Leitfaden vom Kündigungsanwalt

Betriebsbedingte Kündigung

Eine betriebsbedingte Kündigung ist ein einschneidendes Ereignis, das viele Fragen aufwirft. Was sind die Voraussetzungen? Wie wirkt sich eine solche Kündigung auf das Arbeitslosengeld aus? Und welche Rolle spielt der Betriebsrat? In diesem umfassenden Leitfaden werden wir diese und viele andere Fragen beantworten. Unser Ziel ist es, Ihnen ein klares Verständnis der betriebsbedingten Kündigung und Ihrer Rechte als Arbeitnehmer zu vermitteln.

Auf einen Blick: Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?

Auszeichnung der WirtschaftsWoche für die Hamburger Kanzlei Martens & Wieneke-Spohler als Top-Kanzlei für Arbeitsrecht in Hamburg.

Definition der betriebsbedingten Kündigung

Eine betriebsbedingte Kündigung tritt ein, wenn ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Gründen beendet, die in der betrieblichen Organisation, dem Betriebsablauf oder der wirtschaftlichen Situation des Betriebs begründet sind. Es handelt sich dabei um eine einseitige Willenserklärung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Voraussetzungen für eine betriebsbedingte Kündigung

Eine betriebsbedingte Kündigung ist nicht ohne weiteres möglich. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Betriebliche Erfordernisse

Eine Weiterbeschäftigung ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich. Das ist der Fall, wenn das Unternehmen insolvent ist oder eine Abteilung geschlossen wird. Es muss sich um einen dauerhaften Wegfall des Arbeitsplatzes handeln. Kurzfristige Schwankungen der Auftragslage rechtfertigen keine betriebsbedingte Kündigung.

2. Keine Weiterbeschäftigung möglich

Es gibt keine Möglichkeit, betroffene Arbeitnehmer in einer anderen Position zu beschäftigen. Im Arbeitsrecht spricht man von einer „dringlichen“ Kündigung.

3. Sozialauswahl

Bei der Frage, wer als erstes gekündigt wird, müssen Arbeitgeber nach einem Punktesystem vorgehen. Dabei werden berücksichtigt:

  • Wie lange ist der Arbeitnehmer im Betrieb?
  • Wie alt ist der Arbeitnehmer
  • Hat die Person Kinder, für deren Unterhalt sie sorgen muss?
  • Liegt eine Schwerbehinderung vor?

4. Interessenabwägung

Eine betriebsbedingte Kündigung ist nur möglich, wenn die Interessen des Unternehmens die des Arbeitnehmers überwiegen. Das ist der Fall, wenn eine Weiterbeschäftigung wirtschaftlich und unternehmerisch nicht sinnvoll ist.

Besondere Umstände bei einer betriebsbedingten Kündigung

Es gibt bestimmte Umstände, die eine betriebsbedingte Kündigung komplizierter machen können:

Kündigung während der Krankheit

Eine Krankheit schützt nicht grundsätzlich vor einer betriebsbedingten Kündigung. Wenn die Voraussetzungen für eine solche Kündigung erfüllt sind, kann der Arbeitgeber auch während der Krankheit des Arbeitnehmers kündigen. Allerdings darf die Krankheit nicht der Grund für die Kündigung sein.

Kündigung während der Schwangerschaft

Während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist in dieser Zeit nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der zuständigen Behörde möglich.

Kündigung während der Elternzeit

Auch während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist in dieser Zeit nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der zuständigen Behörde möglich.

Kündigung in Kleinbetrieben

In Betrieben mit in der Regel zehn oder weniger Arbeitnehmern gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht. Hier kann der Arbeitgeber in der Regel ohne Angabe von Gründen kündigen. Allerdings muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer länger als sechs Monate im Betrieb beschäftigt ist.

Kündigung bei Behinderung oder Schwerbehinderung

Schwerbehinderte Menschen genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist nur mit Zustimmung des Integrationsamtes möglich.

Die Rolle des Betriebsrats

Der Betriebsrat spielt eine wichtige Rolle bei betriebsbedingten Kündigungen. Vor jeder Kündigung muss der Arbeitgeber den Betriebsrat anhören. Er muss dem Betriebsrat die Gründe für die geplante Kündigung mitteilen und ihm die Möglichkeit geben, dazu Stellung zu nehmen.

Wenn der Betriebsrat der Kündigung widerspricht, muss der Arbeitgeber dies dem Arbeitnehmer in der Kündigung mitteilen. Ein Widerspruch des Betriebsrats hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber trotz des Widerspruchs kündigen kann.

Der Betriebsrat kann auch bei der Sozialauswahl eine Rolle spielen. Er kann mit dem Arbeitgeber einen Interessenausgleich und einen Sozialplan aushandeln, um die Folgen der Kündigung für die Arbeitnehmer abzumildern.

Die Sozialauswahl

Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl durchführen. Das bedeutet, er muss unter den vergleichbaren Arbeitnehmern prüfen, wen die Kündigung am wenigsten hart trifft. Dabei muss er verschiedene Kriterien berücksichtigen:

  • Betriebszugehörigkeit: Je länger ein Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt ist, desto stärker ist sein Kündigungsschutz.
  • Lebensalter: Ältere Arbeitnehmer haben in der Regel einen stärkeren Kündigungsschutz als jüngere.
  • Unterhaltspflichten: Arbeitnehmer, die unterhaltspflichtig sind, genießen einen stärkeren Kündigungsschutz.
  • Schwerbehinderung: Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben einen stärkeren Kündigungsschutz.

