Ungerecht, zu schwammig, formal nicht korrekt: Das Arbeitszeugnis ist einer der häufigsten Streitgründe, wenn ein Arbeitsverhältnis endet. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer suchen beim Thema Arbeitszeugnis oft anwaltlichen Rat. In diesem Ratgeber erklären unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht, worauf es beim Arbeitszeugnis ankommt.
Martens & Wieneke-Spohler Rechtsanwälte
Wahrheitsgemäß und wohlwollend soll ein Arbeitszeugnis sein. Das schreibt der Gesetzgeber vor. Die daraus resultierende „Zeugnissprache“ birgt oft Konfliktpotenzial. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht prüfen wir gerne Ihr Zeugnis, beraten Sie über das weitere Vorgehen, bemühen uns um eine außergerichtliche Einigung oder erheben im Ernstfall Klage vor dem Arbeitsgericht bzw. wehren diese ab.
Ein Arbeitszeugnis muss nicht nur inhaltliche, sondern auch formelle Anforderungen erfüllen. Wenn es nicht auf Briefpapier mit Firmenlogo gedruckt ist, nicht vom Vorgesetzten selbst unterschrieben wurde, Textfehler oder Flecken aufweist, ist es bereits anfechtbar.
Was den Inhalt betrifft, so muss die Beurteilung wohlwollend aber dennoch wahrheitsgemäß ausfallen. Stellt sich heraus, dass eine sehr gute Formulierung nicht der Wahrheit entspricht, Ihr ehemaliger Mitarbeiter aber deshalb bei einem anderen Unternehmen eingestellt wurde, so kann der neue Arbeitgeber Anspruch auf Schadensersatz gegen Sie erheben.
Unterdurchschnittliche Bewertungen im Arbeitszeugnis sind möglich, müssen vor Gericht aber belegt werden können. Der Grund für eine Kündigung darf im Zeugnis nicht genannt werden. Viele kniffelige Punkte – aber mit unseren Anwälten für Arbeitsrecht in Hamburg sind Sie immer auf der sicheren Seite, wenn Sie ein Arbeitszeugnis ausstellen müssen.
Meist sind es ungerechte Beurteilungen im Arbeitszeugnis, weshalb Arbeitnehmer Hilfe bei einem Anwalt suchen. Was viele nicht wissen: Anspruch besteht nur auf ein durchschnittliches Zeugnis. Falls Sie eine sehr gute Beurteilung möchten, müssen Sie Belege für eine sehr gute Leistung vorlegen können.
Unsere Hamburger Anwälte für Arbeitsrecht werfen gerne einen Blick auf Ihr Arbeitszeugnis und prüfen es auf formelle und inhaltliche Mängel, die es anfechtbar machen. Wir beraten Sie dabei, wie Sie eine Korrektur bzw. Berichtigung Ihres Arbeitszeugnisses einfordern können. Kommt der Arbeitgeber dem nicht nach bzw. hält er die festgelegte Frist nicht ein, ist eine Klage vor dem Arbeitsgericht möglich.
Die auf dieser Seite enthaltenen Informationen geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und der laufenden Aktualisierungen durch unsere Fachanwälte wieder. Sie ersetzen aber keine individuelle anwaltliche Rechtsberatung im Einzelfall. Jeder Sachverhalt ist anders.
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★★★★★Bewertung: 5 von 5 Sternen
Ich kann Frau Lerdon wirklich von Herzen weiterempfehlen. Während des gesamten Prozesses habe ich mich jederzeit sehr gut beraten, ernst genommen und unterstützt gefühlt. Sie war immer professionell, engagiert und gleichzeitig menschlich und verständnisvoll. Die Kommunikation lief zuverlässig und unkompliziert, und ich hatte immer das Gefühl, in guten Händen zu sein. … Dank ihrer Unterstützung konnte mein Anliegen erfolgreich abgeschlossen werden. Auch die gesamte Kanzlei war wirklich super organisiert. Wenn ich angerufen habe, wurde ich immer freundlich empfangen und habe mich jederzeit gut aufgehoben gefühlt. Das gesamte Team war hilfsbereit, freundlich und zuverlässig, was den gesamten Ablauf sehr angenehm gemacht hat. Vielen Dank noch einmal an Frau Lerdon und das gesamte Team für die tolle Begleitung und die hervorragende Arbeit!
★★★★★Bewertung: 5 von 5 Sternen
Hervorragende Kanzlei! Wer einen kompetenten und durchsetzungsstarken Anwalt im Arbeitsrecht sucht, ist hier genau richtig. Herr Wieneke-Spohler hat mich sicher in meiner Angelegenheit beraten und begleitet und am Ende ein Top-Ergebnis rausgeholt. Ich habe mich jederzeit bestens aufgehoben gefühlt. 5 Sterne!
★★★★★Bewertung: 5 von 5 Sternen
Herzlichen Dank an die Kanzlei Martens & Wieneke-Spohler. Ich würde vertreten durch den Rechtsanwalt Hr. Höppner. Ich war außerordentlich zufrieden mit der Rechtsvertretung. Hr. Höppner hat mich fachlich wie auch menschlich bestens beraten, sowie unterstützt. Er war jederzeit erreichbar und hat komplexe Sachverhalte für mich verständlich erklärt. … Seine Recherchen waren sehr umfangreich und zu meiner vollsten Zufriedenheit. Ich fühlte mich bestens vertreten und kann Hr. Höppner nur wärmstens weiterempfehlen. Ich bin Hr. Höppner persönlich sehr, sehr dankbar.
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