Abfindung bei Kündigung

Voraussetzungen, Anspruch, Höhe & Co.

Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht, Christian Wieneke-Spohler und Kai Höppner, beantworten in diesem Ratgeber die häufigsten Fragen zur Abfindung bei Kündigung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer. 

Portrait von Christian Wieneke-Spohler, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt
Christian Wieneke-Spohler
Portraitfoto von Kai Höppner, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg
Fachanwalt
Kai Höppner

Das Wichtigste in Kürze

Rechtlicher Anspruch

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht. Sie könnten trotzdem einen Anspruch auf eine Abfindung haben.

Individuelle Abfindungshöhe

Die Abfindungshöhe wird u. a. beeinflusst durch die Betriebszugehörigkeit, dem Alter und Gehalt des Arbeitnehmers.

Abfindung verhandeln

Informieren Sie sich über Betriebs- oder Tarifvereinbarungen. Setzen Sie sich realistische Ziele und bleiben Sie sachlich.

Abfindung berechnen

Berechnen Sie die mögliche Abfindungshöhe im Vorfeld der Abfindungsverhandlungen.

Was ist eine Abfindung?

Eine Abfindung nach Kündigung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die in Zusammenhang mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses (Kündigung, Aufhebungsvertrag) steht. Die Abfindung ist eine Kompensation für den Verlust des Arbeitsplatzes. Der Arbeitnehmer verzichtet im Gegenzug auf einen Kündigungsrechtsstreit und andere Ansprüche gegen den Arbeitgeber.

Anspruch auf Abfindung?

Eine Abfindung ist für den Arbeitgeber nicht verpflichtend. Einzige Ausnahmen: 

  • Sozialplan
  • Spezielle Regelung im Arbeitsvertrag

Abfindung und Sozialversicherung

Es muss keine Sozialversicherung auf die Abfindung gezahlt werden.

Top 3: Gründe für eine Abfindung

  1. Einer der häufigsten Gründe für die Abfindung nach einer Kündigung ist die Abfindung nach betriebsbedingter Kündigung.  
  2. Aber auch im Rahmen von Aufhebungsverträgen können Abfindungen gezahlt werden, wenn Arbeitnehmer auf ihre Kündigungs- oder Abfindungsansprüche verzichten. 
  3. Schließlich kann auch ein betrieblicher Sozialplan die Auszahlung von Abfindungen vorsehen.

Abfindung und Eigenkündigung

Eher selten, trotzdem relevant: Die Abfindung bei Kündigung durch Arbeitnehmer

Abfindung und Kündigungsfrist

Eine Abfindung ist kein Ersatz für eine angemessene Kündigungsfrist oder eine angemessene Entschädigung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist zu gewähren.

Ihre Abfindung-Anwälte aus Hamburg

Wir stehen Ihnen mit 30 Jahren Erfahrung bei „Abfindung nach Kündigung“ gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!

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Abfindung nach Kündigungsart

Betriebsbedingte Kündigung

Bei einer betriebsbedingten Kündigung, die aufgrund von Umstrukturierungen oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens erfolgt, haben Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Abfindung. Diese wird im Rahmen eines Sozialplans festgelegt oder sie ist mit dem Arbeitgeber zu verhandeln.

Krankheitsbedingte Kündigung

Eine krankheitsbedingte Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers dauerhaft oder häufig wiederkehrend ist und die betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers erheblich beeinträchtigt. In solchen Fällen besteht nicht grundsätzlich ein Anspruch auf Abfindung. Allerdings kann im Einzelfall eine Abfindungszahlung ausgehandelt werden, insbesondere weil der Arbeitgeber die vom Arbeitsgericht geforderten Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung nicht nachweisen kann.

Verhaltensbedingte Kündigung

Eine verhaltensbedingte Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer trotz vorheriger Abmahnung erneut gegen seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag verstoßen hat. Auch hier kann im Einzelfall eine Abfindungszahlung ausgehandelt werden, insbesondere weil der Arbeitgeber den Vertragsverstoß nicht nachweisen kann oder es an einer (wirksamen) Abmahnung fehlt.

