Anwalt Kündigungsschutz Hamburg

Ihr Kündigungsschutz-Anwalt in Hamburg

Eine Kündigung ist oft ein Schock. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Kündigung rechtmäßig ist oder Sie generell ein Gefühl von Ungerechtigkeit und Ohnmacht verspüren, sollten Sie einen erfahrenen Kündigungsschutzanwalt hinzuziehen. 

Kündigungsschutz im Überblick

Auszeichnung der WirtschaftsWoche für die Hamburger Kanzlei Martens & Wieneke-Spohler als Top-Kanzlei für Arbeitsrecht in Hamburg.

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Kündigungsschutz: Was Sie wissen sollten

Rechtsgrundlage

Der Kündigungsschutz in Deutschland ist im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt. Es gibt verschiedene Arten von Kündigungsschutz, die je nach Arbeitsverhältnis und Beschäftigungsdauer gelten. Grundsätzlich sind Arbeitnehmer in Deutschland jedoch vor ungerechtfertigten Kündigungen geschützt.

Ungerechtfertigte Kündigung

Eine ungerechtfertigte Kündigung ist eine Kündigung, die ohne einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund ausgesprochen wird oder bei der der Arbeitgeber nicht alle formalen Anforderungen erfüllt hat. In Deutschland ist eine Kündigung nur unter bestimmten Bedingungen zulässig, wie beispielsweise aus personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen. Wenn der Arbeitgeber keine ausreichenden Gründe für die Kündigung vorlegen kann oder die Kündigung aus anderen Gründen, wie Diskriminierung oder Mobbing, erfolgt, kann die Kündigung als ungerechtfertigt angesehen werden.

Das Problem bei ungerechtfertigten Kündigungen: Sie können erhebliche Konsequenzen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben. Neben dem drohenden Arbeitsplatzverlust kann eine solche Kündigung auch das Selbstvertrauen und die Motivation der betroffenen Personen beeinträchtigen. Deshalb gilt: Wenn Sie das Gefühl haben, dass ihre Kündigung ungerechtfertigt war, sollten sie sich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren und mit Ihrem Kündigungsschutz-Anwalt gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten, um ihre Rechte durchzusetzen. Wenn die Kündigung nicht rechtmäßig war, können Sie Schadensersatz oder die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses verlangen.

Sozialauswahl als gewichtiger Kündigungsschutz

Ein wichtiger Schutzmechanismus ist die so genannte „Sozialauswahl“. Wenn ein Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen kündigen will, muss er eine Sozialauswahl durchführen. Das bedeutet, dass er diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kündigen muss, bei denen die Auswirkungen der Kündigung am wenigsten schwer wiegen. Hierbei müssen soziale Gesichtspunkte wie das Alter, die Unterhaltspflichten oder die Dauer der Betriebszugehörigkeit berücksichtigt werden.

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Nach einer Kündigung plagen Sie Existenz- und Zukunftssorgen? Wir wissen um Ihre Situation und stehen Ihnen zuverlässig zur Seite. Als Kündigungsanwälte in Hamburg beraten und betreuen wir seit über 30 Jahren Mandaten erfolgreich bei Kündigungen.
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Für wen gilt der Kündigungsschutz

Der Kündigungsschutz in Deutschland ist neben der Voraussetzung einer ordentlichen Kündigung auch von der Betriebszugehörigkeit abhängig. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag gilt der besondere Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) in der Regel erst nach einer bestimmten Beschäftigungsdauer im Betrieb. Diese Beschäftigungsdauer beträgt für Unternehmen mit in der Regel mehr als zehn Mitarbeitern mindestens sechs Monate.

Ab einer Beschäftigungsdauer von sechs Monaten können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einer Kündigung eine Kündigungsschutzklage (unbedingt die Klagefrist von drei Wochen beachten!) beim Arbeitsgericht einreichen und sich gegen eine möglicherweise ungerechtfertigte Kündigung wehren. Ab einer Beschäftigungsdauer von zwei Jahren erhöht sich der Kündigungsschutz weiter, und eine Kündigung ist nur noch aus einem wichtigen Grund oder aus betriebsbedingten Gründen möglich.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag gibt es ebenfalls Regelungen bezüglich des Kündigungsschutzes, die von der Beschäftigungsdauer abhängig sind. Eine Kündigung ist hier nur aus einem wichtigen Grund oder aus betriebsbedingten Gründen möglich, es sei denn, der Arbeitsvertrag sieht eine anderslautende Vereinbarung vor.

Insgesamt hängt der Kündigungsschutz in Deutschland also von verschiedenen Faktoren ab:

  • die Art des Arbeitsverhältnisses
  • die Beschäftigungsdauer.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten sich daher über ihre Rechte und Pflichten im Rahmen des Kündigungsschutzes informieren und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen.

Besonderer Kündigungsschutz für bestimmte Personengruppen

Schwangerschaft, Mütter, Elternzeit

Für schwangere Frauen und Menschen in Elternzeit gibt es besondere Regelungen im Kündigungsschutzgesetz. Schwangere Frauen sind vom Zeitpunkt der Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung vor Kündigungen geschützt, wenn dem Arbeitgeber die Schwangerschaft bekannt ist. Auch nach Ablauf dieser Frist kann eine Kündigung nur ausnahmsweise und nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde ausgesprochen werden. Menschen in Elternzeit sind während der Elternzeit und bis zum Ablauf von vier Monaten nach Ende der Elternzeit vor Kündigungen geschützt, wenn dem Arbeitgeber die Elternzeit bekannt ist.

Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung sind ebenfalls vor Kündigungen geschützt. Der Kündigungsschutz greift hier, wenn die Kündigung auf der Behinderung beruht oder wenn der Arbeitgeber keine angemessenen Vorkehrungen getroffen hat, um die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer mit Behinderung zu unterstützen.

Betriebs-/Personalräte

Betriebsratsmitglieder genießen ebenfalls besonderen Kündigungsschutz. Betriebsratsmitglieder dürfen nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden. Eine solche Kündigung muss vom Betriebsrat genehmigt werden. Wenn der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Betriebsrats kündigt, ist die Kündigung unwirksam.

Kündigungsschutz und Abfindung

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes anbietet. Abfindungen können je nach Arbeitsvertrag und Tarifvertrag unterschiedlich ausfallen. Trotz Kündigungsschutz gibt es jedoch keinen Abfindungsanspruch. Eine Abfindung wird im Rahmen der Kündigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhandelt.

Das Wichtigste zur Abfindung

  • Mit einem Kündigungsschutzanwalt steigen Ihre Chancen auf eine (höhere) Abfindung
  • Es gibt entgegen der weitverbreiteten Meinung keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung
  • In der Regel beträgt die Höhe der Abfindung ein halbes bis  ein ganzes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

Aber wenn ein Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht und der betroffene Arbeitnehmer Kündigungsschutz genießt, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Abfindung anbieten. So werden Konflikte nicht nur unwahrscheinlicher, die Kündigung kann so auch bis zu einem gewissen Grad kompensiert werden.

Häufige Fragen zum Kündigungsschutz im Arbeitsrecht

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.

Eine Kündigung ist sozial ungerechtfertigt, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person (personenbedingte Kündigung, häufigste Form: krankheitsbedingte Kündigung), in deren Verhalten (verhaltensbedingten Kündigung ) liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen (betriebsbedingte Kündigung), bedingt ist.

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