Die Fachanwälte für Arbeitsrecht, Christian Wieneke-Spohler, Kai Höppner und Merle Lerdon, beantworten in diesem Ratgeber die häufigsten Fragen zum Thema Abfindung & Steuern.
Martens & Wieneke-Spohler Rechtsanwälte
Wenn Sie eine nach der Kündigung eine Abfindung erhalten haben, sollten Sie wissen, dass diese steuerpflichtig ist; lediglich die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen entfällt.
Der Betrag wird als außerordentlicher Einkommensteil versteuert und unterliegt der sogenannten Fünftelregelung. Das bedeutet, dass – fiktiv – nur ein Fünftel des Betrags als zusätzliches jährliches Einkommen angesehen und entsprechend besteuert wird. Dieser so errechnete Steuerbetrag für ein Jahr wird dann mit fünf multipliziert.
Allerdings gibt es auch Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren. So können Sie beispielsweise einen Teil in die Rentenkasse, eine Direktversicherung oder in eine Pensionskasse einzahlen.
Mögliche Abfindung: 0,00 €
Eine Abfindung wird besteuert, weil sie als Einkommen gilt. Nach deutschem Recht sind alle Einkünfte, die aus einer beruflichen Tätigkeit resultieren, steuerpflichtig. Dazu zählt auch die Abfindung, die Arbeitnehmer bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses erhalten. Allerdings kann die Höhe der Steuer bei einer Abfindung durch die Fünftelregelung reduziert werden.
Eine Abfindung unterliegt grundsätzlich der Einkommensteuer. Der Steuersatz ist individuell und hängt von Ihrem persönlichen Einkommen ab. Jedoch kann die sogenannte Fünftelregelung zur Anwendung kommen, die die Steuerlast erheblich senken kann.
Bei der Fünftelregelung wird die Abfindung fiktiv auf fünf Jahre verteilt. Das bedeutet, dass – fiktiv – nur ein Fünftel des Betrags als zusätzliches jährliches Einkommen angesehen und entsprechend besteuert wird. Dieser so errechnete Steuerbetrag für ein Jahr wird dann mit fünf multipliziert. Das führt im Ergebnis zu einer niedrigeren Steuerlast.
Die Fünftelregelung wird in der Regel schon vom Arbeitgeber bei der Abrechnung angewandt. Ansonsten müssen Sie diese in Ihrer Steuererklärung beantragen.
Neben der bereits erwähnten Fünftelregelung gibt es auch noch weitere Möglichkeiten, die individuelle Steuerlast zu minimieren:
Die Wahl der Steuerklasse kann erheblichen Einfluss auf die Höhe der Steuerlast bei einer Abfindung haben. Je höher die individuelle Steuerklasse, desto höher auch die Besteuerung der Abfindung.
Ein Wechsel der Steuerklasse kann daher sinnvoll sein. Allerdings ist dies ein komplexes Thema und es ist empfehlenswert, professionellen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass Sie die richtige Entscheidung treffen.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Steuerklasse auch andere Aspekte Ihres steuerlichen Status beeinflusst, nicht nur die Abfindungssteuer.
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5,0 ★★★★★ von 5 Sternen (111 Bewertungen bei Google (öffnet in neuem Tab))
★★★★★Bewertung: 5 von 5 Sternen
Ich kann Frau Lerdon wirklich von Herzen weiterempfehlen. Während des gesamten Prozesses habe ich mich jederzeit sehr gut beraten, ernst genommen und unterstützt gefühlt. Sie war immer professionell, engagiert und gleichzeitig menschlich und verständnisvoll. Die Kommunikation lief zuverlässig und unkompliziert, und ich hatte immer das Gefühl, in guten Händen zu sein. … Dank ihrer Unterstützung konnte mein Anliegen erfolgreich abgeschlossen werden. Auch die gesamte Kanzlei war wirklich super organisiert. Wenn ich angerufen habe, wurde ich immer freundlich empfangen und habe mich jederzeit gut aufgehoben gefühlt. Das gesamte Team war hilfsbereit, freundlich und zuverlässig, was den gesamten Ablauf sehr angenehm gemacht hat. Vielen Dank noch einmal an Frau Lerdon und das gesamte Team für die tolle Begleitung und die hervorragende Arbeit!
★★★★★Bewertung: 5 von 5 Sternen
Hervorragende Kanzlei! Wer einen kompetenten und durchsetzungsstarken Anwalt im Arbeitsrecht sucht, ist hier genau richtig. Herr Wieneke-Spohler hat mich sicher in meiner Angelegenheit beraten und begleitet und am Ende ein Top-Ergebnis rausgeholt. Ich habe mich jederzeit bestens aufgehoben gefühlt. 5 Sterne!
★★★★★Bewertung: 5 von 5 Sternen
Herzlichen Dank an die Kanzlei Martens & Wieneke-Spohler. Ich würde vertreten durch den Rechtsanwalt Hr. Höppner. Ich war außerordentlich zufrieden mit der Rechtsvertretung. Hr. Höppner hat mich fachlich wie auch menschlich bestens beraten, sowie unterstützt. Er war jederzeit erreichbar und hat komplexe Sachverhalte für mich verständlich erklärt. … Seine Recherchen waren sehr umfangreich und zu meiner vollsten Zufriedenheit. Ich fühlte mich bestens vertreten und kann Hr. Höppner nur wärmstens weiterempfehlen. Ich bin Hr. Höppner persönlich sehr, sehr dankbar.
Aufgrund solcher Voraussetzungen ist es ratsam, einen Experten für Arbeitsrecht zu konsultieren. Wir stellen sicher, dass alle steuerlichen Aspekte korrekt behandelt werden und Sie alle Möglichkeiten der Steueroptimierung nutzen.
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