Kündigung erhalten, was tun?

Was tun bei Kündigung durch Arbeitgeber?

Viele Menschen plagen nach einer Kündigung Existenz- und Zukunftssorgen. Mit diesen Informationen wollen wir Ihnen erklären, was Sie nach dem Erhalt einer Kündigung tun können. Beginnen werden wir mit den rechtlichen Grundlagen. Im zweiten Abschnitt erfahren Sie Schritt für Schritt, was Sie bei einer Kündigung tun sollten.

Rechtliche Grundlagen einer Kündigung

Zunächst sollten Sie sich mit den rechtlichen Grundlagen einer Kündigung vertraut machen, vor allem dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und dem § 622 BGB zu den Mindestanforderungen für Kündigungsfristen.  Sie sollten wissen, dass es unterschiedliche Kündigungsarten und dementsprechend unterschiedlichen Kündigungsfristen gibt.

Außerdem spielen auch die Kündigungsgründe eine Rolle. Wenn Ihr Arbeitgeber die Kündigung aus ungerechtfertigten Gründen ausspricht, können Sie rechtliche Schritte (Kündigungsschutz) einleiten.

3-Wochenfrist 

Wenn Sie gegen Ihre Kündigung klagen wollen, muss die Klageerhebung innerhalb von drei Wochen erfolgen. Wenn Sie diese Frist versäumen, wird selbst eine fehlerhafte Kündigung wirksam. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung. Lassen Sie sich unbedingt hierzu beraten!

Kündigungsarten und Fristen

Bei einer ordentlichen Kündigung gibt es eine vertragliche oder gesetzliche Kündigungsfrist. Die Frist kann abhängig von Ihrer Betriebszugehörigkeit oder Ihrem Alter unterschiedlich sein.

Bei einer fristlosen Kündigung gibt es keine Frist – das Arbeitsverhältnis endet sofort. Für eine fristlose Arbeitgeber-Kündigung muss ein schwerwiegenden Verstoß des Arbeitnehmers gegen den Arbeitsvertrag vorliegen.

Besonderer Kündigungsschutz

Einige Personengruppen profitieren von einem besonderen Kündigungsschutz. Dazu gehören zum Beispiel Schwangere, Personen mit einer Schwerbehinderung oder Betriebsräte. Diese Personen profitieren häufig von der Beratung durch einen Arbeitsrecht-Anwalt.

Betriebsbedingte Kündigung

Betriebsratsanhörung

Wenn es um eine betriebsbedingte Kündigung geht, muss sich Ihr Arbeitgeber einige Regel beachten. So muss der Betriebsrat vor der Kündigung informiert und angehört werden:

  • Der Betriebsrat muss über die Kündigungsgründe informiert werden.
  • Der Betriebsrat muss zur Kündigung Stellung nehmen können.
  • Der Betriebsrat kann versuchen, alternative Lösungen zu finden und so die Kündigung vermeiden.

Sozialauswahl

Die Kündigung darf nicht willkürlich erfolgen, sie muss auf einer Sozialauswahl basieren. Eine Sozialauswahl beinhaltet eine objektive Bewertung der Mitarbeiterleistungen und Mitarbeiterbedürfnisse. Das komplexe Auswahlverfahren soll die finanziellen und sozialen Folgen der Kündigung abfedern. Geprüft werden das Alter, die Betriebszugehörigkeit und der Familienstand.

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da!

Wenn Sie Fragen zu den rechtlichen Grundlagen Ihrer erhaltenen Kündigung haben, lassen Sie es uns wissen. Kontaktieren Sie uns unverbindlich um zu klären, was Sie in Ihrer Situation konkret tun können.

Portrait von Christian Wieneke-Spohler, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt Christian Wieneke-Spohler
Portraitfoto von Kai Höppner, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg
Fachanwalt Kai Höppner

Oder rufen Sie uns an unter

Erste Schritte nach der Kündigung

Nachdem Sie die Kündigung erhalten haben, sollten Sie Ruhe bewahren. Nur mit einem klaren Kopf können Sie sich gut auf die nächste Phase vorbereiten. 

Kündigung wirksam?

Überprüfen Sie sorgfältig die Gründe für die Kündigung. Ist die Kündigung berechtigt und rechtmäßig? Es gibt immer wieder Kündigungen durch Arbeitgeber, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und formale Fehler enthalten. Wenn Sie an diesem Punkt Zweifel haben, sollten Sie möglichst sofort einen Arbeitsrechtexperten zu Rate ziehen.

Arbeitssuchend melden

Einer Ihrer ersten Schritte: Melden Sie sich arbeitslos (Agentur für Arbeit) und beantragen Sie Arbeitslosengeld. Fragen Sie dort auch nach Schulungen und Fortbildungsmöglichkeiten.

Zeugnis und Referenzen sichern

Beantragen Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis und sammeln Sie Referenzen von ehemaligen Kollegen oder Vorgesetzten.

Mit dem qualifizierten Arbeitszeugnis erhalten Sie eine wichtige Auskunft über Ihre Tätigkeiten und Leistungen im alten Arbeitsverhältnis. Referenzen von Kollegen und Vorgesetzten können als eine Art Empfehlung dienen und künftige Arbeitgeber überzeugen.