Abfindung aushandeln: Tipps und Strategien

Eine Abfindung ist in der Regel Verhandlungssache, insbesondere wenn betrieblichen Vereinbarungen vorliegen. In solchen Fällen ist es wichtig, gut vorbereitet in die Verhandlungen zu gehen. Folgende Tipps und Strategien können Ihnen notfalls auch ohne einen Fachanwalt für Arbeitsrecht dabei helfen, eine angemessene Kündigungs-Abfindung auszuhandeln:

  1. Informieren Sie sich: Machen Sie sich mit den gesetzlichen Regelungen und möglichen betrieblichen Vereinbarungen vertraut. Dies hilft Ihnen, realistische Erwartungen an die Höhe der Abfindung zu entwickeln und Ihre Verhandlungsposition zu stärken.
  2. Bereiten Sie Ihre Argumente vor: Überlegen Sie sich, welche Gründe für Ihre Abfindung sprechen. Mögliche Gründe sind die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit oder Ihre beruflichen Leistungen und natürlich die eventuelle Unwirksamkeit der Kündigung. Auch eine lange Kündigungsfrist oder eine schwierige Arbeitsmarktsituation in Ihrer Branche sind Argumente für eine Abfindung. Es kann auch hilfreich sein, dem Arbeitgeber die möglichen Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung aufzuzeigen. Eine außergerichtliche Einigung kann für beide Seiten wesentlich kostengünstiger sein.
  3. Setzen Sie ein realistisches Verhandlungsziel: Legen Sie eine angemessene Abfindungshöhe als Verhandlungsziel fest. Orientieren Sie sich dabei an üblichen Regelabfindungen (0,5 Brutto-Gehälter pro Beschäftigungsjahr) und berücksichtigen Sie die individuellen Umstände Ihres Falls.
  4. Bleiben Sie sachlich und professionell: Führen Sie die Verhandlungen in einem sachlichen und professionellen Ton. Vermeiden Sie emotionale Ausbrüche oder persönliche Angriffe, da diese die Verhandlungen belasten und eine Einigung erschweren können.
  5. Ziehen Sie einen Arbeitsrechtanwalt hinzu: Bei komplexen Fällen oder schwierigen Verhandlungen ist es zielführend, eine Arbeitsrecht-Beratung in Anspruch zu nehmen. Das dürfte Ihre Chancen auf eine angemessene Abfindung erhöhen.

Abfindungsrechner

Unser Abfindungsrechner hilft Ihnen einzuschätzen, mit welcher Abfindungshöhe Sie im Erfolgsfall nach der Kündigung durch Ihren Arbeitgeber rechnen könnten. 

Die Kalkulation erfolgt mit dem üblichen Berechnungsfaktor von 0,5 (halber Monatsbruttolohn pro Beschäftigungsjahr).





Die Abfindung beträgt: 0,00 €

Faktoren, die die Höhe der Abfindung beeinflussen

Betriebszugehörigkeit

Die Höhe der Abfindung ist in der Regel nicht gesetzlich festgelegt und wird vielmehr auf Basis von verschiedenen Faktoren ermittelt. Die Dauer der Betriebszugehörigkeit und das Alter des Arbeitnehmers spielen dabei eine wichtige Rolle. In der Praxis hat sich häufig die sogenannte „Regelabfindung“ etabliert, bei der ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit als Abfindung gezahlt wird.

Abfindung bei Kündigung nach 20 Jahren: Beispielrechnung

Sie waren 20 Jahre bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt und haben monatlich 5.000 Euro brutto (vor Abzug der Steuern) verdient. Damit ergibt sich folgende Berechnungsformel:

20  x  5.000 x 0,5 = 50.000 €

Höhe des Gehalts

Ein weiterer Faktor ist die Höhe des Gehalts. Je höher das Gehalt des Arbeitnehmers, desto höher kann auch die Abfindung ausfallen. Das Gehalt ist ein Indikator für die Bedeutung der Position des Arbeitnehmers im Unternehmen. Ein höheres Gehalt bedeutet in der Regel auch, dass der Arbeitnehmer größere Verantwortung trug und somit eine höhere Abfindung verdient.

