Ob Sie Überstunden leisten müssen und wie sie ausgeglichen werden, hängt vor allem von Arbeitsvertrag und Tarifvertrag ab. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Anordnung, zum Ausgleich und zur Vergütung von Überstunden.
Martens & Wieneke-Spohler Rechtsanwälte
Länger bleiben, auf Pausen verzichten, am Wochenende arbeiten: Das Arbeitsrecht kennt zum Thema Überstunden klare Regelungen. Diese sind nicht immer auf den ersten Blick zu durchschauen. Als erfahrene Anwälte für Arbeitsrecht in Hamburg beraten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer rund um die Überstundenregelung.
Das Arbeitsrecht sieht grundsätzliche keine Überstunden vor. Es sei denn, diese sind explizit festgehalten:
Doch es gibt Ausnahmen. So kann der Arbeitgeber dann Überstunden anordnen, wenn Not am Mann ist. Es müssen unvorhersehbare betriebliche Engpässe vorliegen, die den Mitarbeiter unverzichtbar machen. Auch zur Abwehr von Gefahren für den Betrieb oder zum Schutz der betrieblichen Interessen sind Überstunden zulässig. Entscheidet dabei ist, dass es sich um akute und unvorhersehbare Engpässe handelt. Wenn es der Arbeitgeber langfristig versäumt, ausreichend Personal einzustellen, kann er von seinen Mitarbeitern nicht verlangen, die Lücken durch Überstunden zu schließen. Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, muss dieser die Überstunden genehmigen. Bei Teilzeitarbeit, für Mütter und Jugendliche sind Überstunden nur in absoluten Ausnahmefällen erlaubt. Schwerbehinderte Arbeitnehmer können sich von Mehrarbeit freistellen lassen.
Überstunden müssen grundsätzlich ausgeglichen werden – sei es durch Freizeitausgleich oder Ausbezahlung. Arbeitsverträge, die Mehrarbeit pauschal mit dem Festgehalt abgelten, sind in den meisten Fällen unwirksam. Lassen Sie Ihren Fall von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen. Voraussetzung für die Abgeltung von Überstunden ist, dass der Arbeitgeber diese angeordnet hat. Arbeitnehmer können nicht selbstständig Überstunden anhäufen, um am Ende des Monats ein höheres Gehalt zu erhalten.
Generell ist zwischen Überstunden und Mehrarbeit zu unterscheiden:
Laut ArbZG darf die wöchentliche Höchstarbeitszeit – in der Regel 48 Stunden pro Woche – nicht überschritten werden. Pausenzeiten müssen eingehalten werden und zwischen zwei Arbeitseinsätzen müssen mindestens elf Stunden liegen. In Ausnahmefällen darf der Chef Arbeitsleistung über diese zeitlichen Höchstgrenzen hinaus fordern – aber maximal zehn Stunden pro Tag (ohne Pausen) und 60 Stunden pro Woche. Zudem muss sichergestellt sein, dass der Arbeitnehmer die darauffolgenden sechs Monate oder 24 Wochen keine Mehrarbeit mehr leistet. Beachten Sie: Leitende Angestellte sind vom Arbeitszeitgesetz ausgeschlossen.
Falls Sie als Arbeitnehmer Fragen zum Thema Überstunden haben oder juristischen Rat und Beistand benötigen, sind Sie in unserer Kanzlei genau richtig. Als Arbeitsrecht-Fachanwalt in Hamburg prüfen wir die Überstundenklauseln in Ihrem Arbeitsvertrag, unterstützen Sie bei Ihrer Forderung nach Überstundenausgleich, Überstundenzuschlag und vieles mehr. Vertrauen Sie auf unsere über 30 Jahre Expertise im Bereich Arbeitsrecht.
Auch Arbeitgebern stehen wir beim Thema Überstunden beratend und unterstützend zur Seite. Wir prüfen unter anderem Formulierungen im Arbeitsvertrag auf ihre Rechtswirksamkeit und schätzen für Sie ein, ob betriebliche Gründe die Anordnung von Überstunden rechtfertigen.
Als erfahrene Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg und darüber hinaus beraten wir Sie gerne. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns in Kontakt treten! Tipp: Auch ein Blick in unsere Arbeitsrecht-Fälle kann oft schon sehr aufschlussreich sein.
Die auf dieser Seite enthaltenen Informationen geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und der laufenden Aktualisierungen durch unsere Fachanwälte wieder. Sie ersetzen aber keine individuelle anwaltliche Rechtsberatung im Einzelfall. Jeder Sachverhalt ist anders.
5,0 ★★★★★ von 5 Sternen (111 Bewertungen bei Google (öffnet in neuem Tab))
★★★★★Bewertung: 5 von 5 Sternen
Ich kann Frau Lerdon wirklich von Herzen weiterempfehlen. Während des gesamten Prozesses habe ich mich jederzeit sehr gut beraten, ernst genommen und unterstützt gefühlt. Sie war immer professionell, engagiert und gleichzeitig menschlich und verständnisvoll. Die Kommunikation lief zuverlässig und unkompliziert, und ich hatte immer das Gefühl, in guten Händen zu sein. … Dank ihrer Unterstützung konnte mein Anliegen erfolgreich abgeschlossen werden. Auch die gesamte Kanzlei war wirklich super organisiert. Wenn ich angerufen habe, wurde ich immer freundlich empfangen und habe mich jederzeit gut aufgehoben gefühlt. Das gesamte Team war hilfsbereit, freundlich und zuverlässig, was den gesamten Ablauf sehr angenehm gemacht hat. Vielen Dank noch einmal an Frau Lerdon und das gesamte Team für die tolle Begleitung und die hervorragende Arbeit!
★★★★★Bewertung: 5 von 5 Sternen
Hervorragende Kanzlei! Wer einen kompetenten und durchsetzungsstarken Anwalt im Arbeitsrecht sucht, ist hier genau richtig. Herr Wieneke-Spohler hat mich sicher in meiner Angelegenheit beraten und begleitet und am Ende ein Top-Ergebnis rausgeholt. Ich habe mich jederzeit bestens aufgehoben gefühlt. 5 Sterne!
★★★★★Bewertung: 5 von 5 Sternen
Herzlichen Dank an die Kanzlei Martens & Wieneke-Spohler. Ich würde vertreten durch den Rechtsanwalt Hr. Höppner. Ich war außerordentlich zufrieden mit der Rechtsvertretung. Hr. Höppner hat mich fachlich wie auch menschlich bestens beraten, sowie unterstützt. Er war jederzeit erreichbar und hat komplexe Sachverhalte für mich verständlich erklärt. … Seine Recherchen waren sehr umfangreich und zu meiner vollsten Zufriedenheit. Ich fühlte mich bestens vertreten und kann Hr. Höppner nur wärmstens weiterempfehlen. Ich bin Hr. Höppner persönlich sehr, sehr dankbar.
Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen für Ihre Fragen zum Thema Überstunden gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!
Schreiben Sie uns eine E-Mail via Kontaktformular oder rufen Sie uns während unserer Geschäftszeiten an.
Mo.-Do.: 09:00 – 18:00
Freitags: 09.00 – 16:00