollten eindeutig formuliert sein, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

Gesetzliche Regelungen zur Abfindung

In Deutschland besteht kein genereller gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung. Allerdings kann eine Abfindung in bestimmten Fällen durch einen Sozialplan oder eine Betriebsvereinbarung geregelt sein. Bei Betriebsänderungen, wie beispielsweise Betriebsschließungen oder Umstrukturierungen, erstellen Arbeitgeber und Betriebsrat häufig einen Sozialplan. Dieser regelt die Folgen der Betriebsänderung für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, einschließlich möglicher Abfindungen. Achten Sie darauf, ob in Ihrem Fall ein Sozialplan oder eine Betriebsvereinbarung vorliegt, der eine Abfindung vorsieht.

Kündigungsschutzprozess und Abfindungsvergleich

Ein weiterer Weg, eine Abfindung zu erhalten, ist der Kündigungsschutz bzw. der Kündigungsschutzprozess. Wenn Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer gegen eine Kündigung vor dem Arbeitsgericht vorgehen, kann das Gericht in bestimmten Fällen eine Abfindung festsetzen (§ 9 KSchG). Dabei handelt es sich jedoch um eine Ermessensentscheidung des Gerichts, die nur in Betracht kommt, wenn eine Weiterbeschäftigung im Unternehmen nicht mehr zumutbar ist. Häufig kommt es im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses auch zu einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich, bei dem die Parteien eine Abfindungszahlung vereinbaren. In solchen Fällen ist die Höhe der Abfindung Verhandlungssache.

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Häufige Fragen zum Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die das bestehende Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Im Gegensatz zur Kündigung erfolgt hierbei keine einseitige Entscheidung, sondern beide Parteien verhandeln die Bedingungen der Vertragsauflösung gemeinsam.

Ein Aufhebungsvertrag bietet sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber Vorteile. Hier einige Beispiele:

  • Flexibilität: Ein Aufhebungsvertrag ermöglicht individuelle Vereinbarungen, die auf die Bedürfnisse beider Seiten zugeschnitten sind. So können zum Beispiel Kündigungsfristen verkürzt oder verlängert werden.
  • Diskretion: Eine einvernehmliche Vertragsauflösung kann unter Umständen verhindern, dass der Ruf des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers leidet. Das ist vor allem bei Führungskräften und in sensiblen Branchen von Bedeutung.
  • Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten: Bei einem Aufhebungsvertrag ist die Zustimmung beider Parteien erforderlich, was das Risiko von gerichtlichen Auseinandersetzungen minimiert.
Trotz der Vorteile gibt es auch Nachteile, die bei einem Aufhebungsvertrag zu bedenken sind:
  • Verzicht auf Kündigungsschutz: Arbeitnehmer verzichten bei einem Aufhebungsvertrag auf den gesetzlichen Kündigungsschutz und haben im Falle einer rechtswidrigen Kündigung keine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren.
  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: In der Regel erhalten Arbeitnehmer, die einem Aufhebungsvertrag zustimmen, für die Dauer von zwölf Wochen kein Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit.

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