Kündigung erhalten, was tun?

Was tun bei Kündigung durch Arbeitgeber?

Viele Arbeitnehmer plagen nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber Existenz- und Zukunftssorgen. Mit diesem Ratgeber wollen unsere Hamburger Arbeitsrecht-Anwälte Ihnen zeigen, was Sie nach dem Erhalt einer Kündigung tun können.

Portrait von Christian Wieneke-Spohler, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt
Christian Wieneke-Spohler
Portraitfoto von Kai Höppner, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg
Fachanwalt
Kai Höppner
Portraitfoto der Hamburger Fachanwältin für Arbeitsrecht Merle Lerdon
Fachanwältin
Merle Lerdon

Inhalt

Das Wichtigste in Kürze

  • Frist notieren: Gegen eine Kündigung müssen Sie innerhalb von drei Wochen ab Zugang Kündigungsschutzklage erheben (§ 4 KSchG).
  • Arbeitsuchend melden: Melden Sie sich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend, bei kürzerer Frist innerhalb von drei Tagen nach Zugang der Kündigung (§ 38 Abs. 1 SGB III).
  • Kündigung prüfen lassen: Zu prüfen sind Form, Frist, Kündigungsgrund, die Anhörung des Betriebsrats und ein möglicher Sonderkündigungsschutz.
  • Entscheiden: Sie können klagen, um den Arbeitsplatz zu behalten oder im Vergleich eine Abfindung zu erreichen, oder mit Ihrem Arbeitgeber über einen Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag verhandeln.
  • Nicht vergessen: Verlangen Sie ein Arbeitszeugnis (§ 109 GewO) und nehmen Sie Ihren Resturlaub bis zum Ende; nur was Sie nicht mehr nehmen können, wird abgegolten (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

Martens & Wieneke-Spohler Rechtsanwälte

Schnell erreichbar

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Ausgezeichnete Beratung

Erste Schritte nach der Kündigung​

Nachdem Sie die Kündigung erhalten haben, sollten Sie Ruhe bewahren. Nur mit einem klaren Kopf können Sie sich gut auf die nächste Phase vorbereiten. 

Ist die Kündigung wirksam?

Überprüfen Sie sorgfältig die Gründe für die Kündigung. Ist die Kündigung berechtigt und rechtmäßig? Es gibt immer wieder Kündigungen durch Arbeitgeber, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und formale Fehler enthalten. Wenn Sie an diesem Punkt Zweifel haben, sollten Sie möglichst sofort einen Arbeitsrechtexperten zu Rate ziehen.

Arbeitssuchend melden

Melden Sie sich arbeitslos (Agentur für Arbeit) und beantragen Sie Arbeitslosengeld. Fragen Sie dort auch nach Schulungen und Fortbildungsmöglichkeiten.

Zeugnis und Referenzen sichern​

Beantragen Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis und sammeln Sie Referenzen von ehemaligen Kollegen oder Vorgesetzten.

Mit dem qualifizierten Arbeitszeugnis erhalten Sie eine wichtige Auskunft über Ihre Tätigkeiten und Leistungen im alten Arbeitsverhältnis. Referenzen von Kollegen und Vorgesetzten können als eine Art Empfehlung dienen und künftige Arbeitgeber überzeugen.

3-Wochen-Frist

Wenn Sie gegen Ihre Kündigung klagen wollen, muss die Klageerhebung innerhalb von drei Wochen erfolgen. Wenn Sie diese Frist versäumen, wird selbst eine fehlerhafte Kündigung wirksam. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung. Lassen Sie sich unbedingt hierzu beraten!

Die rechtlichen Aspekte einer Kündigung

Zunächst sollten Sie sich mit den rechtlichen Grundlagen der Kündigung vertraut machen. Dies gilt vor allem für das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und den Mindestanforderungen für Kündigungsfristen (§ 622 BGB).

Sie sollten wissen, dass es unterschiedliche Kündigungsarten und dementsprechend unterschiedlichen Kündigungsfristen gibt.

