Abfindung bei Kündigung: Anwalt für Arbeitsrecht gib Tipps

Abfindung: Ihre Rechte, Abfindungshöhe & mehr!

Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht, Christian Wieneke-Spohler und Kai Höppner, beantworten Ihre häufigsten Fragen zur Abfindung bei Kündigung. Egal ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer: Lesen Sie weiter und profitieren Sie von unserer Erfahrung als Anwalt für Arbeitsrecht bei Abfindung.

Portrait von Christian Wieneke-Spohler, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt
Christian Wieneke-Spohler
Portraitfoto von Kai Höppner, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg
Fachanwalt
Kai Höppner

Das Wichtigste in Kürze

Rechtlicher Anspruch auf Abfindung

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht. Sie könnten trotzdem einen Anspruch auf eine Abfindung haben.

Individuelle Abfindungshöhe

Die Abfindungshöhe wird von vielen Faktoren beeinflusst. Mit unserem kostenlosen Abfindungsrechner können Sie Ihre Abfindung bei Kündigung blitzschnell berechnen.

Abfindung verhandeln

Eine Abfindung ist Verhandlungssache. Informieren Sie sich über Betriebs- oder Tarifvereinbarungen. Setzen Sie sich realistische Ziele und bleiben Sie sachlich.

Worum geht es bei einer Abfindung nach Kündigung

Eine Abfindung bei Kündigung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses (Kündigung, Aufhebungsvertrag) steht. Die Abfindung ist eine Kompensation für den Arbeitsplatz-Verlust

Dafür verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Kündigungsrechtsstreit und andere Ansprüche gegen den Arbeitgeber.

Abfindungshöhe: Faktoren und Abfindungsrechner

Betriebszugehörigkeit

Die Dauer der Betriebszugehörigkeit und das Alter des Arbeitnehmers spielen für die Höhe der Abfindung eine wichtige Rolle. In der Praxis hat sich häufig die „Regelabfindung“ etabliert: Abfindung = ein halbes Monatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit.

Höhe des Gehalts

Je höher das Gehalt, desto höher die Abfindung. Der Grund ist einfach: mehr Gehalt bedeutet mehr Verantwortung und somit hat der Arbeitnehmer auch eine höhere Abfindung verdient.

Unternehmensgröße und wirtschaftliche Lage

In größeren Unternehmen sind oft höhere Abfindungen möglich. Durch eine (drohende) Insolvenz kann eine Erhebung aber reduziert oder sogar ausgeschlossen werden.

Rechtliche Beurteilung der Kündigung

Wird im Kündigungsschutzverfahrens die Kündigung voraussichtlich für unwirksam erachtet, kann vom Arbeitnehmer auch mehr Abfindung verlangt werden.

Abfindungsrechner





Die Abfindung beträgt: 0,00 €

Abfindung anhand der Kündigungsgründe

Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung

Bei einer betriebsbedingten Kündigung, die aufgrund von Umstrukturierungen oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens erfolgt, haben Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen einen Abfindungsanspruch. Die Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung wird im Rahmen eines Sozialplans festgelegt oder ist zu verhandeln.

Abfindung bei Kündigung wegen Krankheit

Eine krankheitsbedingte Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers dauerhaft oder häufig wiederkehrend ist und dies die betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers erheblich beeinträchtigt. Auch ohne rechtlichen Anspruch kann kann im Einzelfall eine Abfindungszahlung ausgehandelt werden.

Abmahnung und Abfindung: Die verhaltensbedingte Kündigung

Eine verhaltensbedingte Kündigung erfolgt, wenn der Arbeitnehmer trotz Abmahnung erneut gegen seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag verstoßen hat. Im Einzelfall  kann eine Abfindungszahlung ausgehandelt werden, insbesondere weil der Arbeitgeber den Vertragsverstoß nicht nachweisen kann oder es an einer (wirksamen) Abmahnung fehlt.

Anwalt: Abfindung in fünf Schritten

Als Anwalt bei Abfindung in Hamburg können wir gekündigten Arbeitnehmern in allen Phasen des Abfindungsprozesses helfen. Vergessen Sie nicht, das Sie Ihrem Arbeitgeber schon allein durch unsere Vertretung signalisieren:

Ich nehme meine Ansprüche ernst und werde meine Abfindung mit einem Anwalt durchzusetzen.

1.
Vorabprüfung

Wir prüfen, ob Sie eine Chance auf Abfindung haben.

2.
Verhandlung

Wir übernehmen die Verhandlung mit Ihrem Chef.

