Arbeitsvertrag
Worauf Sie beim Arbeitsvertrag achten sollten
Der Arbeitsvertrag und das Arbeitsrecht
Hier erfahren Sie, worauf Sie beim Arbeitsvertrag achten müssen. Sie haben konkrete Fragen, die Sie gerne direkt beantwortet haben möchten? Kontaktieren Sie uns – auch bei eiligen Anliegen!
Ist ein Arbeitsvertrag erforderlich?
Kein Arbeitsverhältnis ohne Arbeitsvertrag – oder doch?
Welche Formvorschriften gibt es?
Der Arbeitsvertrag darf von beiden Parteien frei gestaltet werden. Doch welche Grenzen zieht das Arbeitsrecht?
Welche Klauseln sind zulässig und welche nicht?
Ein Arbeitsvertrag steckt voller Klauseln. Allerdings sind nicht alle Klauseln zulässig.
Arbeitsrecht zum Arbeitsvertrag
Kein Arbeitsverhältnis ohne Arbeitsvertrag – oder doch? Der Arbeitsvertrag regelt das Arbeitsverhältnis und definiert Verpflichtungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Entsprechend kennt das Arbeitsrecht zahlreiche Regelungen zum Arbeitsvertrag. Bei der Gestaltung des Arbeitsvertrags sind beide Parteien prinzipiell frei, solange Regelungen aus dem Arbeitsrecht beachtet werden – beispielsweise der Mindestanspruch bei Urlaubsfragen oder das Arbeitsrecht bei Schwangerschaft.
Doch Vorsicht: Sind Klauseln enthalten, die dem aktuellen Gesetz widersprechen, kann der gesamte Arbeitsvertrag unwirksam werden. Als erfahrene Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg prüfen wir für Sie gerne Vertragsentwürfe vor der Unterzeichnung. Doch zunächst zurück zu unserer Anfangsfrage.
Schriftlicher Arbeitsvertrag ist nicht zwingend erforderlich
Prinzipiell kann ein Arbeitsverhältnis auch ohne schriftlichen Vertrag zustande kommen. Denn ein Vertrag wird aus juristischer Sicht immer dann geschlossen, wenn eine Partei einen Vorschlag macht und die andere Partei einwilligt. Das heißt: Wenn im Vorstellungsgespräch eine Jobzusage erteilt wird, ist diese rein rechtlich gesehen bindend und kann nur durch Kündigung rückgängig gemacht werden. In der Praxis steht im Streitfall Aussage gegen Aussage. Die Zusage muss beispielsweise durch Zeugen belegt werden. Unbefristete Arbeitsverträge hingegen müssen schriftlich geschlossen werden. Mündliche Arbeitsverträge gelten automatisch als unbefristet. Die mündlich vereinbarten Rahmenbedingungen muss der Arbeitgeber laut Nachweisgesetz (NachwG) zudem schriftlich festhalten und dem Arbeitnehmer aushändigen – und zwar innerhalb eines Monats nach Beginn des Arbeitsverhältnisses. Dies gilt wiederum nicht für Aushilfen, die maximal einen Monat lang tätig sind.
Fragen zum Arbeitsvertrag?
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsvertrag? Egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber: Wir beraten Sie in allen arbeitsrechtlichen Aspekten. Kontaktieren Sie uns!
Diese Arten von Arbeitsverträgen kennt das Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht lässt einen befristeten Arbeitsvertrag zu, der zu einem vorher festgesetzten Zeitpunkt endet. Ohne sachlichen Grund darf ein befristeter Arbeitsvertrag maximal drei Mal verlängert werden und insgesamt über eine Dauer von maximal zwei Jahren laufen. Ausnahmen gibt es zum Beispiel bei Arbeitnehmern, die mindestens 52 Jahre alt sind und vor der Anstellung vier Monate oder länger arbeitslos waren, sowie bei Vertretungen und Saisonarbeitern. Unsere Arbeitsrecht-Fachanwälte in Hamburg können Sie zudem bei vielen Detailfragen unterstützen, beispielsweise zum Thema Befristungsverkürzung von befristeten Arbeitsverträgen.