Unternehmensgröße und wirtschaftliche Lage

Die Größe des Unternehmens und dessen wirtschaftliche Lage können ebenfalls Einfluss auf die Höhe der Abfindung nehmen. In größeren Unternehmen mit stärkerer finanzieller Basis sind oft höhere Abfindungen möglich als in kleineren Betrieben. Ebenso kann die wirtschaftliche Situation des Unternehmens dazu führen, dass Abfindungen reduziert oder ganz ausgeschlossen werden, wenn beispielsweise eine Insolvenz droht oder bereits eingetreten ist.

Rechtliche Beurteilung der Kündigung

Darüber hinaus kommt es auch darauf an, ob im Falle eines Kündigungsschutzverfahrens das Arbeitsgericht die Kündigung voraussichtlich für wirksam oder unwirksam erachtet. Je höher das Risiko des Arbeitgebers ausfällt, dass das Arbeitsgericht seine Kündigung nicht bestätigt, desto mehr kann vom Arbeitnehmer an Abfindung verlangt werden.

Fachanwalt hinzuziehen

Wir können in allen Phasen Ihres Abfindungsprozesses eine entscheidende Rolle für Sie spielen und bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen.

  1. Rechtliche Prüfung: Wir prüfen Ihre Kündigung und die zugrunde liegenden Umstände. Anschließend bewerten wir, ob eine Abfindung in Ihrem Fall gerechtfertigt ist.
  2. Verhandlungsführung: Wir können die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber übernehmen. Durch unsere Vertretung signalisieren Sie Ihrem Arbeitgeber, dass Sie Ihre Ansprüche ernst nehmen und bereit sind, diese durchzusetzen.
  3. Kündigungsschutzklage: Falls keine Einigung erzielt werden kann oder die Kündigung rechtswidrig ist, können wir eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht einreichen. In diesem Prozess können wir Ihnen helfen, Ihre Abfindungsansprüche gerichtlich durchzusetzen oder einen günstigen Vergleich zu erzielen.
  4. Steuerliche Beratung: Als Fachanwalt für Arbeitsrecht können wir Sie auch hinsichtlich der steuerlichen Aspekte einer Abfindung beraten und Ihnen mögliche Steuervorteile, wie die Fünftelregelung, erläutern.
  5. Begleitung bei der Auszahlung: Wir stellen sicher, dass Ihnen die vereinbarte Abfindung korrekt und fristgerecht ausgezahlt wird. Bei Problem oder Verzögerungen stehen wir Ihnen zur Seite.

Abfindung versteuern

Eine Abfindung ist grundsätzlich als Einkommen zu versteuern. Allerdings gibt es Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren.

Die sogenannte „Fünftelregelung“ kommt zur Anwendung, wenn die Abfindung als außerordentliche Einkünfte gewertet und in einem Kalenderjahr gezahlt wird (§ 34 Abs. 1 EStG). Durch die Fünftelregelung wird die Steuerprogression abgemildert, was zu einer geringeren Steuerbelastung führen kann.

Wichtig: Die Fünftelregelung müssen Sie in Ihrer Steuererklärung beantragen. Außerdem muss die Abfindung als Einmalzahlung erfolgen, nicht als Ratenzahlung.

Freibeträge, wie der Grundfreibetrag oder der Altersentlastungsbetrag, können ebenfalls dazu beitragen, die Steuerlast auf die Abfindung zu reduzieren. 

In unserem „Ratgeber Abfindung & Steuern“ erfahren Sie alles, was Sie zu diesem Thema wissen müssen.

Häufige Fragen zur Abfindung bei Kündigung

Wie hoch eine Abfindung nach der Kündigung ist, hängt davon ab, ob die Kündigung voraussichtlich vom Arbeitsgericht als wirksam anerkannt wird oder nicht, außerdem von Ihrer Betriebszugehörigkeit, Ihrem Gehalt und Ihrem Alter. Für eine Abschätzung der Abfindungshöhe empfehlen wir Ihnen unseren Abfindungsrechner.

Das hängt von Ihrem individuellen Fall ab. Wir beraten und vertreten Sie auch zu Themen wie Abfindung und Abfindungshöhe. Gerade hier kann es hilfreich sein, eine neutrale aber sachkundige Person als Vermittler hinzuzuziehen.

Selbstverständlich teilen wir Ihnen auch die mit der anwaltlichen Vertretung verbundenen Kosten mit und – sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen – ob sich vor diesem Hintergrund die Durchführung eines Kündigungsschutzverfahrens lohnt oder nicht