Kündigungsanwalt
Betriebsbedingte Kündigung
Machen Sie sich Sorgen, dass in Ihrem Unternehmen bald Mitarbeiter entlassen werden? Auf dieser Seite erfahren Sie alles zur betriebsbedingten Kündigung, unter welchen Voraussetzungen sie rechtens ist und was wir als Arbeitsrechtsanwalt für Sie tun können.
Auf einen Blick: Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?
Eine Kündigung ist betriebsbedingt,
wenn ein Arbeitsplatzabbau wirtschaftlich oder unternehmerisch erforderlich ist und keine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung – auch in anderer Position – besteht.
Bei der betriebsbedingten Kündigung müssen Arbeitgeber
eine Sozialauswahl treffen, sich an Kündigungsfristen halten und besonderen Kündigungsschutz (z. B. während Schwangerschaft, Elternzeit, bei Schwerbehinderung oder als Betriebsrat) berücksichtigen.
Holen Sie sich Rat von einem Kündigungsanwalt,
falls Sie von einer betriebsbedingten Kündigung bedroht oder betroffen sind.
4 Voraussetzungen für eine betriebsbedingte Kündigung
1. Betriebliche Erfordernisse
Eine Weiterbeschäftigung ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich. Das ist der Fall, wenn das Unternehmen insolvent ist oder eine Abteilung geschlossen wird. Es muss sich um einen dauerhaften Wegfall des Arbeitsplatzes handeln. Kurzfristige Schwankungen der Auftragslage rechtfertigen keine betriebsbedingte Kündigung.
2. Keine Weiterbeschäftigung möglich
Es gibt keine Möglichkeit, betroffene Arbeitnehmer in einer anderen Position zu beschäftigen. Im Arbeitsrecht spricht man von einer „dringlichen“ Kündigung.
3. Sozialauswahl
Bei der Frage, wer als erstes gekündigt wird, müssen Arbeitgeber nach einem Punktesystem vorgehen. Dabei werden berücksichtigt:
- Wie lange ist der Arbeitnehmer im Betrieb?
- Wie alt ist der Arbeitnehmer
- Hat die Person Kinder, für deren Unterhalt sie sorgen muss?
- Liegt eine Schwerbehinderung vor?
4. Interessenabwägung
Eine betriebsbedingte Kündigung ist nur möglich, wenn die Interessen des Unternehmens die des Arbeitnehmers überwiegen. Das ist der Fall, wenn eine Weiterbeschäftigung wirtschaftlich und unternehmerisch nicht sinnvoll ist.
Wir sind für Sie da
Nach einer betriebsbedingten Kündigung plagen Sie möglicherweise Existenz- und Zukunftssorgen? Vielleicht haben Sie auch Fragen zur Abfindung oder den Voraussetzungen der betriebsbedingten Kündigung? Wir wissen um Ihre Situation und stehen Ihnen mit über 30 Jahren Erfahrung zuverlässig zur Seite.
Fristen bei einer betriebsbedingten Kündigung
Eine betriebsbedingte Kündigung zählt zu den ordentlichen Kündigungen. Arbeitgeber müssen sich an die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGb) vorgeschriebene oder im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist halten. Diese richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und liegt zwischen 2 Wochen (in den ersten 6 Monaten der Probezeit) bis zu 7 Monaten zum Monatsende (bei mindestens 20 Jahren im Betrieb) – sofern Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag keine längere Frist vorsehen.
Hilfe bei einer (drohenden) betriebsbedingten Kündigung
Falls Sie von einer betriebsbedingten Kündigung betroffen oder bedroht sind, beraten und unterstützen wir Sie gerne:
Von der Abwendung einer Kündigung über die Wiedereinstellung bis zur Verhandlung einer Abfindung.
- Nachweisbare Erfolge
- Erfahrung
- Stärke des Kanzlei-Teams
- Kostenbewusstsein
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