Minusstunden entstehen dann, wenn ein Arbeitnehmer weniger arbeitet, als vertraglich vereinbart wurde – entweder, weil tatsächlich keine Arbeit vorlag oder aus Sicht des Arbeitnehmers selbstverschuldet. Im ersteren Fall trägt der Arbeitgeber das wirtschaftliche Risiko, im zweiteren Fall muss die Chance gegeben werden, die zu wenig verrichteten Arbeitsstunden nachzuholen. Erst wenn dies nicht erfolgt, drohen dem Arbeitnehmer Konsequenzen.