Handyverbot am Arbeitsplatz

Infos für Arbeitgeber, Arbeitnehmer & Betriebsrat

Das Thema „Handyverbot am Arbeitsplatz“ führt immer wieder zu arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsrat. Entsprechend regelmäßig erreichen unsere Kanzlei Beratungsanfragen. In diesem Leitfaden zur privaten Handynutzung am Arbeitsplatz beleuchten unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht, Christian Wieneke-Spohler und Kai Höppner, das Thema.

Portrait von Christian Wieneke-Spohler, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt
Christian Wieneke-Spohler
Portraitfoto von Kai Höppner, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg
Fachanwalt
Kai Höppner

Das Wichtigste in Kürze

  • Die private Handy-Nutzung am Arbeitsplatz unterliegt dem Direktionsrecht des Arbeitgebers und etwaigen betrieblichen Vereinbarungen.
  • Ein klar definiertes Handyverbot kann zur Steigerung der Arbeitsleistung sowie zum Schutz von Betriebsgeheimnissen und persönlichen Daten beitragen.
  • Bei dem absoluten Handy-Verbot besteht nach BAG-Rechtsprechung kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.
  • Regelungen zur Handynutzung müssen transparent kommuniziert werden.
  • Regelverstöße können eine Abmahnung oder eine Kündigung nach sich ziehen.

Private Handynutzung am Arbeitsplatz

Was Sie vom Leitfaden erwarten dürfen

Dieser Leitfaden behandelt und erläutert die wesentlichen Aspekte bei der Festlegung und Durchsetzung von Regelungen zur Handynutzung. Dazu gehören neben der Nennung arbeitsrechtlicher Grundlagen auch Tipps für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte.

Status quo der betrieblichen Praxis

In der heutigen Arbeitsumgebung sind Mobiltelefone allgegenwärtig. Dadurch entstehen neue Herausforderungen bezüglich ihrer privaten Nutzung in der Arbeitszeit. Einerseits können Handys die Effizienz und Erreichbarkeit erhöhen. Andererseits sorgt die private Handy-Nutzung am Arbeitsplatz aber auch regelmäßig für Ablenkungen sorgen.

Unser Tipp!

Etablieren Sie als Arbeitgeber und Betriebsrat eine kluge Politik zur Handy-Nutzung am Arbeitsplatz. Das heißt, sie sollte die betrieblichen Anforderungen erfüllen und eine gesunde Arbeitskultur schaffen.

Rechtlicher Rahmen und Kollektivvereinbarungen

Das Arbeitsrecht legt keinen konkreten Rahmen für das Verbot von Handys am Arbeitsplatz fest. Es gewährt dem Arbeitgeber im Rahmen des Direktionsrechts jedoch die Möglichkeit, die Handynutzung zu regulieren.

  • Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) setzt den allgemeinen Rahmen für Vertragsbedingungen, der für die Ausgestaltung von Arbeitsverträgen gilt. Diese können Regelungen zum Umgang mit Mobiltelefonen beinhalten.
  • Im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats festgelegt, die das Ordnungsverhalten im Betrieb und damit potenziell auch Vorschriften über die Nutzung von Handys abdecken.
  • Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) umfasst Regelungen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, die indirekt die Nutzung von Mobiltelefonen einschränken könnten.
  • Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind maßgeblich für den datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten im Kontext der Handynutzung.
  • Das Telemediengesetz (TMG) und Telekommunikationsgesetz (TKG) haben Bedeutung für Datenschutz und Kommunikationssicherheit, was bei der Nutzung von Internet und Kommunikationsdiensten über Mobiltelefone am Arbeitsplatz relevant wird.
  • Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) schreibt dem Arbeitgeber vor, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu sorgen und kann dabei Vorschriften zur Handynutzung beinhalten, um Ablenkungen und andere Risiken zu verhindern.
  • Gemäß der Gewerbeordnung (GewO) kann der Arbeitgeber durch sein Weisungsrecht nach § 106 GewO Anweisungen zum Handygebrauch erteilen und über § 105 GewO betriebsinterne Verhaltensregeln aufstellen, die auch ein Handyverbot einschließen können.

