Arbeitsrecht bei Krankheit

Krankmeldung, Entgeltfortzahlung und Kündigung

Krankmeldung, Entgeltfortzahlung und Kündigung wegen Krankheit: Im Krankheitsfall haben Arbeitnehmer Rechte und Pflichten. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu allen Fragen rund um Krankheit im Arbeitsverhältnis.

Portrait von Christian Wieneke-Spohler, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt
Christian Wieneke-Spohler
Portraitfoto von Kai Höppner, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg
Fachanwalt
Kai Höppner
Portraitfoto der Hamburger Fachanwältin für Arbeitsrecht Merle Lerdon
Fachanwältin
Merle Lerdon

Inhalt

Das Wichtigste in Kürze

  • Sofort melden: Zeigen Sie die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich an; dauert sie länger als drei Kalendertage, muss sie am darauffolgenden Arbeitstag ärztlich festgestellt sein, der Arbeitgeber kann das früher verlangen (§ 5 Abs. 1 EFZG). Gesetzlich Versicherte legen keine Bescheinigung mehr vor, der Arbeitgeber ruft sie elektronisch ab (eAU).
  • Sechs Wochen Entgeltfortzahlung: Bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen das Gehalt weiter, wenn das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen besteht (§ 3 EFZG); danach zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld (§ 44 SGB V).
  • Kündigung trotz Krankschreibung: Eine Krankschreibung schützt nicht vor Kündigung; gilt das Kündigungsschutzgesetz, ist eine krankheitsbedingte Kündigung aber nur bei negativer Prognose, erheblicher betrieblicher Belastung und nach Interessenabwägung wirksam, und ohne angebotenes betriebliches Eingliederungsmanagement hat der Arbeitgeber es vor Gericht deutlich schwerer (§ 167 Abs. 2 SGB IX).

Martens & Wieneke-Spohler Rechtsanwälte

Schnell erreichbar

Keine versteckten Kosten

Ausgezeichnete Beratung

Juristischer Rat bei Krankheitsfragen

Von einer kurzen Magenverstimmung bis zum chronischen Leiden: Vor einem Arbeitsausfall wegen Krankheit ist niemand gefeit. Das Arbeitsrecht kennt rund um Krankheit und Krankmeldung einige Regelungen. Als Arbeitsrecht-Rechtsanwälte in Hamburg und darüber hinaus beraten wir Arbeitnehmer rund um ihre Rechte und Pflichten bei Krankheit. Auch stehen wir Betroffenen bei, die eine krankheitsbedingte Kündigung erhalten haben. Arbeitgeber finden bei uns ebenso Rat und Unterstützung.

Die Krankmeldung laut Arbeitsrecht

Wie und wann sich Arbeitgeber krankmelden müssen, ist in Paragraf 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt. Die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer sind demnach sofort mitzuteilen, möglichst vor oder zu Beginn der regulären Arbeitszeit. Auch wenn Sie noch nicht beim Arzt waren, sollten Sie daher schon Ihr Fehlen mitteilen. Dies reicht meist telefonisch, sofern es in Ihrem Arbeitsvertrag nicht anders festgehalten ist.

Bescheinigungen bei Krankheit: Auf vertragliche Pflichten achten!

Bei mehr als drei Kalendertagen müssen Sie eine ärztliche Bescheinigung, die Krankschreibung, vorlegen. Achtung: Auch hier können die Regelungen im Arbeitsvertrag abweichen. Manche Arbeitgeber verlangen schon ab dem ersten Krankheitstag ein Attest. Dieses muss spätestens an Ihrem ersten Arbeitstag nach der Genesung vorliegen. Beachten Sie: Wenn Sie Mitglied der der gesetzlichen Krankenkasse sind, müssen Sie unverzüglich die ärztliche Bescheinigung Ihrer Kasse zusenden, auf der der Arzt Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit vermerkt hat. Der Arbeitgeber erhält eine Krankschreibung ohne Diagnose.

Die Entgeltfortzahlung bei Krankheit

Bei einer unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit haben Sie als Arbeitnehmer Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung. Der Arbeitgeber muss sechs Wochen lang Ihr Gehalt weiterzahlen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie seit mindestens vier Wochen im Unternehmen angestellt sind. Wenn Sie auch nach sechs Wochen noch arbeitsunfähig sind, erhalten Sie als Angestellter Geld von der Krankenkasse. Bei gesetzlich Versicherten beträgt dies in der Regel 70 Prozent des Bruttoeinkommens.

Wann liegt laut Arbeitsrecht eigentlich eine selbst verschuldete Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit vor? Dafür muss der Arbeitnehmer sehr leichtsinnig und fahrlässig gehandelt haben. Grundsätzlich liegt die Beweislast beim Arbeitgeber, wenn er die Lohnfortzahlung verweigert.

Kündigung bei Krankheit: Was sagt das Arbeitsrecht?

Auch wenn Sie unter das allgemeine Kündigungsschutzgesetz fallen, kann der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen. Die krankheitsbedingte Kündigung fällt unter den Bereich personenbedingte Kündigungen (neben verhaltensbedingten und betriebsbedingten Kündigungen). Sie ist dann möglich, wenn der Betroffene aufgrund seiner Krankheit den Arbeitsvertrag künftig nicht mehr erfüllen kann. In diesem Fall muss aber unter anderem eine sorgfältige Interessensabwägung stattgefunden haben. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg beraten wir Sie gerne, falls Sie Angst haben, aufgrund einer Krankheit Ihren Job zu verlieren.

Die auf dieser Seite enthaltenen Informationen geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und der laufenden Aktualisierungen durch unsere Fachanwälte wieder. Sie ersetzen aber keine individuelle anwaltliche Rechtsberatung im Einzelfall. Jeder Sachverhalt ist anders.

Das sagen unsere Mandanten

5,0 von 5 Sternen (111 Bewertungen bei Google (öffnet in neuem Tab))

Bewertung: 5 von 5 Sternen

Ich kann Frau Lerdon wirklich von Herzen weiterempfehlen. Während des gesamten Prozesses habe ich mich jederzeit sehr gut beraten, ernst genommen und unterstützt gefühlt. Sie war immer professionell, engagiert und gleichzeitig menschlich und verständnisvoll. Die Kommunikation lief zuverlässig und unkompliziert, und ich hatte immer das Gefühl, in guten Händen zu sein.

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Hervorragende Kanzlei! Wer einen kompetenten und durchsetzungsstarken Anwalt im Arbeitsrecht sucht, ist hier genau richtig. Herr Wieneke-Spohler hat mich sicher in meiner Angelegenheit beraten und begleitet und am Ende ein Top-Ergebnis rausgeholt. Ich habe mich jederzeit bestens aufgehoben gefühlt. 5 Sterne!

Bewertung: 5 von 5 Sternen

Herzlichen Dank an die Kanzlei Martens & Wieneke-Spohler. Ich würde vertreten durch den Rechtsanwalt Hr. Höppner. Ich war außerordentlich zufrieden mit der Rechtsvertretung. Hr. Höppner hat mich fachlich wie auch menschlich bestens beraten, sowie unterstützt. Er war jederzeit erreichbar und hat komplexe Sachverhalte für mich verständlich erklärt.

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Unsere Fachanwälte stehen Ihnen mit langjähriger Erfahrung im Arbeitsrecht gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!

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Auszeichnung der WirtschaftsWoche für die Hamburger Kanzlei Martens & Wieneke-Spohler als Top-Kanzlei für Arbeitsrecht in Hamburg.

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