Es fängt bei Beleidigungen an und geht bis hin zur sexuellen Nötigung: Wenn Sie von Arbeitskollegen gemobbt werden, können Sie Strafanzeige stellen, beispielsweise wegen übler Nachrede, Beleidigung oder sogar Körperverletzung. Handelt es sich bei der mobbenden Person um den Chef, ist von Bossing die Rede. Apropos Chef: Der Arbeitgeber muss im Rahmen seiner Fürsorgepflicht alles in seiner Macht Stehende unternehmen, um rechtswidrige Schikanen zu beenden. Geschieht dies nicht, können Sie unter Umständen sogar einfach nicht mehr zur Arbeit kommen. Halten Sie vorher aber unbedingt mit einem Arbeitsrecht-Fachanwalt oder einem anderen Experten Rücksprache.