Überstunden im Arbeitsrecht

Was Sie zum Thema Überstunden wissen müssen

Überstunden im Arbeitsrecht

Länger bleiben, auf Pausen verzichten, am Wochenende arbeiten: Das Arbeitsrecht kennt zum Thema Überstunden klare Regelungen. Diese sind nicht immer auf den ersten Blick zu durchschauen. Als erfahrene Anwälte für Arbeitsrecht in Hamburg beraten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer rund um die Überstundenregelung.

Das Arbeitsrecht sieht grundsätzliche keine Überstunden vor. Es sei denn, diese sind explizit festgehalten:

Doch es gibt Ausnahmen. So kann der Arbeitgeber dann Überstunden anordnen, wenn Not am Mann ist. Es müssen unvorhersehbare betriebliche Engpässe vorliegen, die den Mitarbeiter unverzichtbar machen. Auch zur Abwehr von Gefahren für den Betrieb oder zum Schutz der betrieblichen Interessen sind Überstunden zulässig. Entscheidet dabei ist, dass es sich um akute und unvorhersehbare Engpässe handelt. Wenn es der Arbeitgeber langfristig versäumt, ausreichend Personal einzustellen, kann er von seinen Mitarbeitern nicht verlangen, die Lücken durch Überstunden zu schließen. Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, muss dieser die Überstunden genehmigen. Bei Teilzeitarbeit, für Mütter und Jugendliche sind Überstunden nur in absoluten Ausnahmefällen erlaubt. Schwerbehinderte Arbeitnehmer können sich von Mehrarbeit freistellen lassen.

Überstundenvergütung

Überstunden müssen grundsätzlich ausgeglichen werden – sei es durch Freizeitausgleich oder Ausbezahlung. Arbeitsverträge, die Mehrarbeit pauschal mit dem Festgehalt abgelten, sind in den meisten Fällen unwirksam. Lassen Sie Ihren Fall von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen. Voraussetzung für die Abgeltung von Überstunden ist, dass der Arbeitgeber diese angeordnet hat. Arbeitnehmer können nicht selbstständig Überstunden anhäufen, um am Ende des Monats ein höheres Gehalt zu erhalten.

Überstunden versus Mehrarbeit: Unterschiede im Arbeitsrecht

Generell ist zwischen Überstunden und Mehrarbeit zu unterscheiden:

Laut ArbZG darf die wöchentliche Höchstarbeitszeit – in der Regel 48 Stunden pro Woche – nicht überschritten werden. Pausenzeiten müssen eingehalten werden und zwischen zwei Arbeitseinsätzen müssen mindestens elf Stunden liegen. In Ausnahmefällen darf der Chef Arbeitsleistung über diese zeitlichen Höchstgrenzen hinaus fordern – aber maximal zehn Stunden pro Tag (ohne Pausen) und 60 Stunden pro Woche. Zudem muss sichergestellt sein, dass der Arbeitnehmer die darauffolgenden sechs Monate oder 24 Wochen keine Mehrarbeit mehr leistet. Beachten Sie: Leitende Angestellte sind vom Arbeitszeitgesetz ausgeschlossen.

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Unsere Fachanwälte stehen Ihnen für Ihre Fragen zum Thema Überstunden gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!

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Christian Wieneke-Spohler
Portraitfoto von Kai Höppner, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg
Kai Höppner

Anwalt bei Überstunden für Arbeitnehmer

Falls Sie als Arbeitnehmer Fragen zum Thema Überstunden haben oder juristischen Rat und Beistand benötigen, sind Sie in unserer Kanzlei genau richtig. Als Arbeitsrecht-Fachanwalt in Hamburg prüfen wir die Überstundenklauseln in Ihrem Arbeitsvertrag, unterstützen Sie bei Ihrer Forderung nach Überstundenausgleich, Überstundenzuschlag und vieles mehr. Vertrauen Sie auf unsere über 30 Jahre Expertise im Bereich Arbeitsrecht.

Anwalt bei Überstunden für Arbeitgeber

Auch Arbeitgebern stehen wir beim Thema Überstunden beratend und unterstützend zur Seite. Wir prüfen unter anderem Formulierungen im Arbeitsvertrag auf ihre Rechtswirksamkeit und schätzen für Sie ein, ob betriebliche Gründe die Anordnung von Überstunden rechtfertigen.

Als erfahrene Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg und darüber hinaus beraten wir Sie gerne. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns in Kontakt treten! Tipp: Auch ein Blick in unsere Arbeitsrecht-Fälle kann oft schon sehr aufschlussreich sein.

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