Arbeitszeit
Schwangerschaft
Ihr Partner bei allen Fragen des Arbeitsrechts
Oder rufen Sie an unter 040-8222820-0
Hilfe von Ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg
Mutterschutz, Beschäftigungsverbot, Kündigungsschutz: Schwangere genießen besondere Rechte am Arbeitsplatz. Als erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg beraten wir werdende Mütter und stehen ihnen bei Problemen bei. Auch Arbeitgeber finden bei uns Rat bei Themen rund um das Arbeitsrecht bei Schwangerschaft.
Für wen gilt der Mutterschutz?
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) greift ab dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass Sie schwanger sind. Dieser muss anschließend das Gewerbeaufsichtsamt informieren und bestimmte Schutzvorschriften einhalten. Zudem gilt Kündigungsschutz. Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen, die sich in einem Arbeitsverhältnis befinden, also auch für Teilzeitkräfte, geringfügig Beschäftigte oder Auszubildende. Wenn Sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben, endet der Mutterschutz mit der Vertragslaufzeit. Eine Angestellte, die in der Probezeit schwanger wird, darf ebenfalls nicht gekündigt werden. Der Mutter- und Kündigungsschutz gilt nach der Entbindung noch vier Monate lang. Wenn der Chef zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht über die Schwangerschaft informiert wurde, können Schwangere innerhalb von zwei Wochen die Information nachreichen. Die Kündigung ist dann unwirksam.
Christian Wieneke-Spohler
Kai Höppner
Beschäftigungsverbot für Schwangere im Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht bei Schwangerschaft sieht Beschäftigungsverbote vor, die Gesundheit und Leben von Müttern und Ungeboren schützen sollen. Zunächst einmal dürfen Schwangere keine Tätigkeiten ausführen, die sie oder ihr Baby gefährden können. Für ein absolutes Beschäftigungsverbot – also wenn die Betroffene gar nicht mehr arbeiten darf – ist ein ärztliches Attest nötigt. Eine Bescheinigung der Hebamme genügt nicht. Im Mutterschutzgesetz wird zwischen:
- Individuelles Beschäftigungsverbot: wenn die Gesundheit von Mutter und Kind durch die Fortführung der Beschäftigung gefährdet ist
- Arbeitsplatzbezogenes generelles Beschäftigungsverbot: wenn der Arbeitsplatz an sich eine Gefährdung darstellt
Eine Besonderheit im Arbeitsrecht bei Schwangerschaft ist die Mutterschutzfrist. Sie beginnt sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit dürfen Schwangere bzw. frischgebackene Mütter gar nicht beschäftigt werden. Bei Mehrlings- und Frühgeburten verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt auf 12 Wochen. Diese Zeit gilt übrigens als Arbeitszeit, das heißt: Sie erhalten Ihr volles Gehalt und erwerben Urlaubsanspruch.
Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht zum Thema Schwangerschaft ist sehr umfassend und teilweise auch komplex. Am Ende kommt es immer auf den Einzelfall an. Unsere vier Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg beraten und unterstützen Sie gerne. Neben dem fundierten Fachwissen, das wir in Arbeitsrecht-Seminaren auch weitergeben, haben wir ein Gespür für die menschliche Seite. Gerade in der Schwangerschaft gibt es genügend andere Ängste und Sorgen – und vor allem die Vorfreude auf das Baby. Lassen Sie sich diese nicht trüben und übertragen Sie alles Juristische uns!
Arbeitsrecht bei Schwangerschaft mit unserer Hilfe durchsetzen
- Nachweisbare Erfolge
- Erfahrung
- Stärke des Kanzlei-Teams
- Kostenbewusstsein
Schreiben Sie uns.
Wir melden uns umgehend!
Oder rufen Sie uns an: 040-8222820-0 (Mo.-Fr. 09:00 – 18:00)