Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnis prüfen lassen? Tipps vom Fachanwalt

Ungerecht, zu schwammig, formal nicht korrekt: Das Arbeitszeugnis ist einer der häufigsten Streitgründe, wenn ein Arbeitsverhältnis endet. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer suchen beim Thema Arbeitszeugnis oft anwaltlichen Rat. In diesem Ratgeber erklären unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht, worauf es beim Arbeitszeugnis ankommt.

Portrait von Christian Wieneke-Spohler, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt
Christian Wieneke-Spohler
Portraitfoto von Kai Höppner, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg
Fachanwalt
Kai Höppner
Portraitfoto der Hamburger Fachanwältin für Arbeitsrecht Merle Lerdon
Fachanwältin
Merle Lerdon

Inhalt

Das Wichtigste in Kürze

  • Anspruch auf ein Zeugnis: Bei Beendigung steht Ihnen ein schriftliches Arbeitszeugnis zu, auf Wunsch mit Bewertung von Leistung und Verhalten (§ 109 GewO).
  • Wohlwollend und wahr: Formulierungen dürfen Ihr Fortkommen nicht unnötig erschweren.
  • Welche Note: Für eine bessere Note als „befriedigend“ müssen Sie im Streit die Tatsachen darlegen und beweisen, für eine schlechtere Note trägt Ihr Arbeitgeber die Beweislast (BAG, Urteil vom 18.11.2014, 9 AZR 584/13).
  • Korrektur verlangen: Sie können Berichtigung fordern und notfalls einklagen; achten Sie auf Ausschlussfristen im Arbeits- oder Tarifvertrag.

Martens & Wieneke-Spohler Rechtsanwälte

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Ausgezeichnete Beratung

Das Arbeitszeugnis birgt Konfliktpotenzial

Wahrheitsgemäß und wohlwollend soll ein Arbeitszeugnis sein. Das schreibt der Gesetzgeber vor. Die daraus resultierende „Zeugnissprache“ birgt oft Konfliktpotenzial. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht prüfen wir gerne Ihr Zeugnis, beraten Sie über das weitere Vorgehen, bemühen uns um eine außergerichtliche Einigung oder erheben im Ernstfall Klage vor dem Arbeitsgericht bzw. wehren diese ab. 

Anwalt für das Arbeitszeugnis

Für Arbeitgeber

Ein Arbeitszeugnis muss nicht nur inhaltliche, sondern auch formelle Anforderungen erfüllen. Wenn es nicht auf Briefpapier mit Firmenlogo gedruckt ist, nicht vom Vorgesetzten selbst unterschrieben wurde, Textfehler oder Flecken aufweist, ist es bereits anfechtbar.

Was den Inhalt betrifft, so muss die Beurteilung wohlwollend aber dennoch wahrheitsgemäß ausfallen. Stellt sich heraus, dass eine sehr gute Formulierung nicht der Wahrheit entspricht, Ihr ehemaliger Mitarbeiter aber deshalb bei einem anderen Unternehmen eingestellt wurde, so kann der neue Arbeitgeber Anspruch auf Schadensersatz gegen Sie erheben.

Unterdurchschnittliche Bewertungen im Arbeitszeugnis sind möglich, müssen vor Gericht aber belegt werden können. Der Grund für eine Kündigung darf im Zeugnis nicht genannt werden. Viele kniffelige Punkte – aber mit unseren Anwälten für Arbeitsrecht in Hamburg sind Sie immer auf der sicheren Seite, wenn Sie ein Arbeitszeugnis ausstellen müssen.

Für Arbeitnehmer

Meist sind es ungerechte Beurteilungen im Arbeitszeugnis, weshalb Arbeitnehmer Hilfe bei einem Anwalt suchen. Was viele nicht wissen: Anspruch besteht nur auf ein durchschnittliches Zeugnis. Falls Sie eine sehr gute Beurteilung möchten, müssen Sie Belege für eine sehr gute Leistung vorlegen können.

Unsere Hamburger Anwälte für Arbeitsrecht werfen gerne einen Blick auf Ihr Arbeitszeugnis und prüfen es auf formelle und inhaltliche Mängel, die es anfechtbar machen. Wir beraten Sie dabei, wie Sie eine Korrektur bzw. Berichtigung Ihres Arbeitszeugnisses einfordern können. Kommt der Arbeitgeber dem nicht nach bzw. hält er die festgelegte Frist nicht ein, ist eine Klage vor dem Arbeitsgericht möglich. 

Die auf dieser Seite enthaltenen Informationen geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und der laufenden Aktualisierungen durch unsere Fachanwälte wieder. Sie ersetzen aber keine individuelle anwaltliche Rechtsberatung im Einzelfall. Jeder Sachverhalt ist anders.

Das sagen unsere Mandanten

5,0 von 5 Sternen (111 Bewertungen bei Google (öffnet in neuem Tab))

Bewertung: 5 von 5 Sternen

Ich kann Frau Lerdon wirklich von Herzen weiterempfehlen. Während des gesamten Prozesses habe ich mich jederzeit sehr gut beraten, ernst genommen und unterstützt gefühlt. Sie war immer professionell, engagiert und gleichzeitig menschlich und verständnisvoll. Die Kommunikation lief zuverlässig und unkompliziert, und ich hatte immer das Gefühl, in guten Händen zu sein.

Bewertung: 5 von 5 Sternen

Hervorragende Kanzlei! Wer einen kompetenten und durchsetzungsstarken Anwalt im Arbeitsrecht sucht, ist hier genau richtig. Herr Wieneke-Spohler hat mich sicher in meiner Angelegenheit beraten und begleitet und am Ende ein Top-Ergebnis rausgeholt. Ich habe mich jederzeit bestens aufgehoben gefühlt. 5 Sterne!

Bewertung: 5 von 5 Sternen

Herzlichen Dank an die Kanzlei Martens & Wieneke-Spohler. Ich würde vertreten durch den Rechtsanwalt Hr. Höppner. Ich war außerordentlich zufrieden mit der Rechtsvertretung. Hr. Höppner hat mich fachlich wie auch menschlich bestens beraten, sowie unterstützt. Er war jederzeit erreichbar und hat komplexe Sachverhalte für mich verständlich erklärt.

Sie haben Fragen zum Arbeitszeugnis?

Unsere Fachanwälte stehen Ihnen mit langjähriger Erfahrung im Arbeitsrecht gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!

Portrait von Christian Wieneke-Spohler, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Christian Wieneke-Spohler
Portrait von Kai Höppner, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kai Höppner
Portraitfoto der Hamburger Fachanwältin für Arbeitsrecht Merle Lerdon
Merle Lerdon
Auszeichnung der WirtschaftsWoche für die Hamburger Kanzlei Martens & Wieneke-Spohler als Top-Kanzlei für Arbeitsrecht in Hamburg.

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