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Arbeitsrecht beim Gehalt

Ob man nun arbeitet, um zu leben, oder lebt, um zu arbeiten – das ist Einstellungssache. Fest steht jedoch, dass die meisten Menschen ihren Lebensunterhalt durch Arbeitsleistung bestreiten. Daher ist das Gehalt ein wichtiges Thema im Arbeitsrecht: Wie viel? Wann? Und was ist, wenn der Arbeitgeber nicht pünktlich zahlt? Als erfahrene Anwälte beantworten wir Ihre Fragen rund um das Gehalt und unterstützen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sodass es im Idealfall erst gar nicht zu Streit über die Vergütung kommt.

Was regelt der Arbeitsvertrag?

In der Regel handeln Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Höhe des Gehalts vor Vereinbarung des Arbeitsverhältnisses aus. Dabei besteht für beide Seiten Vertragsfreiheit. Rein rechtlich muss die Vereinbarung nicht einmal schriftlich festgehalten werden. Eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag ist jedoch sehr zu empfehlen. Auch wenn die Höhe des Arbeitsentgelts prinzipiell Verhandlungssache ist, so kennt das Gesetz dennoch Regelungen, die Beschäftigte vor Niedriglöhnen und Ausbeutung schützen. Der allgemeine und branchenspezifische Mindestlohn ist so ein Beispiel. Ist der Arbeitgeber an einen Tarifvertrag gebunden, so darf das Gehalt die darin festgelegten Vergütungen nicht unterschreiten.

Gleiches Gehalt für gleiche Leistung? Der Gleichbehandlungsgrundsatz

Die Vertragsfreiheit bei der Aushandlung des Lohns ist auch insofern eingeschränkt, als dass Arbeitnehmer gegenüber ihren Kollegen nicht benachteiligt werden dürfen. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Geschlecht, Religion/Weltanschauung und Alter aber auch für Arbeitnehmer, die:

Natürlich ist es möglich, dass die Mitarbeiter eines Unternehmens ein unterschiedliches Gehalt bekommen – auch wenn sie die gleiche Position bekleiden. Gehaltsunterschiede sind möglich, müssen aber fachlich begründet werden können. Um Bevorzugungen oder Benachteiligungen feststellen zu können, haben Arbeitnehmer in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten laut Arbeitsrecht Anspruch darauf, die Höhe des Gehalts ihrer Kollegen zu erfahren. Zudem müssen Arbeitgeber die Kriterien offenlegen, nach denen sich die Höhe der Vergütung bemisst. Denn nur so haben Mitarbeiter mit einem geringeren Gehalt die Chance, mit ihren Kollegen gleichzuziehen.

Portrait von Christian Wieneke-Spohler, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Christian Wieneke-Spohler

Portraitfoto von Kai Höppner, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg

Kai Höppner

Schweigepflicht: Dürfen Arbeitnehmer über ihr Gehalt sprechen?

Dies ist auch schon der nächste Punkt, der beim Thema Arbeitsrecht und Gehalt immer wieder zur Sprache kommt: Dürfen Arbeitnehmer untereinander über ihr Gehalt sprechen? Auch wenn die Antwort Arbeitgebern nicht immer gefällt, lautet sie: Ja! Denn nur so ist es möglich, ungerechtfertigte Gehaltsunterschiede zu erkennen. Andererseits gilt aber auch die Geheimhaltungspflicht. Betriebsinterna – unter Umständen auch das Gehalt – dürfen nicht nach draußen dringen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Dritte einen Vorteil daraus ziehen können und so die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt wird. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Höhe des Lohns Rückschlüsse auf die Geschäftslage, auf Umsätze oder Gewinne zulässt.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber das Gehalt nicht pünktlich zahlt?

Die Vergütung ist laut § 614 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dann fällig, wenn die Arbeitsleistung erbracht wurde. Wenn sie nach Zeitabschnitten bemessen ist, ist sie nach Ablauf der einzelnen Abschnitte zu entrichten. In der Regel ist das Gehalt eines Monats am ersten Tag des fol­gen­den Mo­nats fällig. Viele Arbeitgeber lassen sich auch bis zum 15. des Folgemonats Zeit. Verspätet sich die Zahlung darüber hinaus, haben Arbeitnehmer Anspruch auf Pauschal-Schadensersatz bei Gehaltszahlungsverzug. Das Gehalt kann eingeklagt werden. Aber Vorsicht: Hier gelten bestimmte Fristen.

Auszeichnung der WirtschaftsWoche für die Hamburger Kanzlei Martens & Wieneke-Spohler als Top-Kanzlei für Arbeitsrecht in Hamburg.

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Falls Ihr Arbeitgeber mit dem Gehalt in Verzug ist und Sie nicht wissen, wie Sie am besten vorgehen sollen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg sind auf Fragen rund ums Gehalt spezialisiert. Aber auch als Arbeitgeber finden Sie bei uns Rat und Unterstützung bei Fragen rund ums Arbeitsentgelt. Kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich!

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