Unsere Hamburger Fachanwälte für Arbeitsrecht stehen Ihnen als Arbeitnehmer bei der Kündigung durch den Arbeitgeber mit 30 Jahren Erfahrung zur Seite. Wir sind für Sie da, von der unverbindlichen Erstberatung über die Abfindung bis zur möglichen Kündigungsschutzklage. Vertrauen Sie auf unsere Expertise!
Martens & Wieneke-Spohler Rechtsanwälte
Nach einer Arbeitgeber-Kündigung haben Arbeitnehmer meist Fragen wie:
Wir als Fachanwalt für Arbeitsrecht wollen Ihnen diese Fragen beantworten und unsere Arbeitsweise und Philosophie näherbringen.
Ihre Anfrage ist vertraulich und unverbindlich.
Wir berechnen 190 € netto (§ 34 RVG) – fair & transparent.
Wir prüfen Ihre Unterlagen genau & sprechen dazu.
Wir erklären Ihnen Ihre besten Optionen.
Wir werden in Ihrem Sinne aktiv – gerne auch vor Gericht.
Zunächst schätzen wir die Wirksamkeit der Kündigung ein. Die Wiedereinstellung ist dabei nicht zwingend das Ziel. Denn oft ist das Arbeitsverhältnis zerrüttet. Für einen Abfindungsvergleich ist diese Prüfung dennoch relevant.
Wir prüfen für Sie nicht nur, ob für Sie ein besonderer Kündigungsschutz greift. Wir prüfen auch die für Sie geltenden Kündigungsfristen. Nicht selten liegen die Arbeitgeber falsch, wenn es um die korrekte Kündigungsfrist geht.
Unser Beratung als Kündigungs-Anwalt ist für Sie als Arbeitnehmer auch dann von Vorteil, wenn es um die Zahlung einer Abfindung oder um die Prüfung eines Aufhebungsvertrags geht. Wir prüfen die Abfindungshöhe und geben gerne Tipps, wie Sie Ihre Abfindung erfolgreich verhandeln. Das gilt auch für die Abfindung nach der Arbeitnehmer-Kündigung.
Die Beurteilungen in Ihrem Arbeitszeugnis sind ungerechtfertigt? Ihre Aufgabenbeschreibung sind unvollständig? Dagegen können wir gemeinsam vorgehen. Nicht zuletzt haben Kündigungen unter bestimmten Bedingungen Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld. Als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht kennen wir diese Fallstricke ganz genau.
Als erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht haben wir einen starken Fokus auf die Kündigung im Arbeitsrecht. Deshalb wissen wir auch, dass Sie viele Fragen rund um die Kündigung haben. Mit unserem Ratgeber „Was Sie bei einer Kündigung tun sollten“ wollen wir diese Fragen beantworten.
Bei einer betriebsbedingen Kündigung soll ein Abbau von Arbeitsplätzen erfolgen. Der Arbeitgeber muss einen freien Ersatz-Arbeitsplatz anbieten und eine Sozialauswahl vornehmen.
Eine verhaltensbedingte Kündigung wird nach dem Verstoß gegen den Arbeitsvertrag oder durch einen Vertrauensbruch ausgesprochen. Zuvor wird meist abgemahnt.
Die personenbedingte Kündigung (häufigste Form: krankheitsbedingte Kündigung) erfolgt, wenn ein Arbeitnehmer seiner Beschäftigung nicht mehr nachkommen kann.
Die Änderungskündigung für das Arbeitsverhältnis fort. Allerdings in veränderter Form und zu schlechteren Konditionen. Achten Sie auf Fallstricke in dem Vertragsangebot.
Wenn im Arbeitsvertrag nicht anders vereinbart, gilt in der Probezeit eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Diese Frist gilt für beide Seiten und ein Arbeitgeber muss dafür keine Gründe angeben.
Auch wenn die Kündigung nicht überraschend kommt und Sie kein Interesse an einer Weiterbeschäftigung haben, kann sich ein Kündigungsanwalt lohnen. Denn oft steht Ihnen eine Abfindung zu oder die Höhe der angebotenen Abfindung ist zu gering. Mit unserem Abfindungsrechner können Sie Ihre mögliche Abfindungshöhe berechnen.
Oft ist eine Kündigung rechtlich unwirksam – auch wenn sie auf den ersten Blick so erscheint. Vor allem eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber (man spricht auch von einer außerordentlichen Kündigung) ist nicht so einfach möglich.
Das hängt ganz von Ihrem individuellen Fall ab. Nach Zugang einer Kündigung beraten wir Sie ausführlich und fair, indem wir Kosten und Erfolgsaussichten realistisch abwägen.