Um eine faire und rechtlich abgesicherte Regelung zur Handynutzung am Arbeitsplatz zu gewährleisten, sollten die genannten Gesetze und Verordnungen unbedingt berücksichtigt werden. Das gilt gerade auch im Hinblick auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Im Zweifel sollten Arbeitgeber und Betriebsräte einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen.

Sie haben Fragen?

Unsere Fachanwälte stehen Ihnen mit langjähriger Erfahrung im Arbeitsrecht gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!

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Für Arbeitgeber

Bedeutung des Handyverbots​

Ein Handyverbot zielt darauf ab, die Arbeitsleistung zu steigern und sicherheits- sowie datenschutzrelevante Risiken zu minimieren. In bestimmten Arbeitsbereichen kann die ungestörte Konzentration oder der Schutz sensibler Informationen ein Handyverbot unabdingbar machen.

Arbeitgeber sollten in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat rechtssichere und klare Regelungen etablieren und diese durch einen Aushang oder über Dienstanweisungen bekannt machen. 

Bei dem absoluten Handy-Verbot besteht jedoch nach der Rechtsprechung des BAG (siehe BAG-Beschluss v. 17.10.2023, AZ. 1 ABR 24/22) kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.

Konsequenzen und Flexibilität in der Umsetzung

Verstöße gegen das Handyverbot können arbeitsrechtliche Maßnahmen wie Abmahnungen oder gar Kündigungen nach sich ziehen, falls etwa sensible Unternehmensdaten gefährdet werden. Regeln zum Handygebrauch sollten jedoch auch flexibel genug sein, um im Notfall die Erreichbarkeit eines Arbeitnehmers zu gewährleisten.

Aktuelle Rechtsprechung!

Bei einem absoluten Handy-Verbot besteht nach der Rechtsprechung des BAG kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.

Für Betriebsräte

Handyverbot und Betriebsvereinbarung

Die Betriebsvereinbarung dient als maßgeschneiderter Rechtsrahmen und repräsentiert das Resultat der Verhandlungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. 

Sie gibt vor, ob und in welchem Umfang die Handynutzung während der Arbeitszeit gestattet oder untersagt ist. Die Betriebsvereinbarung definiert auch Ausnahmen, wie Notfälle oder Pausen, in denen die Nutzung privater Telefone zulässig sein kann.

Bei dem absoluten Handy-Verbot besteht jedoch nach der Rechtsprechung des BAG (siehe BAG-Beschluss v. 17.10.2023, AZ. 1 ABR 24/22) kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.

Für Arbeitnehmer

Informationspflicht und Verhaltenskodex bei Handynutzung

Für Arbeitnehmer ist es zwingend erforderlich, sich über die geltenden Bestimmungen der Handynutzung im Unternehmen zu informieren. Die strikte Beachtung der verabschiedeten Regelungen ist Teil des erwarteten Arbeitsverhaltens. 

Sollten Arbeitnehmer das eigene Handy am Arbeitsplatz außerhalb der erlaubten Zeiten und Kontexten nutzen, müssen sie mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Diese reichen von der Abmahnung bis hin zur Kündigung.

Fazit und Handlungsempfehlungen

Ein ausgewogenes Handyverbot versucht, die Interessen aller Parteien zu berücksichtigen. Für eine erfolgreiche Umsetzung sind Transparenz und Kommunikation entscheidend. Arbeitgeber sollten sich überlegen, ob und wie sie ein Handyverbot arbeitsrechtlich durchsetzen und welche Konsequenzen angemessen sind. Der Betriebsrat sollte durch die Gestaltung einer Betriebsvereinbarung mitwirken, um die Ansprüche der Belegschaft zu berücksichtigen.

Die Identifizierung legitimer Ausnahmen und die klare Kommunikation der Regelungen an alle Mitarbeiter sind essenziell. Im Zweifelsfall kann eine arbeitsrechtliche Beratung durch einen Fachanwalt helfen, faire und angemessene Bedingungen zu schaffen, die sowohl die Unternehmensziele als auch die Rechte der Beschäftigten unterstützen.

Weiterführende Links

An dieser Stelle finden Sie weiterführende Links zu Entscheidungen, Rechtstexten und Urteilsbesprechungen, um das Thema weiter vertiefen zu können. 

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