Fristlose Kündigung: Arbeitgeber​

Wann ist eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber gerechtfertigt?

Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber ist eine extreme Maßnahme, die nur in seltenen Fällen gerechtfertigt ist. Wann dies der Fall ist und welche Schritte Arbeitnehmer im Falle einer solchen Kündigung durch den Arbeitgeber unternehmen sollten? Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht, Christian Wieneke-Spohler und Kai Höppner, klären auf.

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Christian Wieneke-Spohler
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Kai Höppner

Gründe für eine fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung kann aus verschiedenen Gründen ausgesprochen werden. Das Gesetz sieht vor, dass es sich um einen wichtigen Grund handeln muss (§ 626 Abs.1 BGB). Die häufigsten sind Gründe sind Vertragsverletzungen, Straftaten am Arbeitsplatz oder illoyales Verhalten gegenüber dem Arbeitgeber.

Vertragsverletzungen durch Arbeitnehmer

Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihre vertraglichen Pflichten zu erfüllen. Werden diese gravierend verletzt, kann dies im schlimmsten Fall eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Typische Vertragsverletzungen sind zum Beispiel:

  • das Verletzen der Arbeitszeiten oder Arbeitszeitbetrug
  • die Vernachlässigung der Arbeit
  • das Nichtbeachten von Sicherheitsvorschriften.

Die Vernachlässigung der Arbeit kann beispielsweise dazu führen, dass wichtige Aufgaben nicht erledigt werden und dadurch erkennbar ein Schaden für das Unternehmen entsteht. Auch das Nichtbeachten von Sicherheitsvorschriften kann schwerwiegende Konsequenzen haben, beispielsweise wenn es zu einem Unfall kommt.

Arbeitnehmer sollten daher immer darauf achten, ihre vertraglichen Pflichten gewissenhaft zu erfüllen und sich an die vorgegebenen Arbeitszeiten und Sicherheitsvorschriften zu halten.

Arbeitnehmer sollten sich immer bewusst sein, dass illoyales Verhalten gegenüber dem Arbeitgeber und Straftaten am Arbeitsplatz schwerwiegende Konsequenzen haben können.

Straftaten am Arbeitsplatz

Straftaten wie Diebstahl, Betrug oder Körperverletzung am Arbeitsplatz können eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Auch Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz oder das Waffengesetz fallen unter diese Kategorie.

Diebstahl am Arbeitsplatz kann zum Beispiel dazu führen, dass das Vertrauen des Arbeitgebers in den Mitarbeiter zerstört wird. Betrug kann ebenfalls schwerwiegende Konsequenzen haben, beispielsweise wenn dadurch finanzielle Schäden entstehen. Auch Körperverletzung oder der Besitz von Drogen oder Waffen am Arbeitsplatz sind inakzeptabel und können zu einer fristlosen Kündigung führen.

Illoyales Verhalten gegenüber dem Arbeitgeber

Illoyales Verhalten gegenüber dem Arbeitgeber kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Hierzu zählen zum Beispiel das Verbreiten von Geschäftsgeheimnissen, das Stehlen von Kunden oder das Verraten von Firmeninterna.

Geschäftsgeheimnisse sind ein wichtiger Bestandteil vieler Unternehmen und müssen daher geschützt werden. Das Verbreiten dieser Geheimnisse kann schwerwiegende Konsequenzen haben, beispielsweise wenn dadurch Konkurrenten Vorteile erlangen oder das Image des Unternehmens beschädigt wird.

Auch das Stehlen von Kunden oder das Verraten von Firmeninterna sind inakzeptabel und können zu einer fristlosen Kündigung führen.

Gleiches gilt auch für eine Konkurrenztätigkeit während des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

Rechtliche Grundlagen der fristlosen Kündigung

Die rechtlichen Grundlagen für eine fristlose Kündigung sind in § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Dieses besagt, dass eine Kündigung nur dann wirksam ist, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und die Kündigung innerhalb von 2 Wochen ab Kenntnis vom Kündigungsgrund ausgesprochen wird.

Fristen und Formalitäten

Der Arbeitgeber muss eine fristlose Kündigung schriftlich und innerhalb von zwei Wochen  ab Kenntnis des Kündigungsgrundes aussprechen. Es ist wichtig, dass alle Formalitäten wie Unterschrift und Zustellung eingehalten werden.

Der betroffene Arbeitnehmer kann sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung wehren. Dafür muss er innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Klage einreichen.

BetriebszugehörigkeitKündigungsfrist (zum Ende des Kalendermonats)
2 Jahre1 Monat
5 Jahre2 Monate
8 Jahre3 Monate
10 Jahre4 Monate
12 Jahre5 Monate
15 Jahre6 Monate
20 Jahre7 Monate

Darüber hinaus gilt für die Kündigung durch den Arbeitgeber eine Besonderheit: während einer vereinbarten Probezeit, in der Regel damit in den ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist unabhängig von den oben genannten Fristen grundsätzlich 2 Wochen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Für eine genaue Einschätzung Ihrer individuellen Situation (individuelle Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder durch einen Tarifvertrag) ist es ratsam, sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

Sonderkündigungsschutz

Manche Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmergruppen haben einen besonderen Kündigungsschutz, der sie vor einer fristlosen Kündigung schützt. Hierzu gehören zum Beispiel Schwangere, Betriebsräte oder Schwerbehinderte. Dieser Sonderstatus stellt sicher, dass diese Arbeitnehmergruppen vor einer fristlosen Kündigung geschützt sind und ihre Arbeitsplätze nicht ohne Grund verlieren können.

