Kündigungsanwalt

Betriebsbedingte Kündigung

Machen Sie sich Sorgen, dass in Ihrem Unternehmen bald Mitarbeiter entlassen werden? Auf dieser Seite erfahren Sie alles zur betriebsbedingten Kündigung, unter welchen Voraussetzungen sie rechtens ist und was wir als Arbeitsrechtsanwalt für Sie tun können.

Auf einen Blick: Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?

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4 Voraussetzungen für eine betriebsbedingte Kündigung

1. Betriebliche Erfordernisse

Eine Weiterbeschäftigung ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich. Das ist der Fall, wenn das Unternehmen insolvent ist oder eine Abteilung geschlossen wird. Es muss sich um einen dauerhaften Wegfall des Arbeitsplatzes handeln. Kurzfristige Schwankungen der Auftragslage rechtfertigen keine betriebsbedingte Kündigung.

2. Keine Weiterbeschäftigung möglich

Es gibt keine Möglichkeit, betroffene Arbeitnehmer in einer anderen Position zu beschäftigen. Im Arbeitsrecht spricht man von einer „dringlichen“ Kündigung.

3. Sozialauswahl

Bei der Frage, wer als erstes gekündigt wird, müssen Arbeitgeber nach einem Punktesystem vorgehen. Dabei werden berücksichtigt:

  • Wie lange ist der Arbeitnehmer im Betrieb?
  • Wie alt ist der Arbeitnehmer
  • Hat die Person Kinder, für deren Unterhalt sie sorgen muss?
  • Liegt eine Schwerbehinderung vor?

4. Interessenabwägung

Eine betriebsbedingte Kündigung ist nur möglich, wenn die Interessen des Unternehmens die des Arbeitnehmers überwiegen. Das ist der Fall, wenn eine Weiterbeschäftigung wirtschaftlich und unternehmerisch nicht sinnvoll ist.

Wir sind für Sie da

Nach einer betriebsbedingten Kündigung plagen Sie möglicherweise Existenz- und Zukunftssorgen? Vielleicht haben Sie auch Fragen zur Abfindung oder den Voraussetzungen der betriebsbedingten Kündigung? Wir wissen um Ihre Situation und stehen Ihnen mit über 30 Jahren Erfahrung zuverlässig zur Seite.

Portrait von Christian Wieneke-Spohler, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Christian Wieneke-Spohler
Portraitfoto von Kai Höppner, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg
Kai Höppner

Fristen bei einer betriebsbedingten Kündigung

Eine betriebsbedingte Kündigung zählt zu den ordentlichen Kündigungen. Arbeitgeber müssen sich an die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGb) vorgeschriebene oder im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist halten. Diese richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und liegt zwischen 2 Wochen (in den ersten 6 Monaten der Probezeit) bis zu 7 Monaten zum Monatsende (bei mindestens 20 Jahren im Betrieb) – sofern Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag keine längere Frist vorsehen.

Hilfe bei einer (drohenden) betriebsbedingten Kündigung

Falls Sie von einer betriebsbedingten Kündigung betroffen oder bedroht sind, beraten und unterstützen wir Sie gerne:

Von der Abwendung einer Kündigung über die Wiedereinstellung bis zur Verhandlung einer Abfindung.

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