Möglichkeiten des Widerspruchs

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Kündigung unwirksam bzw. nicht rechtmäßig ist, haben Sie verschiedene Möglichkeiten darauf zu reagieren. Idealerweise haben Sie an diesem Zeitpunkt bereits Kontakt mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht aufgenommen. Dieser zeigt Ihnen in einer unverbindlichen Erstberatung Ihre konkreten Widerspruch-Möglichkeiten auf.

Kündigungsschutzklage

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Kündigung nicht berechtigt ist, können Sie beziehungsweise Ihr Arbeitsrecht-Anwalt eine Kündigungsschutzklage bei Gericht einreichen. Wenn Sie gegen die Kündigung klagen, kann das dazu führen, dass das Arbeitsverhältnis wieder hergestellt wird.

Mögliche Gründe für eine unwirksame Kündigung:

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Kündigung aus solchen Gründen erfolgt ist, sollten Sie unbedingt eine Kündigungsschutzklage in Betracht ziehen. Eine solche Klage ist jedoch mit Kosten verbunden. Lassen Sie sich dazu von Ihrem Arbeitsrecht-Experten beraten.

Abfindung verhandeln

Wenn Sie die Kündigung akzeptieren, können Sie dennoch versuchen, mit Ihrem Arbeitgeber eine Abfindung auszuhandeln. Eine Abfindung kann dazu dienen, finanzielle Engpässe zu überbrücken und Ihnen Zeit für die Jobsuche zu geben.

Wichtig: Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet ist, Ihnen eine Abfindung zu zahlen. Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit und Ihrem Gehalt.

Abfindungsrechner

Unser Abfindungsrechner hilft Ihnen einzuschätzen, mit welcher Abfindungshöhe Sie im Erfolgsfall nach der Kündigung durch Ihren Arbeitgeber rechnen könnten. Standardmäßig kalkuliert der Abfindungsrechner mit dem üblichen Berechnungsfaktor von 0,5 (halber Monatsbruttolohn pro Beschäftigungsjahr).





Die Abfindung beträgt: 0,00 €

Aufhebungsvertrag oder Änderungskündigung

Wenn Sie mit der Kündigung einverstanden sind, können Sie auch einen Aufhebungsvertrag oder eine Änderungskündigung vereinbaren. Dabei wird das Arbeitsverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen aufgelöst oder geändert.

  • Ein Aufhebungsvertrag kann für Sie von Vorteil sein, da er eine schnelle Lösung darstellt und Ihnen Zeit für die Jobsuche gibt. Ein Aufhebungsvertrag ist in der Regel mit dem Verlust von Ansprüchen verbunden (z. B. dem Anspruch auf Arbeitslosengeld).
  • Eine Änderungskündigung kann eine Möglichkeit sein, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, wenn Ihr Arbeitgeber Änderungen an Ihrem Arbeitsvertrag vornehmen möchte. Wenn Sie mit den Änderungen einverstanden sind, können Sie die Änderungskündigung akzeptieren und das Arbeitsverhältnis fortsetzen. Wenn Sie die Änderungen nicht akzeptieren, kann Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigen und Sie haben möglicherweise keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

In beiden Fällen sollten Sie sich unbedingt von einem Arbeitsrechtsanwalt beraten lassen. Nur so können Sie sorgfältig alle Vor- und Nachteile abwägen und die für Sie beste Lösung anstreben.

Emotionale Bewältigung der Kündigung

Wir wissen: Es ist auch wichtig, dass Sie sich um Ihre emotionale Gesundheit kümmern, wenn Sie gekündigt wurden. Denn eine Kündigung kann eine belastende Erfahrung sein. Es ist nicht selten, dass sich gekündigte Personen nach einer Kündigung ängstlich und unsicher fühlen. Vergessen Sie deshalb bitte nicht, dass es neben der Hilfe durch einen Fachanwalt auch noch viele weitere Möglichkeiten, wie Sie sich unterstützen lassen können.

Neben der Unterstützung durch Familie und Freunde können Sie auch professionelle Hilfe in Betracht ziehen. Eine Beratungsstelle kann Ihnen dabei helfen, Ihre Gefühle zu verarbeiten und Ihnen Techniken beibringen, um Ihre Ängste zu bewältigen.

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da!

Nach einer Kündigung plagen Sie Existenz- und Zukunftssorgen? Wir wissen um Ihre Situation und stehen Ihnen zuverlässig zur Seite.Als Kündigungsanwälte in Hamburg beraten und betreuen wir seit über 30 Jahren Mandaten erfolgreich bei Kündigungen.
Portrait von Christian Wieneke-Spohler, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt Christian Wieneke-Spohler
Portraitfoto von Kai Höppner, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg
Fachanwalt Kai Höppner

Oder rufen Sie uns an unter

Häufig gestellte Fragen zum Thema "Anwalt bei Kündigung"

Eine Kündigung per E-Mail oder per WhatsApp ist formunwirksam und somit nichtig. Das Gesetzt schreibt zwingend die schriftliche Kündigung vor.

Eine mündliche Kündigung durch den Arbeitgeber ist formunwirksam und somit nichtig. Das Gesetzt schreibt zwingend die schriftliche Kündigung vor. 

Ja, eine Kündigung durch den Arbeitgeber muss zwar schriftlich erfolgen. Die schriftliche Kündigung muss allerdings keinen konkreten Kündigungsgrund benennen. Die Kündigung ist formal grundsätzlich wirksam. 

So finden Sie uns in Hamburg

Anfahrt

Martens & Wieneke-Spohler
Rechtsanwälte
Eppendorfer Baum 23
20249 Hamburg