Arbeitgeber müssen in diesen Fällen zusätzlich eine Zustimmung zur Kündigung einholen, wenn sie einen Arbeitnehmer mit Sonderkündigungsschutz kündigen wollen.

Unterschied: Fristlose versus ordentliche Kündigung

Im Gegensatz zur fristlosen Kündigung kann eine ordentliche Kündigung nur mit Einhaltung gesetzlicher oder vertraglicher Fristen und unter bestimmten Bedingungen ausgesprochen werden. Hier stehen betroffenen Arbeitnehmer oft eine Abfindung und andere Entschädigungen zu.

Kündigungsfristen

Die Kündigungsfrist hängt von der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses ab. In der Regel beträgt sie zwischen ein bis sechs Monaten.

Abmahnungen und ihre Rolle

Wird ein Arbeitnehmer abgemahnt, erhält er eine schriftliche Warnung bezüglich der Vertragsverletzung. Abmahnungen können sowohl bei einer fristlosen als auch bei einer ordentlichen Kündigung erforderlich sein, da nur dann der Arbeitgeber bereits dem Arbeitnehmer verdeutlicht hat, dass er sein vertragswidriges Verhalten nicht bereit ist weiterhin zu dulden.

Was Arbeitnehmer nach einer fristlosen Kündigung tun sollten

Rechtsberatung einholen

Es ist wichtig, sich im Falle einer fristlosen Kündigung rechtzeitig um eine Arbeitsrecht-Beratung zu kümmern. Ein Arbeitsrechtanwalt kann Ihnen helfen, Ihre Arbeitnehmerrechte zu verstehen und Ihnen bei der Entscheidung helfen, ob Sie gegen die Kündigung klagen sollten.

Kündigungsschutzklage prüfen

Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden. In vielen Fällen kann diese Klage zu einem Vergleich führen, der bessere Bedingungen für den Arbeitnehmer zur Folge hat.

Arbeitslosengeld und Sperrzeit

Wenn Arbeitnehmer nach einer fristlosen Kündigung arbeitslos werden, kann dies zu einer Sperrzeit führen. Um dies zu vermeiden und Arbeitslosengeld zu erhalten, ist es wichtig, alle erforderlichen Dokumente und Nachweise einzureichen und sich rechtzeitig beim Arbeitsamt zu melden.

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Häufige Fragen unserer Mandanten

Ei­ne frist­lo­se Kündi­gung durch den Arbeitgeber ist ei­ne Kündi­gung, die das Ar­beits­verhält­nis so­fort be­en­det. Die gesetzlich vor­ge­schrie­be­ne Kündi­gungs­frist wird bei ei­ner frist­lo­sen Kündi­gung vom Arbeitgeber nicht ein­ge­hal­ten.

Für eine wirksame, fristlose Kündigung müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.

  • Zunächst muss ein schwerer Pflichtverstoß vorliegen(oder ein begründeter Verdacht), der vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde.
  • Außerdem darf es kein milderes Mittel (z. B. ordentliche Kündigung mit Kündigungsfrist) geben.
  • Das Interesse des Kündigers (fristlose Kündigung) muss das Recht des Gekündigten (Kündigungsfrist) überwiegen.
  • Die fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen erklärt werden (Kündigungserklärungsfrist, § 626 Abs. 2 BGB)
Nicht nur Arbeitgeber können fristlos kündigen. Das Arbeitsrecht sieht auch vor, dass Arbeitnehmer fristlos kündigen können. Allerdings sind es meist die, Arbeitgeber, die eine fristlose Kündigung aussprechen.

Diese Begriffe werden im alltäglichen Sprachgebrauch oft synonym verwendet, jedoch gibt es im Arbeitsrecht eine feine, aber wichtige Unterscheidung.

Fristlose Kündigung

Bei einer fristlosen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet, also ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Diese Art der Kündigung ist nur zulässig, wenn ein „wichtiger Grund“ vorliegt. Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Außerordentliche Kündigung

Im Gegensatz zur fristlosen Kündigung, kann die außerordentliche Kündigung auch mit sozialer Auslauffrist ausgesprochen werden. Das bedeutet, dass trotz eines wichtigen Grundes das Arbeitsverhältnis nicht sofort, sondern erst nach Ablauf einer gewissen Frist endet. Diese Frist entspricht in der Regel der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist.

In der Praxis kommt die außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist jedoch eher selten vor. Häufig wird unter außerordentlicher Kündigung die fristlose Kündigung verstanden.

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