Handyverbot am Arbeitsplatz

Ein umfassender Leitfaden für Betriebsrat, Arbeitgeber & Arbeitnehmer

Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht, Christian Wieneke-Spohler und Kai Höppner, behandeln in diesem Ratgeber das Thema „Handyverbot am Arbeitsplatz“ und die häufigsten Fragen in diesem Zusammenhang. 

Portrait von Christian Wieneke-Spohler, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt
Christian Wieneke-Spohler
Portraitfoto von Kai Höppner, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg
Fachanwalt
Kai Höppner

Das Wichtigste in Kürze

Rechtlicher Rahmen

Die Nutzung von Mobiltelefonen am Arbeitsplatz unterliegt dem Direktionsrecht des Arbeitgebers und etwaigen betrieblichen Vereinbarungen.

Arbeitsleistung und Datenschutz

Ein klar definiertes Handyverbot kann zur Steigerung der Arbeitsleistung sowie zum Schutz von Betriebsgeheimnissen und persönlichen Daten beitragen.

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Nur bei einem vollständigen Handy-Verbot besteht lt. BAG-Rechtsprechung kein Mitbestimmungsrecht.

Transparente Kommunikation

Regelungen zur Handynutzung müssen transparent kommuniziert werden und können arbeitsvertraglich oder in einer Betriebsvereinbarung verankert sein. Das gilt auch für mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Regelverstößen.

Warum es diesen Leitfaden zum Handyverbot am Arbeitsplatz braucht

In einer sich ständig wandelnden Arbeitsumgebung, in der Mobiltelefone allgegenwärtig sind, entstehen neue Herausforderungen bezüglich ihrer Nutzung während der Arbeitszeit.

Einerseits können Handys die Effizienz und Erreichbarkeit erhöhen, andererseits können sie auch Ablenkungen verursachen.

Daher ist es wichtig, eine durchdachte Politik zur Handynutzung am Arbeitsplatz zu haben, um den geschäftlichen Anforderungen gerecht zu werden und eine gesunde Arbeitskultur aufrechtzuerhalten.

Dieser Leitfaden behandelt und erläutert daher: 

  • die wesentlichen Aspekte bei der Festlegung und Durchsetzung von Regelungen zur Handynutzung.
  • die arbeitsrechtlichen Grundlagen und führt Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch den Prozess der Entwicklung, Implementierung und Einhaltung von Handyregelungen am Arbeitsplatz.
  • die relevanten, arbeitsrechtlichen Themen wie das Direktionsrecht des Arbeitgebers, die Rolle des Betriebsrats und potenzielle arbeitsrechtliche Folgen wie Abmahnungen und Kündigungen behandelt.

Rechtlicher Rahmen und Kollektivvereinbarungen

Das Arbeitsrecht legt keinen konkreten Rahmen für das Verbot von Handys am Arbeitsplatz fest, gewährt jedoch dem Arbeitgeber im Rahmen des Direktionsrechts die Möglichkeit, die Handynutzung zu regulieren. Einige relevante Gesetze, Rahmenbedingungen und Anhaltspunkte werden nachfolgend aufgeführt.

Um eine faire, angemessene und rechtlich abgesicherte Regelung zur Handynutzung am Arbeitsplatz zu gewährleisten, sind diese von großer Bedeutung.

Gerade auch im Hinblick auf das Verhältnismäßigkeitsprinzips, für komplexe Fälle oder zur Erstellung umfassender Richtlinien kann die Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu einer rechtssicheren Implementierung eines Handyverbots beitragen.

  • Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) setzt den allgemeinen Rahmen für Vertragsbedingungen, der für die Ausgestaltung von Arbeitsverträgen gilt. Diese können Regelungen zum Umgang mit Mobiltelefonen beinhalten.
  • Im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats festgelegt, die das Ordnungsverhalten im Betrieb und damit potenziell auch Vorschriften über die Nutzung von Handys abdecken.
  • Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) umfasst Regelungen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, die indirekt die Nutzung von Mobiltelefonen einschränken könnten.
  • Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind maßgeblich für den datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten im Kontext der Handynutzung.
  • Telemediengesetz (TMG) und Telekommunikationsgesetz (TKG) haben Bedeutung für Datenschutz und Kommunikationssicherheit, was bei der Nutzung von Internet und Kommunikationsdiensten über Mobiltelefone am Arbeitsplatz relevant wird.
  • Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) schreibt dem Arbeitgeber vor, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu sorgen und kann dabei Vorschriften zur Handynutzung beinhalten, um Ablenkungen und andere Risiken zu verhindern.
  • Gemäß der Gewerbeordnung (GewO) kann der Arbeitgeber durch sein Weisungsrecht nach § 106 GewO Anweisungen zum Handygebrauch erteilen und über § 105 GewO betriebsinterne Verhaltensregeln aufstellen, die auch ein Handyverbot einschließen können.

Bedeutung des Handyverbots für Arbeitgeber

Ein Handyverbot zielt darauf ab, die Arbeitsleistung zu steigern und sicherheits- sowie datenschutzrelevante Risiken zu minimieren. In bestimmten Arbeitsbereichen kann die ungestörte Konzentration oder der Schutz sensibler Informationen ein Handyverbot unabdingbar machen.

Arbeitgeber sollten in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat rechtssichere und klare Regelungen etablieren und diese durch einen Aushang oder über Dienstanweisungen bekannt machen. 

Bei dem absoluten Handy-Verbot besteht jedoch nach der Rechtsprechung des BAG (Beschluss v. 17.10.2023, AZ. 1 ABR 24/22) kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.

Konsequenzen und Flexibilität in der Umsetzung

Verstöße gegen das Handyverbot können arbeitsrechtliche Maßnahmen wie Abmahnungen oder gar Kündigungen nach sich ziehen, falls etwa sensible Unternehmensdaten gefährdet werden. Regeln zum Handygebrauch sollten jedoch auch flexibel genug sein, um im Notfall die Erreichbarkeit eines Arbeitnehmers zu gewährleisten.

Handyverbot und Betriebsrat: Stellenwert der Betriebsvereinbarung

Die Betriebsvereinbarung dient als maßgeschneiderter Rechtsrahmen und repräsentiert das Resultat der Verhandlungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber.

Sie gibt vor, ob und in welchem Umfang die Handynutzung während der Arbeitszeit gestattet oder untersagt ist. Die Betriebsvereinbarung definiert auch Ausnahmen, wie Notfälle oder Pausen, in denen die Nutzung privater Telefone zulässig sein kann. 

Bei dem absoluten Handy-Verbot besteht jedoch nach der Rechtsprechung des BAG (Beschluss v. 17.10.2023, AZ. 1 ABR 24/22) kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.

Arbeitnehmerperspektive: Informationspflicht und Verhaltenskodex

Für Arbeitnehmer ist es unerlässlich, sich über die geltenden Regelungen der Handynutzung im Unternehmen zu informieren. Die strikte Beachtung dieser Regelungen ist Teil des erwarteten Arbeitsverhaltens und trägt dazu bei, das Handy am Arbeitsplatz nur in den erlaubten Zeiten und Kontexten zu nutzen.

Fazit und Handlungsempfehlungen

Ein ausgewogenes Handyverbot versucht, die Interessen aller Parteien zu berücksichtigen. Für eine erfolgreiche Umsetzung sind Transparenz und Kommunikation entscheidend. Arbeitgeber sollten sich überlegen, ob und wie sie ein Handyverbot arbeitsrechtlich durchsetzen und welche Konsequenzen angemessen sind. Der Betriebsrat sollte durch die Gestaltung einer Betriebsvereinbarung mitwirken, um die Ansprüche der Belegschaft zu berücksichtigen.

Die Identifizierung legitimer Ausnahmen und die klare Kommunikation der Regelungen an alle Mitarbeiter sind essenziell. Im Zweifelsfall kann eine arbeitsrechtliche Beratung durch einen Fachanwalt helfen, faire und angemessene Bedingungen zu schaffen, die sowohl die Unternehmensziele als auch die Rechte der Beschäftigten unterstützen.