Auch deshalb wurden wir von der WirtschaftsWoche u. a. in den Kriterien „Kostenbewusstsein“ und „Nachweisbare Erfolge“ zu den 25 Top-Kanzleien Deutschlands gekürt.
Eine Kündigung zu erhalten ist immer ein Schock. Dennoch sollten Sie einen kühlen Kopf bewahren und schnell reagieren, um wichtige Fristen einzuhalten. Nach 3 Wochen gilt die Kündigung als akzeptiert, auch wenn sie aus Sicht des Arbeitsrechts nicht gültig ist.
Um eine Kündigung aufgrund von Formfehlern zurückzuweisen, bleiben in der Regel nur wenige Tage Zeit. Wichtig im Gespräch mit dem Arbeitgeber ist auch, dass Sie nichts unterschreiben (z. B. einen Aufhebungsvertrag), ohne vorher Rat bei einem Anwalt für Kündigungsrecht eingeholt zu haben.
Genießen Sie kostenlose Online-Rechtsberatungen mit Vorsicht. Diese gehen in der Regel nicht tief genug, um die Rechtslage adäquat einschätzen zu können. Denn jeder Fall ist anders, vage Aussagen zu Ihrer Kündigung bringen Sie nicht weiter. Für eine seriöse Arbeitsrechtberatung muss jeder Arbeitsvertrag individuell bis ins Detail geprüft werden. Auch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen spielen eine Rolle – sowohl bei fristlosen als auch bei ordentlichen Kündigungen.
Die Kosten für das Erstgespräche liegen gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bei 190 EUR netto. Die Kosten einer Kündigungsschutzklage richten sich nach dem Streitwert, der grundsätzlich bei 3 Bruttomonatsgehältern liegt. Nur in wenigen Fällen erfolgt die Abrechnung nach einem Stundensatz-Honorar.
Die auf dieser Seite enthaltenen Informationen geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und der laufenden Aktualisierungen durch unsere Fachanwälte wieder. Sie ersetzen aber keine individuelle anwaltliche Rechtsberatung im Einzelfall. Jeder Sachverhalt ist anders.
5,0 ★★★★★ von 5 Sternen (111 Bewertungen bei Google (öffnet in neuem Tab))
★★★★★Bewertung: 5 von 5 Sternen
Bei Kündigungen im Arbeitsrecht weiß Herr RA Wieneke-Spohler was zu tun ist und vor allen Dingen, mit welcher Taktik man am besten fährt. Es wird von der Terminvergabe bis hin zur Abwicklung schnell und efffizient gearbeitet. Auch die Damen am Emfang sind sehr nett und natürlich. Den Rechtsanwalt hätte ich Jahre früher kennen sollen. Es wäre mir einiges an Leid erspart geblieben. … Ich kann die Kanzlei und insbsondere Herrn RA Wieneke-Spohler nur wärmstens emfehlen.
★★★★★Bewertung: 5 von 5 Sternen
Ich kann Frau Lerdon wirklich von Herzen weiterempfehlen. Während des gesamten Prozesses habe ich mich jederzeit sehr gut beraten, ernst genommen und unterstützt gefühlt. Sie war immer professionell, engagiert und gleichzeitig menschlich und verständnisvoll. Die Kommunikation lief zuverlässig und unkompliziert, und ich hatte immer das Gefühl, in guten Händen zu sein. … Dank ihrer Unterstützung konnte mein Anliegen erfolgreich abgeschlossen werden. Auch die gesamte Kanzlei war wirklich super organisiert. Wenn ich angerufen habe, wurde ich immer freundlich empfangen und habe mich jederzeit gut aufgehoben gefühlt. Das gesamte Team war hilfsbereit, freundlich und zuverlässig, was den gesamten Ablauf sehr angenehm gemacht hat. Vielen Dank noch einmal an Frau Lerdon und das gesamte Team für die tolle Begleitung und die hervorragende Arbeit!
★★★★★Bewertung: 5 von 5 Sternen
Hervorragende Kanzlei! Wer einen kompetenten und durchsetzungsstarken Anwalt im Arbeitsrecht sucht, ist hier genau richtig. Herr Wieneke-Spohler hat mich sicher in meiner Angelegenheit beraten und begleitet und am Ende ein Top-Ergebnis rausgeholt. Ich habe mich jederzeit bestens aufgehoben gefühlt. 5 Sterne!
Unsere Fachanwälte stehen Ihnen mit langjähriger Erfahrung im Arbeitsrecht gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!
Schreiben Sie uns eine E-Mail via Kontaktformular oder rufen Sie uns während unserer Geschäftszeiten an.
Mo.-Do.: 09:00 – 18:00
Freitags: 09.00 – 16:00