Außerdem spielen auch die Kündigungsgründe eine Rolle. Wenn Ihr Arbeitgeber die Kündigung aus ungerechtfertigten Gründen ausspricht, können Sie rechtliche Schritte (Kündigungsschutz) einleiten.

Natürlich können Sie sich auch jederzeit vertrauensvoll an unsere Anwälte für Arbeitsrecht in Hamburg wenden. Wir glauben aber, dass Sie auch ein eigenes Verständnis der grundsätzlichen Rechtslage entwickeln sollten.

Kündigungsarten und Kündigungsfristen

Bei einer ordentlichen Kündigung gibt es eine vertragliche oder gesetzliche Kündigungsfrist. Die Frist kann abhängig von Ihrer Betriebszugehörigkeit und Ihrem Alter unterschiedlich sein.

Bei einer fristlosen Kündigung gibt es keine Frist – das Arbeitsverhältnis endet sofort. Für eine fristlose Arbeitgeber-Kündigung muss ein schwerwiegenden Verstoß des Arbeitnehmers gegen den Arbeitsvertrag vorliegen.

Besonderer Kündigungsschutz

Einige Personengruppen profitieren von einem besonderen Kündigungsschutz. Dazu gehören zum Beispiel Schwangere, Personen mit einer Schwerbehinderung oder Betriebsräte. Diese Personen profitieren häufig von der Beratung durch einen Arbeitsrecht-Anwalt.

Möglichkeiten des Widerspruchs prüfen

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Kündigung unwirksam bzw. nicht rechtmäßig ist, haben Sie verschiedene Möglichkeiten darauf zu reagieren. Idealerweise haben Sie zu diesem Zeitpunkt bereits Kontakt mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht aufgenommen. Dieser zeigt Ihnen in einer unverbindlichen Erstberatung Ihre konkreten Widerspruch-Möglichkeiten auf.

Kündigungsschutzklage

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Kündigung nicht berechtigt ist, können Sie beziehungsweise Ihr Arbeitsrecht-Anwalt eine Kündigungsschutzklage bei Gericht einreichen. Wenn Sie gegen die Kündigung klagen, kann das dazu führen, dass das Arbeitsverhältnis wieder hergestellt wird. Mögliche Gründe für eine unwirksame Kündigung: Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Kündigung aus solchen Gründen erfolgt ist, sollten Sie unbedingt eine Kündigungsschutzklage in Betracht ziehen. Eine solche Klage ist jedoch mit Kosten verbunden. Lassen Sie sich dazu von Ihrem Arbeitsrecht-Experten beraten.

Abfindung verhandeln

Wenn Sie die Kündigung akzeptieren, können Sie dennoch versuchen, mit Ihrem Arbeitgeber eine Abfindung auszuhandeln. Eine Abfindung nach Kündigung kann dazu dienen, finanzielle Engpässe zu überbrücken und Ihnen Zeit für die Jobsuche zu geben.

Wichtig: Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet ist, Ihnen eine Abfindung zu zahlen. Das gilt auch für die Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung. Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit und Ihrem Gehalt.

Abfindungsrechner





Mögliche Abfindung: 0,00 €

Aufhebungsvertrag oder Änderungskündigung

Wenn Sie mit der Kündigung einverstanden sind, können Sie auch einen Aufhebungsvertrag oder eine Änderungskündigung vereinbaren. Dabei wird das Arbeitsverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen aufgelöst oder geändert.

  • Ein Aufhebungsvertrag kann für Sie von Vorteil sein, da er eine schnelle Lösung darstellt und Ihnen Zeit für die Jobsuche gibt. Ein Aufhebungsvertrag ist in der Regel mit dem Verlust von Ansprüchen verbunden (z. B. dem Anspruch auf Arbeitslosengeld).
  • Eine Änderungskündigung kann eine Möglichkeit sein, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, wenn Ihr Arbeitgeber Änderungen an Ihrem Arbeitsvertrag vornehmen möchte. Wenn Sie mit den Änderungen einverstanden sind, können Sie die Änderungskündigung akzeptieren und das Arbeitsverhältnis fortsetzen. Wenn Sie die Änderungen nicht akzeptieren, kann Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigen und Sie haben möglicherweise keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

In beiden Fällen sollten Sie sich unbedingt von einem Arbeitsrechtsanwalt beraten lassen. Nur so können Sie sorgfältig alle Vor- und Nachteile abwägen und die für Sie beste Lösung anstreben.

