Abfindung und Steuern​

Steuern auf Abfindung: Tipps von Fachanwalt

Die Fachanwälte für Arbeitsrecht, Christian Wieneke-Spohler, Kai Höppner und Merle Lerdon, beantworten in diesem Ratgeber die häufigsten Fragen zum Thema Abfindung & Steuern.

Portrait von Christian Wieneke-Spohler, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt
Christian Wieneke-Spohler
Portraitfoto von Kai Höppner, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg
Fachanwalt
Kai Höppner
Portraitfoto der Hamburger Fachanwältin für Arbeitsrecht Merle Lerdon
Fachanwältin
Merle Lerdon

Inhalt

Das Wichtigste in Kürze

  • Steuerpflichtig: Die Abfindung ist Arbeitslohn und wird versteuert, aber sie ist sozialversicherungsfrei.
  • Fünftelregelung: Als außerordentliche Einkünfte kann die Abfindung in der Steuererklärung rechnerisch auf fünf Jahre verteilt werden (§ 34 EStG).
  • Kein Lohnsteuerabzug mehr mit Fünftelregelung: Seit 2025 berücksichtigt der Arbeitgeber die Fünftelregelung beim Lohnsteuerabzug nicht mehr; die Steuerersparnis erhalten Sie erst über Ihre Einkommensteuererklärung.
  • Auszahlung planen: Ein Jahr mit geringem sonstigem Einkommen senkt die Steuerlast.

Martens & Wieneke-Spohler Rechtsanwälte

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Abfindung & Steuern: Überblick

Wenn Sie eine nach der Kündigung eine Abfindung erhalten haben, sollten Sie wissen, dass diese steuerpflichtig ist; lediglich die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen entfällt. 

Der Betrag wird als außerordentlicher Einkommensteil versteuert und unterliegt der sogenannten Fünftelregelung. Das bedeutet, dass – fiktiv – nur ein Fünftel des Betrags als zusätzliches jährliches Einkommen angesehen und entsprechend besteuert wird. Dieser so errechnete Steuerbetrag für ein Jahr wird dann mit fünf multipliziert.

Allerdings gibt es auch Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren. So können Sie beispielsweise einen Teil in die Rentenkasse, eine Direktversicherung oder in eine Pensionskasse einzahlen.

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Typische Fragen im Zusammenhang von Abfindung und Steuern

Warum wird eine Abfindung besteuert?

Eine Abfindung wird besteuert, weil sie als Einkommen gilt. Nach deutschem Recht sind alle Einkünfte, die aus einer beruflichen Tätigkeit resultieren, steuerpflichtig. Dazu zählt auch die Abfindung, die Arbeitnehmer bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses erhalten. Allerdings kann die Höhe der Steuer bei einer Abfindung durch die Fünftelregelung reduziert werden.

Welche Steuern fallen bei einer Abfindung an?

Eine Abfindung unterliegt grundsätzlich der Einkommensteuer. Der Steuersatz ist individuell und hängt von Ihrem persönlichen Einkommen ab. Jedoch kann die sogenannte Fünftelregelung zur Anwendung kommen, die die Steuerlast erheblich senken kann.

Was ist die Fünftelregelung?

Bei der Fünftelregelung wird die Abfindung fiktiv auf fünf Jahre verteilt. Das bedeutet, dass – fiktiv – nur ein Fünftel des Betrags als zusätzliches jährliches Einkommen angesehen und entsprechend besteuert wird. Dieser so errechnete Steuerbetrag für ein Jahr wird dann mit fünf multipliziert. Das führt im Ergebnis zu einer niedrigeren Steuerlast. 

Die Fünftelregelung wird in der Regel schon vom Arbeitgeber bei der Abrechnung angewandt. Ansonsten müssen Sie diese in Ihrer Steuererklärung beantragen. 

Voraussetzungen für die Anwendung der Fünftelregelung

  • Die Fünftelregelung kann nur angewendet werden, wenn die Abfindung in einem Jahr in einem Betrag ausgezahlt wird und das Einkommen im Vergleich zum Vorjahr erheblich steigt.
  • Die Abfindung muss als Einmalzahlung erfolgen, nicht als Ratenzahlung.

Wie kann man die Steuerlast bei einer Abfindung senken?

Neben der bereits erwähnten Fünftelregelung gibt es auch noch weitere Möglichkeiten, die individuelle Steuerlast zu minimieren: 

  • Sie können die Auszahlung der Abfindung in das folgende Steuerjahr mit weniger Einkommen zu verschieben.
  • Die Einzahlung in die gesetzliche Rentenkasse oder eine betriebliche Altersvorsorge kann eine steueroptimierende Option sein.
  • Freibeträge, wie der Grundfreibetrag oder der Altersentlastungsbetrag, können ebenfalls dazu beitragen, die Steuerlast auf die Abfindung zu reduzieren.

Welche Rolle spielt die Steuerklassenwahl bei der Versteuerung einer Abfindung?

Die Wahl der Steuerklasse kann erheblichen Einfluss auf die Höhe der Steuerlast bei einer Abfindung haben. Je höher die individuelle Steuerklasse, desto höher auch die Besteuerung der Abfindung.

Ein Wechsel der Steuerklasse kann daher sinnvoll sein. Allerdings ist dies ein komplexes Thema und es ist empfehlenswert, professionellen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass Sie die richtige Entscheidung treffen. 

Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Steuerklasse auch andere Aspekte Ihres steuerlichen Status beeinflusst, nicht nur die Abfindungssteuer.

Die auf dieser Seite enthaltenen Informationen geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und der laufenden Aktualisierungen durch unsere Fachanwälte wieder. Sie ersetzen aber keine individuelle anwaltliche Rechtsberatung im Einzelfall. Jeder Sachverhalt ist anders.

Das sagen unsere Mandanten

5,0 von 5 Sternen (111 Bewertungen bei Google (öffnet in neuem Tab))

Bewertung: 5 von 5 Sternen

Ich kann Frau Lerdon wirklich von Herzen weiterempfehlen. Während des gesamten Prozesses habe ich mich jederzeit sehr gut beraten, ernst genommen und unterstützt gefühlt. Sie war immer professionell, engagiert und gleichzeitig menschlich und verständnisvoll. Die Kommunikation lief zuverlässig und unkompliziert, und ich hatte immer das Gefühl, in guten Händen zu sein.

Bewertung: 5 von 5 Sternen

Hervorragende Kanzlei! Wer einen kompetenten und durchsetzungsstarken Anwalt im Arbeitsrecht sucht, ist hier genau richtig. Herr Wieneke-Spohler hat mich sicher in meiner Angelegenheit beraten und begleitet und am Ende ein Top-Ergebnis rausgeholt. Ich habe mich jederzeit bestens aufgehoben gefühlt. 5 Sterne!

Bewertung: 5 von 5 Sternen

Herzlichen Dank an die Kanzlei Martens & Wieneke-Spohler. Ich würde vertreten durch den Rechtsanwalt Hr. Höppner. Ich war außerordentlich zufrieden mit der Rechtsvertretung. Hr. Höppner hat mich fachlich wie auch menschlich bestens beraten, sowie unterstützt. Er war jederzeit erreichbar und hat komplexe Sachverhalte für mich verständlich erklärt.

Sie haben Fragen?

Aufgrund solcher Voraussetzungen ist es ratsam, einen Experten für Arbeitsrecht zu konsultieren. Wir stellen sicher, dass alle steuerlichen Aspekte korrekt behandelt werden und Sie alle Möglichkeiten der Steueroptimierung nutzen.

Portrait von Christian Wieneke-Spohler, Fachanwalt für Arbeitsrecht
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