Kündigung erhalten, was tun?
Was tun bei Kündigung durch Arbeitgeber?
Das Wichtigste in Kürze
Was tun nach dem Erhalt einer Kündigung tun sollten
Prüfen Sie die Wirksamkeit, denken Sie an die 3-Wochenfrist und an Themen wie das Arbeitszeugnis oder daran sich arbeitssuchend melden.
Was Sie tun können: Rechtliche Aspekte einer Kündigung verstehen
Machen Sie sich mit den grundlegendsten Aspekten der Kündigung Arbeitsrecht vertraut.
Was Sie unbedingt tun sollten: Die 3-Wochenfrist beachten
Wenn Sie gegen Ihre Kündigung klagen haben Sie dafür nur 3 Wochen Zeit.
Was Sie tun können: Kündigung nicht akzeptieren und Klageweg prüfen
Prüfen Sie die Kündigungsschutzklage und Ihre Abfindung (zum Abfindungsrechner).
Was Sie tun können: Kündigung akzeptieren und Bedingungen verhandeln
Prüfen Sie die Kündigungsschutzklage und Ihre Abfindung (zum Abfindungsrechner).
Erste Schritte nach der Kündigung
Ist die Kündigung wirksam?
Überprüfen Sie sorgfältig die Gründe für die Kündigung. Ist die Kündigung berechtigt und rechtmäßig? Es gibt immer wieder Kündigungen durch Arbeitgeber, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und formale Fehler enthalten. Wenn Sie an diesem Punkt Zweifel haben, sollten Sie möglichst sofort einen Arbeitsrechtexperten zu Rate ziehen.
Arbeitssuchend melden
Melden Sie sich arbeitslos (Agentur für Arbeit) und beantragen Sie Arbeitslosengeld. Fragen Sie dort auch nach Schulungen und Fortbildungsmöglichkeiten.
Zeugnis und Referenzen sichern
Beantragen Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis und sammeln Sie Referenzen von ehemaligen Kollegen oder Vorgesetzten.
Mit dem qualifizierten Arbeitszeugnis erhalten Sie eine wichtige Auskunft über Ihre Tätigkeiten und Leistungen im alten Arbeitsverhältnis. Referenzen von Kollegen und Vorgesetzten können als eine Art Empfehlung dienen und künftige Arbeitgeber überzeugen.
3-Wochenfrist
Wenn Sie gegen Ihre Kündigung klagen wollen, muss die Klageerhebung innerhalb von drei Wochen erfolgen. Wenn Sie diese Frist versäumen, wird selbst eine fehlerhafte Kündigung wirksam. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung. Lassen Sie sich unbedingt hierzu beraten!
Die rechtlichen Aspekte einer Kündigung
Zunächst sollten Sie sich mit den rechtlichen Grundlagen der Kündigung vertraut machen. Dies gilt vor allem für das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und den Mindestanforderungen für Kündigungsfristen (§ 622 BGB).
Sie sollten wissen, dass es unterschiedliche Kündigungsarten und dementsprechend unterschiedlichen Kündigungsfristen gibt.
Außerdem spielen auch die Kündigungsgründe eine Rolle. Wenn Ihr Arbeitgeber die Kündigung aus ungerechtfertigten Gründen ausspricht, können Sie rechtliche Schritte (Kündigungsschutz) einleiten.
Natürlich können Sie sich auch jederzeit vertrauensvoll an unsere Anwälte für Arbeitsrecht in Hamburg wenden. Wir glauben aber, dass Sie auch ein eigenes Verständnis der grundsätzlichen Rechtslage entwickeln sollten.
Kündigungsarten und Kündigungsfristen
Bei einer ordentlichen Kündigung gibt es eine vertragliche oder gesetzliche Kündigungsfrist. Die Frist kann abhängig von Ihrer Betriebszugehörigkeit und Ihrem Alter unterschiedlich sein.
Bei einer fristlosen Kündigung gibt es keine Frist – das Arbeitsverhältnis endet sofort. Für eine fristlose Arbeitgeber-Kündigung muss ein schwerwiegenden Verstoß des Arbeitnehmers gegen den Arbeitsvertrag vorliegen.
Besonderer Kündigungsschutz
Möglichkeiten des Widerspruchs prüfen
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Kündigung unwirksam bzw. nicht rechtmäßig ist, haben Sie verschiedene Möglichkeiten darauf zu reagieren. Idealerweise haben Sie zu diesem Zeitpunkt bereits Kontakt mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht aufgenommen. Dieser zeigt Ihnen in einer unverbindlichen Erstberatung Ihre konkreten Widerspruch-Möglichkeiten auf.
Kündigungsschutzklage
- Diskriminierung
- Mobbing
Abfindung verhandeln
Wenn Sie die Kündigung akzeptieren, können Sie dennoch versuchen, mit Ihrem Arbeitgeber eine Abfindung auszuhandeln. Eine Abfindung nach Kündigung kann dazu dienen, finanzielle Engpässe zu überbrücken und Ihnen Zeit für die Jobsuche zu geben.
Wichtig: Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet ist, Ihnen eine Abfindung zu zahlen. Das gilt auch für die Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung. Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit und Ihrem Gehalt.
Abfindungsrechner
Die Abfindung beträgt: 0,00 €
Aufhebungsvertrag oder Änderungskündigung
Wenn Sie mit der Kündigung einverstanden sind, können Sie auch einen Aufhebungsvertrag oder eine Änderungskündigung vereinbaren. Dabei wird das Arbeitsverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen aufgelöst oder geändert.
- Ein Aufhebungsvertrag kann für Sie von Vorteil sein, da er eine schnelle Lösung darstellt und Ihnen Zeit für die Jobsuche gibt. Ein Aufhebungsvertrag ist in der Regel mit dem Verlust von Ansprüchen verbunden (z. B. dem Anspruch auf Arbeitslosengeld).
- Eine Änderungskündigung kann eine Möglichkeit sein, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, wenn Ihr Arbeitgeber Änderungen an Ihrem Arbeitsvertrag vornehmen möchte. Wenn Sie mit den Änderungen einverstanden sind, können Sie die Änderungskündigung akzeptieren und das Arbeitsverhältnis fortsetzen. Wenn Sie die Änderungen nicht akzeptieren, kann Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigen und Sie haben möglicherweise keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
In beiden Fällen sollten Sie sich unbedingt von einem Arbeitsrechtsanwalt beraten lassen. Nur so können Sie sorgfältig alle Vor- und Nachteile abwägen und die für Sie beste Lösung anstreben.
Emotionale Bewältigung der Kündigung
Sie haben Fragen?
Unsere Fachanwälte stehen Ihnen mit langjähriger Erfahrung im Arbeitsrecht gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!
Häufig gestellte Fragen zum Thema "Anwalt bei Kündigung"
Kann der Arbeitgeber per E‑Mail oder WhatsApp kündigen?
Kann der Arbeitgeber mündlich kündigen?
Eine mündliche Kündigung durch den Arbeitgeber ist formunwirksam und somit nichtig. Das Gesetzt schreibt zwingend die schriftliche Kündigung vor.
Ist eine Kündigung ohne Nennung des Kündigungsgrunds wirksam?
Ja, eine Kündigung durch den Arbeitgeber muss zwar schriftlich erfolgen. Die schriftliche Kündigung muss allerdings keinen konkreten Kündigungsgrund benennen. Die Kündigung ist formal grundsätzlich wirksam.
- Nachweisbare Erfolge
- Erfahrung
- Stärke des Kanzlei-Teams
- Kostenbewusstsein