Emotionale Bewältigung der Kündigung

Wir wissen: Es ist auch wichtig, dass Sie sich um Ihre emotionale Gesundheit kümmern, wenn Sie gekündigt wurden. Denn eine Kündigung kann eine belastende Erfahrung sein. Es ist nicht selten, dass sich gekündigte Personen nach einer Kündigung ängstlich und unsicher fühlen. Vergessen Sie deshalb bitte nicht, dass es neben der Hilfe durch einen Fachanwalt auch noch viele weitere Möglichkeiten, wie Sie sich unterstützen lassen können.

Neben der Unterstützung durch Familie und Freunde können Sie auch professionelle Hilfe in Betracht ziehen. Eine Beratungsstelle kann Ihnen dabei helfen, Ihre Gefühle zu verarbeiten und Ihnen Techniken beibringen, um Ihre Ängste zu bewältigen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema "Anwalt bei Kündigung"

Eine Kündigung per E-Mail oder per WhatsApp ist formunwirksam und somit nichtig. Das Gesetzt schreibt zwingend die schriftliche Kündigung vor.

Eine mündliche Kündigung durch den Arbeitgeber ist formunwirksam und somit nichtig. Das Gesetzt schreibt zwingend die schriftliche Kündigung vor. 

Ja, eine Kündigung durch den Arbeitgeber muss zwar schriftlich erfolgen. Die schriftliche Kündigung muss allerdings keinen konkreten Kündigungsgrund benennen. Die Kündigung ist formal grundsätzlich wirksam. 

Die auf dieser Seite enthaltenen Informationen geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und der laufenden Aktualisierungen durch unsere Fachanwälte wieder. Sie ersetzen aber keine individuelle anwaltliche Rechtsberatung im Einzelfall. Jeder Sachverhalt ist anders.

Das sagen unsere Mandanten

5,0 von 5 Sternen (111 Bewertungen bei Google (öffnet in neuem Tab))

Bewertung: 5 von 5 Sternen

Ich kann Frau Lerdon wirklich von Herzen weiterempfehlen. Während des gesamten Prozesses habe ich mich jederzeit sehr gut beraten, ernst genommen und unterstützt gefühlt. Sie war immer professionell, engagiert und gleichzeitig menschlich und verständnisvoll. Die Kommunikation lief zuverlässig und unkompliziert, und ich hatte immer das Gefühl, in guten Händen zu sein.

Bewertung: 5 von 5 Sternen

Hervorragende Kanzlei! Wer einen kompetenten und durchsetzungsstarken Anwalt im Arbeitsrecht sucht, ist hier genau richtig. Herr Wieneke-Spohler hat mich sicher in meiner Angelegenheit beraten und begleitet und am Ende ein Top-Ergebnis rausgeholt. Ich habe mich jederzeit bestens aufgehoben gefühlt. 5 Sterne!

Bewertung: 5 von 5 Sternen

Herzlichen Dank an die Kanzlei Martens & Wieneke-Spohler. Ich würde vertreten durch den Rechtsanwalt Hr. Höppner. Ich war außerordentlich zufrieden mit der Rechtsvertretung. Hr. Höppner hat mich fachlich wie auch menschlich bestens beraten, sowie unterstützt. Er war jederzeit erreichbar und hat komplexe Sachverhalte für mich verständlich erklärt.

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Unsere Fachanwälte stehen Ihnen mit langjähriger Erfahrung im Arbeitsrecht gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!

Portrait von Christian Wieneke-Spohler, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Christian Wieneke-Spohler
Portrait von Kai Höppner, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kai Höppner
Portraitfoto der Hamburger Fachanwältin für Arbeitsrecht Merle Lerdon
Merle Lerdon
Auszeichnung der WirtschaftsWoche für die Hamburger Kanzlei Martens & Wieneke-Spohler als Top-Kanzlei für Arbeitsrecht in Hamburg.

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