3.
Kündigungschutz

Bei Bedarf reichen wir Klage für Ihre Abfindung ein.

4.
Fünftelregelung

Wir erläutern steuerliche Aspekte Ihrer Abfindung.

5.
Auszahlung

Wir stellen die Auszahlung Ihrer Abfindung sicher.

Unsere Tipps für Ihre Abfindung bei Kündigung

Informieren Sie sich

Machen Sie sich mit den gesetzlichen Regelungen und möglichen betrieblichen Vereinbarungen vertraut. Dies hilft Ihnen, realistische Erwartungen an die Höhe der Abfindung (zum Abfindungsrechner springen) zu entwickeln und Ihre Verhandlungsposition zu stärken.

Bereiten Sie Ihre Argumente vor

Überlegen Sie sich: Was spricht für Ihre Abfindung? Neben den oben genannten Faktoren zur Abfindungshöhe können auch
  • eine lange Kündigungsfrist
  • die Arbeitsmarktsituation in Ihrer Branche
  • die Gerichtskosten für den Arbeitgeber
Argumente für eine Abfindung sein.

Setzen Sie ein realistisches Verhandlungsziel

Legen Sie eine angemessene Abfindungshöhe als Verhandlungsziel fest. Orientieren Sie sich dabei an üblichen Regelabfindungen (0,5 Brutto-Gehälter pro Beschäftigungsjahr) und berücksichtigen Sie die individuellen Umstände Ihrer Situation (zum Abfindungsrechner springen).

Bleiben Sie sachlich und professionell

Führen Sie die Verhandlungen in einem sachlichen und professionellen Ton. Vermeiden Sie emotionale Ausbrüche oder persönliche Angriffe, da diese die Verhandlungen belasten und eine Einigung erschweren können.

Anwalt für eine optimale Abfindung hinzuziehen

Bei komplexen Fällen oder schwierigen Verhandlungen ist es zielführend, einen Anwalt für Arbeitsrecht in Hamburg hinzuzuziehen. Das dürfte Ihre Chancen auf eine angemessene Abfindung erhöhen.

Sie haben weitere Fragen?

Kontaktieren Sie unsere Hamburger Anwälte noch heute!

Portrait von Christian Wieneke-Spohler, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Christian Wieneke-Spohler
Portraitfoto von Kai Höppner, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg
Kai Höppner
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Portraitfoto von Kai Höppner, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg
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Häufige Fragen zur Abfindung

Gibt es einen Anspruch auf Abfindung​?

Nein, eine Abfindung ist für den Arbeitgeber nicht verpflichtend. Einzige Ausnahmen sind der Sozialplan sowie möglicherweise spezielle Regelung im Arbeitsvertrag

Abfindung und Kündigungsfrist

Eine Abfindung ist kein Ersatz für eine angemessene Kündigungsfrist. Arbeitgeber müssen die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist einhalten.

Muss Sozialversicherung auf die Abfindung bezahlt werden?

Nein, es muss keine Sozialversicherung auf die Abfindung gezahlt werden.

Gibt es eine Abfindung bei der Eigenkündigung?

Das ist zwar eine eher seltene Situation, sie ist aber trotzdem relevant: Die Abfindung bei Kündigung durch Arbeitnehmer.

Was sind die häufigsten Gründe für eine Abfindung?

Als Anwalt für Abfindung in Hamburg gibt es vor allem drei Gründe für eine Abfindung:

Wie hoch ist die Abfindung bei Kündigung?

Wie hoch eine Abfindung nach der Kündigung ist, hängt davon ab, ob die Kündigung voraussichtlich vom Arbeitsgericht als wirksam anerkannt wird oder nicht, außerdem von Ihrer Betriebszugehörigkeit, Ihrem Gehalt und Ihrem Alter. Für eine Abschätzung der Abfindungshöhe empfehlen wir Ihnen unseren Abfindungsrechner.

Lohnt es sich, bei einer Kündigung einen Anwalt einzuschalten?

Das hängt von Ihrem individuellen Fall ab. Wir beraten und vertreten Sie auch zu Themen wie Abfindung und Abfindungshöhe. Gerade hier kann es hilfreich sein, eine neutrale aber sachkundige Person als Vermittler hinzuzuziehen.

Selbstverständlich teilen wir Ihnen auch die mit der anwaltlichen Vertretung verbundenen Kosten mit und – sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen – ob sich vor diesem Hintergrund die Durchführung eines Kündigungsschutzverfahrens lohnt oder nicht