Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung

Rat vom Arbeitsrechtanwalt

Die betriebsbedingte Kündigung ist eine unangenehme Situation, in der Sie als Arbeitnehmer auch beim Thema Abfindung schnell und effektiv Ihre Rechte kennen und anwenden müssen. Dieser Ratgeber liefert einen detaillierten Überblick über:

Betriebsbedingte Kündigung – die Grundlagen

Betriebsbedingte Kündigungen treten ein, wenn organisatorische Veränderungen wie Rationalisierung, Standortschließungen oder Insolvenzen es unzumutbar machen, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Eine solche Kündigung ist jedoch an strenge Bedingungen geknüpft und muss sozial gerechtfertigt sein.

Betriebsbedingte Kündigung – der Ablauf

Wenn der Arbeitgeber zu dem Schluss kommt, dass betriebsbedingte Kündigungen unumgänglich sind, muss er eine Sozialauswahl durchführen. Hierbei werden die betroffenen Mitarbeiter anhand bestimmter Kriterien wie Alter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten ausgewählt. Ziel ist es, die sozialen Härten des Arbeitsplatzabbaus möglichst gering zu halten.

Sozialauswahl: Schutz für die am stärksten Schutzbedürftigen

Die Sozialauswahl ist ein wesentlicher Aspekt des Kündigungsschutzrechts, der darauf abzielt, den am stärksten schutzbedürftigen Arbeitnehmer vor einer Kündigung zu bewahren. Dabei spielen verschiedene Kriterien wie Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und eine mögliche Schwerbehinderung eine Rolle.

Rolle des Betriebsrats bei der betriebsbedingten Kündigung

Der Betriebsrat kann bei einer betriebsbedingten Kündigung eine wichtige Rolle spielen, da er zahlreiche Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte besitzt. Er kann beispielsweise, wenn es sich um einen größeren Personalabbau handelt, die Erstellung eines Sozialplans fordern, der auch Abfindungsregelungen enthalten kann.

Kein allgemeiner Anspruch auf Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung

Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass eine Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung gesetzlich garantiert ist. Tatsächlich kann ein Anspruch auf Abfindung aus dem Sozialplan, einem Tarifvertrag, der individuellen Vereinbarung oder dem Kündigungsschutzgesetz (§ 1a KSchG) entstehen. Insofern ist es empfehlenswert, einen Anspruch auf Abfindung immer im Kontext einer umfassenden arbeitsrechtlichen Beratung zu klären.

Abfindungsrechner: Erste Orientierung, aber keine abschließende Antwort

Ein Abfindungsrechner kann eine erste Einschätzung der potenziellen Höhe einer Abfindung liefern, sollte aber niemals als alleinige Quelle dienen. Eine professionelle Rechtsberatung ist unerlässlich, um die individuellen Faktoren, die die Abfindung beeinflussen, zu berücksichtigen.

Spezielle Fälle: Lange Betriebszugehörigkeit, Schwangerschaft, Schwerbehinderung und Kleinbetriebe

Arbeitnehmer mit einer langen Betriebszugehörigkeit erhalten bei einer betriebsbedingten Kündigung oft eine höhere Abfindung, wobei die genaue Höhe von den individuellen Umständen abhängig ist. Arbeitnehmerinnen, die schwanger sind oder eine Schwerbehinderung haben, genießen einen besonderen Kündigungsschutz. In sogenannten Kleinbetrieben (nicht mehr als 10 Mitarbeiter) gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht, sodass es an der Basis für die Aushandlung einer Abfindung fehlt.

Auswirkungen einer Abfindung auf das Arbeitslosengeld

Die Zahlung einer Abfindung kann zu einer späteren Auszahlung des Arbeitslosengeldes oder der Verhängung einer Sperrzeit führen, insbesondere wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Deshalb sollten die potenziellen Auswirkungen einer Abfindung auf das Arbeitslosengeld immer individuell geprüft werden.

Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung & Beiträge zur Sozialversicherung

Abfindungen werden grundsätzlich als einmalige Zahlungen betrachtet und sind daher sozialversicherungsfrei. Einfach gesagt, fallen keine zusätzlichen Beiträge für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an. Aber Vorsicht: Abfindungen sind voll steuerpflichtig. Das bedeutet, sie müssen in Ihrer Einkommensteuererklärung angegeben werden. Die Fünftelregelung kann Ihnen jedoch eine gewisse Steuerersparnis ermöglichen.

