Bei einer unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit haben Sie als Arbeitnehmer Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung. Der Arbeitgeber muss sechs Wochen lang Ihr Gehalt weiterzahlen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie seit mindestens vier Wochen im Unternehmen angestellt sind. Wenn Sie auch nach sechs Wochen noch arbeitsunfähig sind, erhalten Sie als Angestellter Geld von der Krankenkasse. Bei gesetzlich Versicherten beträgt dies in der Regel 70 Prozent des Bruttoeinkommens.
Wann liegt laut Arbeitsrecht eigentlich eine selbst verschuldete Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit vor? Dafür muss der Arbeitnehmer sehr leichtsinnig und fahrlässig gehandelt haben. Grundsätzlich liegt die Beweislast beim Arbeitgeber, wenn er die Lohnfortzahlung verweigert.