Abfindung: Steuern

Steuern auf Abfindung: Tipps von Experten

Die Fachanwälte für Arbeitsrecht, Christian Wieneke-Spohler und Kai Höppner, beantworten in diesem Ratgeber die häufigsten Fragen zum Thema Abfindung & Steuern.

Portrait von Christian Wieneke-Spohler, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt
Christian Wieneke-Spohler
Portraitfoto von Kai Höppner, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg
Fachanwalt
Kai Höppner

In Kürze: Steuern auf Abfindung

Abfindung ist steuerpflichtig

Die Abfindung wird zwingend als außerordentlicher Einkommensanteil versteuert.

Fünftelregelung

Nutzen Sie die Fünftelregelung. Hierbei wird die Abfindung fiktiv auf fünf Jahre verteilt, die jährliche Steuerlast somit reduziert.

Steuertipps

Neben der Fünftelregelung gibt es noch weitere Möglichkeit, die individuelle Steuerlast zu reduzieren.

Abfindung berechnen

Berechnen Sie die mögliche Abfindungshöhe im Vorfeld der Abfindungsverhandlungen.

Abfindung & Steuern: Überblick

Wenn Sie eine Abfindung nach der Kündigung erhalten haben, sollten Sie wissen, dass diese steuerpflichtig ist; lediglich die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen entfällt. 

Der Betrag wird als außerordentlicher Einkommensteil versteuert und unterliegt der sogenannten Fünftelregelung. Das bedeutet, dass – fiktiv – nur ein Fünftel des Betrags als zusätzliches jährliches Einkommen angesehen und entsprechend besteuert wird. Dieser so errechnete Steuerbetrag für ein Jahr wird dann mit fünf multipliziert.

Allerdings gibt es auch Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren. So können Sie beispielsweise einen Teil in die Rentenkasse, eine Direktversicherung oder in eine Pensionskasse einzahlen.

Abfindungsrechner

Unser Abfindungsrechner hilft Ihnen einzuschätzen, mit welcher Abfindungshöhe Sie im Erfolgsfall nach der Kündigung durch Ihren Arbeitgeber rechnen könnten. 

Die Kalkulation erfolgt mit dem üblichen Berechnungsfaktor von 0,5 (halber Monatsbruttolohn pro Beschäftigungsjahr).





Die Abfindung beträgt: 0,00 €

Typische Fragen im Zusammenhang von Abfindung und Steuern

Warum wird eine Abfindung besteuert?

Eine Abfindung wird besteuert, weil sie als Einkommen gilt. Nach deutschem Recht sind alle Einkünfte, die aus einer beruflichen Tätigkeit resultieren, steuerpflichtig. Dazu zählt auch die Abfindung, die Arbeitnehmer bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses erhalten. Allerdings kann die Höhe der Steuer bei einer Abfindung durch die Fünftelregelung reduziert werden.

Welche Steuern fallen bei einer Abfindung an?

Eine Abfindung unterliegt grundsätzlich der Einkommensteuer. Der Steuersatz ist individuell und hängt von Ihrem persönlichen Einkommen ab. Jedoch kann die sogenannte Fünftelregelung zur Anwendung kommen, die die Steuerlast erheblich senken kann.

Was ist die Fünftelregelung?

Bei der Fünftelregelung wird die Abfindung fiktiv auf fünf Jahre verteilt. Das bedeutet, dass – fiktiv – nur ein Fünftel des Betrags als zusätzliches jährliches Einkommen angesehen und entsprechend besteuert wird. Dieser so errechnete Steuerbetrag für ein Jahr wird dann mit fünf multipliziert. Das führt im Ergebnis zu einer niedrigeren Steuerlast. 

Die Fünftelregelung wird in der Regel schon vom Arbeitgeber bei der Abrechnung angewandt. Ansonsten müssen Sie diese in Ihrer Steuererklärung beantragen. 

Voraussetzungen für die Anwendung der Fünftelregelung

  • Die Fünftelregelung kann nur angewendet werden, wenn die Abfindung in einem Jahr in einem Betrag ausgezahlt wird und das Einkommen im Vergleich zum Vorjahr erheblich steigt.
  • Die Abfindung muss als Einmalzahlung erfolgen, nicht als Ratenzahlung.

Sie haben Fragen?

Aufgrund solcher Voraussetzungen ist es ratsam, einen Experten für Arbeitsrecht zu konsultieren. Wir stellen sicher, dass alle steuerlichen Aspekte korrekt behandelt werden und Sie alle Möglichkeiten der Steueroptimierung nutzen.

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Wie kann man die Steuerlast bei einer Abfindung senken?

Neben der bereits erwähnten Fünftelregelung gibt es auch noch weitere Möglichkeiten, die individuelle Steuerlast zu minimieren: 

  • Sie können die Auszahlung der Abfindung in das folgende Steuerjahr mit weniger Einkommen zu verschieben.
  • Die Einzahlung in die gesetzliche Rentenkasse oder eine betriebliche Altersvorsorge kann eine steueroptimierende Option sein.
  • Freibeträge, wie der Grundfreibetrag oder der Altersentlastungsbetrag, können ebenfalls dazu beitragen, die Steuerlast auf die Abfindung zu reduzieren.

Welche Rolle spielt die Steuerklassenwahl bei der Versteuerung einer Abfindung?

Die Wahl der Steuerklasse kann erheblichen Einfluss auf die Höhe der Steuerlast bei einer Abfindung haben. Je höher die individuelle Steuerklasse, desto höher auch die Besteuerung der Abfindung.

Ein Wechsel der Steuerklasse kann daher sinnvoll sein. Allerdings ist dies ein komplexes Thema und es ist empfehlenswert, professionellen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass Sie die richtige Entscheidung treffen. 

Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Steuerklasse auch andere Aspekte Ihres steuerlichen Status beeinflusst, nicht nur die Abfindungssteuer.

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