Abfindungsrechner

Unser Abfindungsrechner hilft Ihnen einzuschätzen, mit welcher Abfindungshöhe Sie im Erfolgsfall nach der betriebsbedingten Kündigung durch Ihren Arbeitgeber rechnen könnten. Standardmäßig kalkuliert der Abfindungsrechner mit dem üblichen Berechnungsfaktor von 0,5 (halber Monatsbruttolohn pro Beschäftigungsjahr).





Die Abfindung beträgt: 0,00 €

Kündigungsschutzklage: Eine Option zur Verteidigung Ihrer Rechte

Falls Sie gekündigt werden, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Sollte die Klage erfolgreich sein, kann dies zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Oft enden diese Verfahren jedoch mit einem Vergleich, in dessen Rahmen eine Abfindung ausgehandelt wird.

Schlussfolgerung: Holen Sie sich professionellen Rat

Das Thema betriebsbedingte Kündigung und Abfindung ist komplex und erfordert eine gründliche rechtliche Überprüfung. Bei einer (drohenden) Kündigung sollten Sie stets anwaltlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Rechte vollständig wahrnehmen.

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Portrait von Christian Wieneke-Spohler, Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Kai Höppner
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Häufige Fragen zur Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung

Eine betriebsbedingte Kündigung ist eine Form der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Dies geschieht aufgrund von betrieblichen Erfordernissen, die eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen. Beispiele hierfür sind Unternehmensumstrukturierungen, Betriebsschließungen oder wirtschaftliche Schwierigkeiten.
Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung existiert in Deutschland nicht. Allerdings kann ein Anspruch auf Abfindung aus dem Sozialplan, einem Tarifvertrag, einer individuellen Vereinbarung oder aufgrund von §1a KSchG entstehen.
Die Höhe der Abfindung kann auf verschiedenen Wegen berechnet werden und hängt von vielen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Lebensalter des Arbeitnehmers und seinem Verdienst. Ein oft genutzter Richtwert ist eine halbe Bruttomonatsvergütung pro Beschäftigungsjahr.

Die Sozialauswahl ist ein Verfahren, das der Arbeitgeber durchführen muss, um bei einer betriebsbedingten Kündigung zu ermitteln, welcher Arbeitnehmer am wenigsten schutzbedürftig ist. Dabei werden Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und etwaige Schwerbehinderungen berücksichtigt.

Ein Abfindungsrechner ist ein Online-Tool, das zur groben Berechnung einer möglichen Abfindungshöhe verwendet werden kann. Dabei werden oft das Alter, die Betriebszugehörigkeit und das Monatsgehalt berücksichtigt. Allerdings liefert der Rechner nur eine grobe Orientierung und kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.
Es ist ratsam, bei Erhalt einer betriebsbedingten Kündigung so früh wie möglich juristischen Rat einzuholen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann die Rechtmäßigkeit der Kündigung überprüfen, bei Verhandlungen unterstützen und Sie bei einer möglichen Kündigungsschutzklage begleiten.
Die Zahlung einer Abfindung kann Auswirkungen auf den Beginn der Zahlung von Arbeitslosengeld haben. Dies ist dann der Fall, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde und der Arbeitnehmer eine Abfindung erhalten hat (sog. „Ruhezeitregelung“).
Der Betriebsrat hat umfangreiche Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte im Falle einer betriebsbedingten Kündigung. Er kann beispielsweise die Erstellung eines Sozialplans verlangen und im Konsultationsverfahren versuchen, Kündigungen zu vermeiden oder ihre sozialen Folgen abzumildern.
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Ein Rechtsanwalt kann Sie dabei unterstützen und die notwendigen Schritte erläutern.

Schwangere und Schwerbehinderte genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Für Schwangere gilt ein Kündigungsverbot während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. Bei Schwerbehinderten ist für die Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich.

Für Kleinbetriebe gelten abweichende Regelungen. So findet das Kündigungsschutzgesetz nur auf Betriebe mit in der Regel mehr als zehn Mitarbeitern Anwendung.
Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat, die zum Ziel hat, die wirtschaftlichen Nachteile für die Mitarbeiter, die aus einer Betriebsänderung, insbesondere durch Abbau von Arbeitsplätzen resultieren, abzumildern oder auszugleichen. Dies kann beispielsweise durch Abfindungszahlungen geschehen.
Im Falle einer betriebsbedingten Kündigung sollten Sie unbedingt juristischen Rat einholen. Ein Rechtsanwalt kann Ihre Situation bewerten, Ihre Optionen aufzeigen und Sie dabei unterstützen, Ihre Rechte geltend zu machen.

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