Ein unbefristeter Arbeitsvertrag hingegen endet erst, wenn der Arbeitnehmer sein gesetzliches Rentenalter erreicht, seinen Arbeitsvertrag kündigt oder gekündigt wird beziehungsweise wenn ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird. Eine Kündigung seitens des Arbeitgebers ist beispielsweise aus betriebsbedingten, verhaltensbedingten und personenbedingten Gründen möglich. Welche Ansprüche anschließend wie lange geltend gemacht werden können, wird in den Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag festgelegt.
Arbeitsvertrag vs. Tarifvertrag
Ein Tarifvertrag gilt immer dann, wenn ein Arbeitgeber Mitglied in einem Verband oder ein Arbeitnehmer Mitglied in einer Gewerkschaft ist. Ist dies der Fall, hat der Tarifvertrag Vorrang vor dem Arbeitsvertrag. Das Tarifvertragsgesetz (TVG) kennt jedoch in § 4 Abs.3 eine Ausnahme: das Günstigkeitsprinzip. Regelungen, die vom Tarifvertrag abweichen, sind dann zulässig, wenn sie zugunsten des Arbeitnehmers gehen, beispielsweise wenn ein höheres Gehalt oder mehr Urlaubstage vereinbart werden als tariflich vorgesehen.
Arbeitsvertrag für Arbeitgeber
Pflichten für Arbeitgeber
Mit dem Arbeitsvertrag gehen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Verpflichtungen ein. Die wichtigsten Pflichten des Arbeitgebers:
- Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer Arbeitsentgelt zahlen.
- Laut Leistungspflicht muss er zu zudem Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abführen.
- Der Arbeitgeber trägt eine Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter. Er muss sicherstellen, dass Leben und Gesundheit nicht gefährdet werden.
Worauf Arbeitgeber achten sollten
Stellenbeschreibung
Formulieren Sie eine klare und präzise Stellenbeschreibung, um Missverständnisse und unklare Zuständigkeiten zu vermeiden. Eine genaue Beschreibung der Tätigkeit hilft dabei, die Erwartungen an den Arbeitnehmer zu verdeutlichen und möglichen späteren Streitigkeiten vorzubeugen.Arbeitszeit
Achten Sie darauf, dass die vertraglich festgelegte Arbeitszeit den gesetzlichen Vorgaben entspricht, wie zum Beispiel den Regelungen zum Arbeitszeitgesetz. Stellen Sie auch sicher, dass Überstunden und deren Vergütung angemessen geregelt sind.Vergütung
Legen Sie ein angemessenes Gehalt fest und achten Sie darauf, dass die Modalitäten der Gehaltszahlung (z.B. monatlich oder wöchentlich) klar definiert sind. Berücksichtigen Sie auch etwaige tarifvertragliche Regelungen oder Branchenstandards.Urlaubsanspruch
Gewährleisten Sie, dass der Urlaubsanspruch im Einklang mit dem gesetzlichen Mindesturlaub steht. Berücksichtigen Sie auch tarifvertragliche oder betriebliche Vereinbarungen, die möglicherweise höhere Urlaubsansprüche vorsehen.Kündigungsfristen
Legen Sie Kündigungsfristen fest, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, und achten Sie auf eventuelle abweichende Regelungen in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen.Probezeit
Falls Sie eine Probezeit vereinbaren möchten, achten Sie darauf, dass diese nicht länger als sechs Monate beträgt, da dies gesetzlich vorgeschrieben ist.Betriebliche Regelungen
Führen Sie im Arbeitsvertrag betriebliche Regelungen auf, die für das Arbeitsverhältnis gelten, wie zum Beispiel Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge oder betriebliche Sozialleistungen.Datenschutz und Geheimhaltung
Stellen Sie sicher, dass Datenschutzbestimmungen und Geheimhaltungspflichten im Arbeitsvertrag angemessen berücksichtigt sind, um den Schutz von Firmeninformationen und -daten zu gewährleisten.Wettbewerbsverbote
Falls Sie ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbaren möchten, achten Sie darauf, dass dieses den gesetzlichen Anforderungen entspricht und angemessen entschädigt wird.Arbeitsvertrag für Arbeitnehmer
Pflichten für Arbeitnehmer
Auch für den Arbeitnehmer ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag Pflichten. Die wesentlichen Punkte sind hier:
- Er muss dem Weisungsrecht des Arbeitgebers Folge leisten. Der Vorgesetzte kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung bestimmen, beispielsweise auch eine Versetzung.
- Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber eine Treuepflicht, dazu gehören unter anderem die Verschwiegenheitspflicht (er darf zum Beispiel Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht ausplaudern) und das Wettbewerbsverbot: Er darf nicht einer weiteren Beschäftigung in derselben Branche nachgehen und seinem Arbeitgeber somit Konkurrenz machen.
Worauf Arbeitnehmer achten sollten
Als Arbeitnehmer sollten Sie beim Abschluss eines Arbeitsvertrags auf die folgenden Punkte besonders achten. Lesen Sie Ihren Arbeitsvertrag sorgfältig. Bei Unklarheiten oder Bedenken sollte Sie eine Arbeitsrecht-Beratung in Anspruch nehmen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht stehen wir Ihnen mit unserer Expertise gerne zur Verfügung, um Ihnen bei der Überprüfung Ihres Arbeitsvertrags zu helfen und Ihre Fragen zu beantworten.
Stellenbeschreibung
Achten Sie darauf, dass die im Vertrag beschriebene Tätigkeit genau und detailliert genug ist, um Missverständnisse oder unklare Zuständigkeiten zu vermeiden.
Arbeitszeit
Überprüfen Sie, ob die vertraglich festgelegte Arbeitszeit, einschließlich der Regelungen zu Überstunden und deren Vergütung, Ihren Vorstellungen entspricht und gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Vergütung
Stellen Sie sicher, dass die Höhe des Gehalts sowie die Modalitäten der Gehaltszahlung (z.B. monatlich oder wöchentlich) klar definiert sind. Prüfen Sie auch, ob etwaige Zulagen oder Bonuszahlungen im Vertrag geregelt sind.
Urlaubsanspruch
Achten Sie darauf, dass Ihr Urlaubsanspruch im Einklang mit dem gesetzlichen Mindesturlaub steht und prüfen Sie, ob Sonderregelungen wie zusätzliche Urlaubstage oder Sonderurlaub im Vertrag enthalten sind.
Kündigungsfristen
Überprüfen Sie die im Vertrag festgelegten Kündigungsfristen und stellen Sie sicher, dass sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Probezeit
Falls eine Probezeit vereinbart wird, achten Sie darauf, dass diese nicht länger als sechs Monate beträgt, da dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Betriebliche Regelungen
Informieren Sie sich über eventuelle betriebliche Vereinbarungen oder Tarifverträge, die für Ihr Arbeitsverhältnis gelten und prüfen Sie, ob diese im Vertrag Berücksichtigung finden.
Zusatzvereinbarungen
Achten Sie darauf, dass eventuelle Zusatzvereinbarungen, wie zum Beispiel Dienstwagen, betriebliche Altersvorsorge oder Fortbildungsmöglichkeiten, im Vertrag festgehalten sind.
- Nachweisbare Erfolge
- Erfahrung
- Stärke des Kanzlei-Teams
- Kostenbewusstsein
Arbeitsrecht-Beratung rund um das Thema Arbeitsvertrag
Das Thema Arbeitsvertrag ist eins der umfassendsten im Arbeitsrecht. Die einzelnen Klauseln sind für Laien nicht immer leicht verständlich. Als erfahrene Anwälte für Arbeitsrecht in Hamburg und dem Rest der Republik bieten wir sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern juristische Unterstützung. Unsere Leistungen reichen vom Beratungsgespräch bis zum Gang vor Gericht. Kontaktieren Sie uns gerne, falls Sie weitere Fragen zu unserer Arbeitsrecht-Beratung haben oder Ihren Arbeitsvertrag prüfen lassen wollen.
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