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Krankheit
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Juristischer Rat bei Krankheitsfragen
Von einer kurzen Magenverstimmung bis zum chronischen Leiden: Vor einem Arbeitsausfall wegen Krankheit ist niemand gefeit. Das Arbeitsrecht kennt rund um Krankheit und Krankmeldung einige Regelungen. Als Arbeitsrecht-Rechtsanwälte in Hamburg und darüber hinaus beraten wir Arbeitnehmer rund um ihre Rechte und Pflichten bei Krankheit. Auch stehen wir Betroffenen bei, die eine krankheitsbedingte Kündigung erhalten haben. Arbeitgeber finden bei uns ebenso Rat und Unterstützung.
Die Krankmeldung laut Arbeitsrecht
Wie und wann sich Arbeitgeber krankmelden müssen, ist in Paragraf 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt. Die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer sind demnach sofort mitzuteilen, möglichst vor oder zu Beginn der regulären Arbeitszeit. Auch wenn Sie noch nicht beim Arzt waren, sollten Sie daher schon Ihr Fehlen mitteilen. Dies reicht meist telefonisch, sofern es in Ihrem Arbeitsvertrag nicht anders festgehalten ist.
Christian Wieneke-Spohler
Kai Höppner
Bescheinigungen bei Krankheit: Auf vertragliche Pflichten achten!
Bei mehr als drei Kalendertagen müssen Sie eine ärztliche Bescheinigung, die Krankschreibung, vorlegen. Achtung: Auch hier können die Regelungen im Arbeitsvertrag abweichen. Manche Arbeitgeber verlangen schon ab dem ersten Krankheitstag ein Attest. Dieses muss spätestens an Ihrem ersten Arbeitstag nach der Genesung vorliegen. Beachten Sie: Wenn Sie Mitglied der der gesetzlichen Krankenkasse sind, müssen Sie unverzüglich die ärztliche Bescheinigung Ihrer Kasse zusenden, auf der der Arzt Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit vermerkt hat. Der Arbeitgeber erhält eine Krankschreibung ohne Diagnose.
Die Entgeltfortzahlung bei Krankheit
Bei einer unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit haben Sie als Arbeitnehmer Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung. Der Arbeitgeber muss sechs Wochen lang Ihr Gehalt weiterzahlen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie seit mindestens vier Wochen im Unternehmen angestellt sind. Wenn Sie auch nach sechs Wochen noch arbeitsunfähig sind, erhalten Sie als Angestellter Geld von der Krankenkasse. Bei gesetzlich Versicherten beträgt dies in der Regel 70 Prozent des Bruttoeinkommens.
Wann liegt laut Arbeitsrecht eigentlich eine selbst verschuldete Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit vor? Dafür muss der Arbeitnehmer sehr leichtsinnig und fahrlässig gehandelt haben. Grundsätzlich liegt die Beweislast beim Arbeitgeber, wenn er die Lohnfortzahlung verweigert.
Kündigung bei Krankheit: Was sagt das Arbeitsrecht?
Auch wenn Sie unter das allgemeine Kündigungsschutzgesetz fallen, kann der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen. Die krankheitsbedingte Kündigung fällt unter den Bereich personenbedingte Kündigungen (neben verhaltensbedingten und betriebsbedingten Kündigungen). Sie ist dann möglich, wenn der Betroffene aufgrund seiner Krankheit den Arbeitsvertrag künftig nicht mehr erfüllen kann. In diesem Fall muss aber unter anderem eine sorgfältige Interessensabwägung stattgefunden haben. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg beraten wir Sie gerne, falls Sie Angst haben, aufgrund einer Krankheit Ihren Job zu verlieren.
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