Anwalt Kündigungsschutz Hamburg
Ihr Kündigungsschutz-Anwalt in Hamburg
Eine Kündigung ist oft ein Schock. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Kündigung rechtmäßig ist oder Sie generell ein Gefühl von Ungerechtigkeit und Ohnmacht verspüren, sollten Sie einen erfahrenen Kündigungsschutzanwalt hinzuziehen.
Kündigungsschutz im Überblick
Wann ist eine Kündigung unwirksam?
Eine Kündigung ist - mit einigen Ausnahmen - unwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.
Eine Kündigung ist sozial ungerechtfertigt,
wenn die Kündigung nicht durch die Person oder deren Verhalten begründbar oder dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung nicht zuzumuten ist.
3 Wochen Klagefrist beachten
Gegen eine ausgesprochene Kündigung müssen Sie innerhalb der Klagefrist von drei Wochen vorgehen. Kontaktieren Sie uns gerne auch für kurzfristige Anliegen.
Kündigungsschutz: Was Sie wissen sollten
Rechtsgrundlage
Der Kündigungsschutz in Deutschland ist im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt. Es gibt verschiedene Arten von Kündigungsschutz, die je nach Arbeitsverhältnis und Beschäftigungsdauer gelten. Grundsätzlich sind Arbeitnehmer in Deutschland jedoch vor ungerechtfertigten Kündigungen geschützt.
Ungerechtfertigte Kündigung
Eine ungerechtfertigte Kündigung ist eine Kündigung, die ohne einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund ausgesprochen wird oder bei der der Arbeitgeber nicht alle formalen Anforderungen erfüllt hat. In Deutschland ist eine Kündigung nur unter bestimmten Bedingungen zulässig, wie beispielsweise aus personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen. Wenn der Arbeitgeber keine ausreichenden Gründe für die Kündigung vorlegen kann oder die Kündigung aus anderen Gründen, wie Diskriminierung oder Mobbing, erfolgt, kann die Kündigung als ungerechtfertigt angesehen werden.
Das Problem bei ungerechtfertigten Kündigungen: Sie können erhebliche Konsequenzen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben. Neben dem drohenden Arbeitsplatzverlust kann eine solche Kündigung auch das Selbstvertrauen und die Motivation der betroffenen Personen beeinträchtigen. Deshalb gilt: Wenn Sie das Gefühl haben, dass ihre Kündigung ungerechtfertigt war, sollten sie sich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren und mit Ihrem Kündigungsschutz-Anwalt gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten, um ihre Rechte durchzusetzen. Wenn die Kündigung nicht rechtmäßig war, können Sie Schadensersatz oder die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses verlangen.
Sozialauswahl als gewichtiger Kündigungsschutz
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Für wen gilt der Kündigungsschutz
Der Kündigungsschutz in Deutschland ist neben der Voraussetzung einer ordentlichen Kündigung auch von der Betriebszugehörigkeit abhängig. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag gilt der besondere Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) in der Regel erst nach einer bestimmten Beschäftigungsdauer im Betrieb. Diese Beschäftigungsdauer beträgt für Unternehmen mit in der Regel mehr als zehn Mitarbeitern mindestens sechs Monate.
Ab einer Beschäftigungsdauer von sechs Monaten können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einer Kündigung eine Kündigungsschutzklage (unbedingt die Klagefrist von drei Wochen beachten!) beim Arbeitsgericht einreichen und sich gegen eine möglicherweise ungerechtfertigte Kündigung wehren. Ab einer Beschäftigungsdauer von zwei Jahren erhöht sich der Kündigungsschutz weiter, und eine Kündigung ist nur noch aus einem wichtigen Grund oder aus betriebsbedingten Gründen möglich.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag gibt es ebenfalls Regelungen bezüglich des Kündigungsschutzes, die von der Beschäftigungsdauer abhängig sind. Eine Kündigung ist hier nur aus einem wichtigen Grund oder aus betriebsbedingten Gründen möglich, es sei denn, der Arbeitsvertrag sieht eine anderslautende Vereinbarung vor.
Insgesamt hängt der Kündigungsschutz in Deutschland also von verschiedenen Faktoren ab:
- die Art des Arbeitsverhältnisses
- die Beschäftigungsdauer.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten sich daher über ihre Rechte und Pflichten im Rahmen des Kündigungsschutzes informieren und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen.
Besonderer Kündigungsschutz für bestimmte Personengruppen
Schwangerschaft, Mütter, Elternzeit
Menschen mit Behinderung
Betriebs-/Personalräte
Betriebsratsmitglieder genießen ebenfalls besonderen Kündigungsschutz. Betriebsratsmitglieder dürfen nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden. Eine solche Kündigung muss vom Betriebsrat genehmigt werden. Wenn der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Betriebsrats kündigt, ist die Kündigung unwirksam.
Kündigungsschutz und Abfindung
Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes anbietet. Abfindungen können je nach Arbeitsvertrag und Tarifvertrag unterschiedlich ausfallen. Trotz Kündigungsschutz gibt es jedoch keinen Abfindungsanspruch. Eine Abfindung wird im Rahmen der Kündigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhandelt.
Das Wichtigste zur Abfindung
- Mit einem Kündigungsschutzanwalt steigen Ihre Chancen auf eine (höhere) Abfindung
- Es gibt entgegen der weitverbreiteten Meinung keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung
- In der Regel beträgt die Höhe der Abfindung ein halbes bis ein ganzes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.
Aber wenn ein Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht und der betroffene Arbeitnehmer Kündigungsschutz genießt, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Abfindung anbieten. So werden Konflikte nicht nur unwahrscheinlicher, die Kündigung kann so auch bis zu einem gewissen Grad kompensiert werden.
- Nachweisbare Erfolge
- Erfahrung
- Stärke des Kanzlei-Teams
- Kostenbewusstsein
Häufige Fragen zum Kündigungsschutz im Arbeitsrecht
Wann ist eine Kündigung unwirksam?
Wann ist eine Kündigung sozial ungerechtfertigt?
Eine Kündigung ist sozial ungerechtfertigt, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person (personenbedingte Kündigung, häufigste Form: krankheitsbedingte Kündigung), in deren Verhalten (verhaltensbedingten Kündigung ) liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen (betriebsbedingte Kündigung), bedingt ist.
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