Mit Überstunden ist der Teilzeitbeschäftigte schnell wieder auf seinem ursprünglichen Arbeitspensum. Daher ist Mehrarbeit nur erlaubt, wenn sie ausdrücklich im Arbeitsvertrag festgehalten ist. Doch auch hier gibt es Ausnahmen wie betriebliche Notfälle. In puncto Urlaub ist die Lage leicht, wenn der Betroffene täglich im Betrieb ist: Dann hat er wie seine vollzeitbeschäftigten Kollegen einen Mindestanspruch von 24 Arbeitstagen. Komplizierter gestaltet sich die Berechnung, wenn die Teilzeitarbeit über die Tage unterschiedlich verteilt ist.
Sie sehen: Teilzeitarbeit ist ein ziemlich umfassendes, nicht immer leicht zu durchschauendes Feld. Als erfahrende und kompetente Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg und darüber hinaus besprechen wir mit Arbeitnehmern und Arbeitgebern gerne den jeweiligen individuellen Fall.