Anwalt für Betriebsrat

Beratung durch Arbeitsrecht-Anwalt beauftragen

Mit 30 Jahren Erfahrung beraten und vertreten wir Betriebsräte in Hamburg und in ganz Deutschland. Wir unterstützen Sie als Betriebsrat gerne auch bei komplexen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

Vertrauen auch Sie auf die Expertise unserer Hamburger Arbeitsrecht-Fachanwälte. Kontaktieren Sie uns unverbindlich auch in dringenden Fällen.

Portrait von Christian Wieneke-Spohler, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt
Christian Wieneke-Spohler
Portraitfoto von Kai Höppner, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg
Fachanwalt
Kai Höppner
Auszeichnung der WirtschaftsWoche für die Hamburger Kanzlei Martens & Wieneke-Spohler als Top-Kanzlei für Arbeitsrecht in Hamburg.

Partner für Arbeitnehmer, Betriebsrat und Personalrat

Betriebsräte dürfen einen Anwalt hinzuziehen, wenn es Streit mit dem Arbeitgeber gibt. Sie wurden als gewählter Personalvertreter bei einer Kündigung nicht mit einbezogen oder Ihr Chef verstößt gegen andere Regelungen im Betriebsverfassungsgesetz?

Unsere Hamburger Rechtsanwälte für Arbeitsrecht stehen an Ihrer Seite, wenn es zu einem Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht kommt. Wir unterstützen Sie über alle Instanzen und werden als Verfahrensbevollmächtigter oder als Sachverständiger tätig.

Gleiches gilt für Verfahren vor der betrieblichen Einigungsstelle. Hier treten wir auf Wunsch als Beisitzer auf.

Mit erfahrenen und bestens qualifizierten Experten vertreten wir seit Jahrzehnten Arbeitnehmer, Betriebsräte und Personalräte. Wir sind als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg und deutschlandweit für Sie tätig. Auf Wunsch arbeiten wir eng mit Ihrer Gewerkschaft zusammen.

Sie haben Fragen?

Unsere Fachanwälte stehen Ihnen mit langjähriger Erfahrung im Arbeitsrecht gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!

Portrait von Christian Wieneke-Spohler, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Christian Wieneke-Spohler
Portraitfoto von Kai Höppner, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg
Kai Höppner
Portrait von Christian Wieneke-Spohler, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Christian Wieneke-Spohler
Portraitfoto von Kai Höppner, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg
Kai Höppner

Wann Sie als Betriebsrat einen Anwalt beauftragen dürfen

Der Betriebsrat verfügt über keine eigenen finanziellen Mittel, mit denen er einen Rechtsanwalt bezahlen kann. In der Regel ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Grundlage hierfür ist Paragraf 40 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Absatz a: „Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber.“ Dies trifft dann zu, wenn Sie als Betriebsrat zur Wahrnehmung Ihrer Rechte einen Anwalt benötigen. Voraussetzung dafür ist jedoch:

Zudem ist der Betriebsrat angehalten, die Kosten gering zu halten. Geht der Rechtsstreit in eine neue Instanz, ist wieder ein Betriebsratsbeschluss fällig. Das Arbeitsgericht Leipzig hat zudem beschlossen, dass die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers entfällt, wenn die Rechtsverfolgung für den Betriebsrat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat (10 BV 57/05).

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Oder rufen Sie uns an:  040-8222820-0 (Mo.-Fr. 09:00 – 18:00)