Anwalt für Betriebsrat
Beratung durch Arbeitsrecht-Anwalt beauftragen
Mit 30 Jahren Erfahrung beraten und vertreten wir Betriebsräte in Hamburg und in ganz Deutschland. Wir unterstützen Sie als Betriebsrat gerne auch bei komplexen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Vertrauen auch Sie auf die Expertise unserer Hamburger Arbeitsrecht-Fachanwälte. Kontaktieren Sie uns unverbindlich auch in dringenden Fällen.
Schnelle Erreichbarkeit
Ob kurzfristiger Termin oder Telefonat zum Fortschritt Ihres Falls: Wir halten stets Kontakt und sind für Sie erreichbar – auch spontan.
Kostentransparenz
Sie erhalten eine faire Kosten-Nutzen-Einschätzung. Wir berechnen nur Leistungen, die wir mit Ihnen abgesprochen haben.
WiWo-Auszeichnung als Top-Kanzlei
Nachweisbare Erfolge, Kostenbewusstsein, Erfahrung: Die WiWo zählte uns zu Deutschlands Top-Kanzleien.
Partner für Arbeitnehmer, Betriebsrat und Personalrat
Betriebsräte dürfen einen Anwalt hinzuziehen, wenn es Streit mit dem Arbeitgeber gibt. Sie wurden als gewählter Personalvertreter bei einer Kündigung nicht mit einbezogen oder Ihr Chef verstößt gegen andere Regelungen im Betriebsverfassungsgesetz?
Unsere Hamburger Rechtsanwälte für Arbeitsrecht stehen an Ihrer Seite, wenn es zu einem Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht kommt. Wir unterstützen Sie über alle Instanzen und werden als Verfahrensbevollmächtigter oder als Sachverständiger tätig.
Gleiches gilt für Verfahren vor der betrieblichen Einigungsstelle. Hier treten wir auf Wunsch als Beisitzer auf.
Mit erfahrenen und bestens qualifizierten Experten vertreten wir seit Jahrzehnten Arbeitnehmer, Betriebsräte und Personalräte. Wir sind als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg und deutschlandweit für Sie tätig. Auf Wunsch arbeiten wir eng mit Ihrer Gewerkschaft zusammen.
Sie haben Fragen?
Unsere Fachanwälte stehen Ihnen mit langjähriger Erfahrung im Arbeitsrecht gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!
Wann Sie als Betriebsrat einen Anwalt beauftragen dürfen
Der Betriebsrat verfügt über keine eigenen finanziellen Mittel, mit denen er einen Rechtsanwalt bezahlen kann. In der Regel ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Grundlage hierfür ist Paragraf 40 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Absatz a: „Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber.“ Dies trifft dann zu, wenn Sie als Betriebsrat zur Wahrnehmung Ihrer Rechte einen Anwalt benötigen. Voraussetzung dafür ist jedoch:
- dass sich der Betriebsrat vorher um eine Einigung mit dem Arbeitgeber bemüht hat
- dass der Betriebsrat einen ordnungsgemäßen Beschluss gefasst hat, einen Anwalt zu beauftragen.
Zudem ist der Betriebsrat angehalten, die Kosten gering zu halten. Geht der Rechtsstreit in eine neue Instanz, ist wieder ein Betriebsratsbeschluss fällig. Das Arbeitsgericht Leipzig hat zudem beschlossen, dass die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers entfällt, wenn die Rechtsverfolgung für den Betriebsrat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat (10 BV 57/05).
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