Thema Arbeitszeit

Arbeitszeit und Arbeitsrecht

Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG)

Arbeitnehmer in Deutschland sind an bestimmte Arbeitszeiten gebunden, die in Arbeitsverträgen festgehalten werden. Diese wiederum unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes. Hier sind Höchstgrenzen für die wöchentliche Arbeitszeit, Ruhezeiten und PausenÜberstunden und Sonn- und Feiertagsarbeit festgelegt.

Arbeitszeitgesetz: Die wichtigsten Regelungen im Überblick

Das Arbeitszeitgesetz, auch Arbeitszeitschutzgesetz genannt, betrifft grundsätzlich sämtliche Arbeitnehmer und Auszubildende in Deutschland – mit Ausnahme der leitenden Angestellten im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG. Die Regelungen müssen vom Arbeitgeber zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden.

  • Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes verantwortlich.
  • Die Höchstgrenze für die wöchentliche Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 48 Stunden.
  • Die maximale Arbeitszeit pro Werktag beträgt acht Stunden, in Ausnahmefällen 10 Stunden.
  • Mindestens elf Stunden Ruhezeit müssen zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten liegen.
  • Die Pausenzeit beträgt bei sechs bis neun Stunden Arbeit pro Tag mindestens 30 Minuten, ab neun Stunden mindestens 45 Minuten.
  • Überstunden müssen vom Arbeitgeber ausgeglichen werden, zum Beispiel durch eine Vergütung oder Freizeitausgleich. Während einer Schwangerschaft sind Überstunden dagegen komplett ausgeschlossen.
  • Im Rahmen von Teilzeitarbeit sind Überstunden zunächst ausgeschlossen, falls diese nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart wurden. Auch Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft müssen immer ausdrücklich vertraglich vereinbart werden.
  • Auch im Rahmen der Schichtarbeit darf im Regelfall nur acht Stunden, in Ausnahmefällen 10 Stunden gearbeitet werden. Mindestens elf Stunden Ruhephase sind auch hier Pflicht.

Urlaub und Arbeitszeiten

Neben den gesetzlichen Bestimmungen rund um die Arbeitszeit sind auch Urlaubsfragen für Arbeitnehmer immer wieder relevant. Bei fünf Arbeitstagen pro Woche besteht ein Urlaubsanspruch von mindestens 20 Tagen im Jahr, bei sechs Tagen 24. Das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) sieht zahlreiche Sonderfälle vor, beispielsweise besteht auch während des Mutterschutzes Anspruch auf Urlaub, zudem gibt es Urlaubsansprüche trotz Elternzeit. Zu außerordentlichen Anlässen besteht das Recht auf Sonderurlaub inklusive Lohnfortzahlung. Grundlage ist hier das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

Sonderfall Minusstunden

Minusstunden entstehen dann, wenn ein Arbeitnehmer weniger arbeitet, als vertraglich vereinbart wurde – entweder, weil tatsächlich keine Arbeit vorlag oder aus Sicht des Arbeitnehmers selbstverschuldet. Im ersteren Fall trägt der Arbeitgeber das wirtschaftliche Risiko, im zweiteren Fall muss die Chance gegeben werden, die zu wenig verrichteten Arbeitsstunden nachzuholen. Erst wenn dies nicht erfolgt, drohen dem Arbeitnehmer Konsequenzen.

Arbeitszeitgesetz zum Nachlesen

Sie können das Arbeitsgesetz auch online abrufen unter der Web-Adresse „Gesetze im Internet“. Dort finden Sie das Arbeitszeitgesetz in unterschiedlichen Ausgabeformaten wie z. B. als klassische Website, als PDF-Dokument oder auch im EPUB-Format zum Download auf Ihren E-Book-Reader. Gleiches gilt für das Bundesurlaubsgesetz (BurlG).

Auszeichnung der WirtschaftsWoche für die Hamburger Kanzlei Martens & Wieneke-Spohler als Top-Kanzlei für Arbeitsrecht in Hamburg.

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