Fristen bei der betriebsbedingten Kündigung

Eine betriebsbedingte Kündigung zählt zu den ordentlichen Kündigungen. Arbeitgeber müssen sich an die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorgeschriebene oder im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist halten. Diese richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und liegt zwischen 2 Wochen (in den ersten 6 Monaten der Probezeit) bis zu 7 Monaten zum Monatsende (bei mindestens 20 Jahren im Betrieb) – sofern Arbeitsvertrag oder anwendbarer Tarifvertrag keine längere Frist vorsehen.

Das Arbeitszeugnis nach einer betriebsbedingten Kündigung

Nach einer betriebsbedingten Kündigung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dieses muss wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein. Es darf den Arbeitnehmer nicht bei der Suche nach einer neuen Stelle benachteiligen.

Das Arbeitszeugnis sollte folgende Informationen enthalten:

  • Art und Dauer der Tätigkeit: Hier wird beschrieben, welche Aufgaben der Arbeitnehmer ausgeführt hat und wie lange er im Betrieb beschäftigt war.
  • Leistungsbeurteilung: Der Arbeitgeber muss die Leistung des Arbeitnehmers beurteilen. Dabei muss er sich an den tatsächlichen Leistungen orientieren.
  • Verhaltensbeurteilung: Der Arbeitgeber muss auch das Verhalten des Arbeitnehmers beurteilen, sowohl gegenüber Vorgesetzten und Kollegen als auch gegenüber Kunden oder Geschäftspartnern.
  • Kündigungsgrund: Der Grund für die Kündigung muss nicht im Arbeitszeugnis stehen. Wenn der Arbeitnehmer dies wünscht, kann der Arbeitgeber aber angeben, dass es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelte.

Arbeitslosengeld nach einer betriebsbedingten Kündigung

Nach einer betriebsbedingten Kündigung hat der Arbeitnehmer in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld. Voraussetzung ist, dass er sich rechtzeitig arbeitslos gemeldet und einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt hat.

Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem vorherigen Einkommen des Arbeitnehmers. Es beträgt in der Regel 60 Prozent des Nettoentgelts für Arbeitnehmer ohne Kinder und 67 Prozent für Arbeitnehmer mit Kindern.

Die Dauer der Arbeitslosengeldzahlung ist begrenzt und hängt von der Versicherungszeit und dem Alter des Arbeitnehmers ab.

Betriebsbedingte Kündigung und Kurzarbeit

Kurzarbeit ist oft ein Versuch von Unternehmen, betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Durch die Reduzierung der Arbeitszeit und des Gehalts können Arbeitsplätze erhalten bleiben. Allerdings ist auch während der Kurzarbeit eine betriebsbedingte Kündigung möglich.

Eine betriebsbedingte Kündigung während der Kurzarbeit erfordert jedoch eine sorgfältige Prüfung. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass der Arbeitsplatz dauerhaft wegfallen wird und nicht nur vorübergehend, wie es bei Kurzarbeit der Fall ist.

Betriebsbedingte Kündigung und Insolvenz

Eine Insolvenz des Unternehmens kann zu betriebsbedingten Kündigungen führen. In diesem Fall spricht man auch von einer Insolvenzbedingten Kündigung. Der Insolvenzverwalter kann Arbeitsverträge kündigen, um Kosten zu reduzieren und den Betrieb zu sanieren.

Die Kündigungsfristen bei einer Insolvenz sind jedoch kürzer als bei einer normalen betriebsbedingten Kündigung. Sie betragen in der Regel drei Monate zum Monatsende, unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Betriebsbedingte Kündigung und Insolvenz

Es gibt zwar keinen rechtlichen Anspruch aber die Möglichkeit auf eine Abfindung nach betriebsbedingter Kündigung. Die Abfindungshöhe variiert und ist unter anderem abhängig von Ihrem Alter, der Betriebszugehörigkeit und weiteren Faktoren.

FAQ zur betriebsbedingten Kündigung

Eine betriebsbedingte Kündigung ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber, die auf Gründen beruht, die in der betrieblichen Organisation, dem Betriebsablauf oder der wirtschaftlichen Situation des Betriebs liegen.
Eine betriebsbedingte Kündigung muss auf dringenden betrieblichen Erfordernissen beruhen, der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers muss wegfallen, der Arbeitgeber muss eine Sozialauswahl durchführen und, falls vorhanden, den Betriebsrat anhören.
Eine Sozialauswahl ist ein Prozess, bei dem der Arbeitgeber prüft, welcher Arbeitnehmer von einer betriebsbedingten Kündigung am wenigsten hart getroffen wird. Dabei berücksichtigt er Kriterien wie Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung.
Ein Interessenausgleich ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, in der der geplante Personalabbau und die Kriterien für die Sozialauswahl festgelegt werden. Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung, in der die Ausgleichs- oder Milderungsmaßnahmen für die wirtschaftlichen Nachteile der Arbeitnehmer durch die Kündigung festgelegt werden.
Ein Betriebsrat ist eine Vertretung der Arbeitnehmer in einem Betrieb. Er hat das Recht, bei betriebsbedingten Kündigungen angehört zu werden und kann einen Interessenausgleich und einen Sozialplan aushandeln.

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