Arbeitsrecht-Glossar

Arbeitsrecht-Begriffe kurz erklärt

Unsere Hamburger Arbeitsrechtanwälte Christian Wieneke-Spohler und Kai Höppner haben in diesem Arbeitsrecht-Glossar häufig erklärungsbedürftige Begriffe rund um Abfindung, Kündigung und Aufhebungsvertrag für Sie zusammengestellt.

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie dient als Kompensation für den Verlust des Arbeitsplatzes.

Eine freiwillige Abfindung eine eine Abfindung, die der Arbeitgeber freiwillig zahlt, um einen Rechtsstreit zu vermeiden oder das Arbeitsverhältnis schneller zu beenden.

Ein Abfindungsanspruch ist der potenzielle Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Abfindung, der sich aus Sozialplänen, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen oder individuellen Vereinbarungen ergeben kann.

Die Abfindungsparität ist der Grundsatz, dass die Abfindungen innerhalb einer bestimmten Gruppe von Arbeitnehmern gleich oder vergleichbar fair sein sollten, um Diskriminierung zu vermeiden.

Der Abfindungskatalog ist ein Verzeichnis der möglichen Abfindungshöhen, oft genutzt in Sozialplänen oder Tarifverträgen.

Die Abfindungsregelung ist eine spezifische Regelungen im Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung, welche die Modalitäten und Berechnungen der Abfindung festlegen.
Eine Abfindungsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die die Zahlung einer Abfindung und die Modalitäten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses regelt.

Der Abfindungszahlungstermin ist der Zeitpunkt, an dem die Abfindung ausgezahlt wird. Dieser kann im Aufhebungsvertrag oder gerichtlichen Vergleich festgelegt sein.

Abzugsfähige Werbungskosten sind Kosten, die bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abgezogen werden können. Dies kann in Zusammenhang mit einer Abfindung relevant sein.

Ein Abwicklungsvertrag ist ein Vertrag, der nach Ausspruch der Kündigung abgeschlossen wird und die Modalitäten (einschließlich Abfindung) regelt.

Die Anspruchsbeendigung ist der Zeitpunkt, zu dem alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, etwa auf Lohn und Urlaub, abgegolten sind. Dies kann auch den Anspruch auf Abfindung betreffen.

Die Anschlussverwendungszusage ist eine Zusage des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer nach einer befristeten Tätigkeit in der Transfergesellschaft wieder im Unternehmen zu beschäftigen, oft als Alternative zur Abfindung.

Die Altersteilzeit ist ein Modell zur Reduktion der Arbeitszeit vor dem Renteneintritt. Bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses können Abfindungen als Ausgleich gezahlt werden.
Die Auffanggesellschaft ist eine Gesellschaft, die gegründet wird, um den Geschäftsbetrieb eines insolventen Unternehmens fortzuführen und Arbeitnehmer (eventuell mit Abfindungen) zu übernehmen.

Das Aussageverweigerungsrecht ist das Recht des Arbeitnehmers, bei einer Kündigungsschutzklage bestimmte Angaben nicht machen zu müssen, um die Abfindungsverhandlung nicht zu gefährden.

Ein Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Ein Aufhebungsvertrag kann eine Abfindung enthalten.
Die betriebsbedingte Kündigung ist eine Kündigung, die aufgrund betrieblicher Erfordernisse ausgesprochen wird und häufig zu Abfindungszahlungen führt.

Eine Betriebsvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, die Regelungen zur Abfindung enthalten kann.

Die Dauer, die ein Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt ist. Sie kann einen Einfluss auf die Höhe der Abfindung haben.

Das Bruttomonatsgehalt ist das regelmäßige monatliche Einkommen des Arbeitnehmers vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Es dient oft als Grundlage für die Berechnung der Abfindung.

Die Einkommensteuer ist die Steuer, die auf die Abfindung erhoben wird. Die Zahlung der Abfindung ist steuerpflichtig.

Eine Einmalzahlung ist die sofortige Zahlung der vollständigen Abfindungssumme. Dies ist eine häufige Praxis.

Eine freiwillige Abfindung eine eine Abfindung, die der Arbeitgeber freiwillig zahlt, um einen Rechtsstreit zu vermeiden oder das Arbeitsverhältnis schneller zu beenden.

Eine steuerliche Regelung zur Begünstigung der Abfindung. Sie verteilt die Abfindung fiktiv auf fünf Jahre, um die Steuerlast zu verringern.

Eine gerichtliche Abfindung ist eine Abfindung, die im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens vereinbart wird.

Ein Interessenausgleich ist eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über das „Ob“ und „Wie“ einer geplanten Betriebsänderung.

Eine betriebsbedingte Kündigung ist eine Kündigung, die aufgrund betrieblicher Erfordernisse ausgesprochen wird und häufig zu Abfindungszahlungen führt.

Eine personenbedingte Kündigung ist eine Kündigung, die auf Gründen in der Person des Arbeitnehmers beruht. Abfindungen sind auch hier möglich.

Eine verhaltensbedingte Kündigung ist eine Kündigung, die auf das Verhalten des Arbeitnehmers zurückzuführen ist. Abfindungen werden hier in der Regel nicht gewährt.

Die Massenentlassung ist eine große Anzahl von Kündigungen in einem kurzen Zeitraum. Hierbei können Abfindungen im Sozialplan festgelegt werden.

Eine personenbedingte Kündigung ist eine Kündigung, die auf Gründen in der Person des Arbeitnehmers beruht. Abfindungen sind auch hier möglich.

Eine Ratenzahlung ist die Aufteilung der Abfindung in mehrere Zahlungen über einen bestimmten Zeitraum.

Die Ruhenszeit ist der Zeitraum, in dem der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, weil eine Abfindung gezahlt wurde.

Die Sozialauswahl ist ein Kriterium bei der Auswahl von zu kündigenden Arbeitnehmern, das auf sozialen Gesichtspunkten wie Alter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten basiert und die Höhe der Abfindung beeinflussen kann.
Eine Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die Regelungen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Nachteile bei Betriebsänderungen enthält. Häufig wird eine Abfindung als Teil des Sozialplans vereinbart.
Das Gehalt aus einem Arbeitsverhältnis ist sozialversicherungspflichtig. Auf eine Abfindung sind keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.
Die Sperrzeit ist eine zeitliche Sperre von maximal 12 Wochen für den Bezug von Arbeitslosengeld, die durch das freiwillige Annehmen einer Abfindung entstehen kann.
Der Steuerfreibetrag ist ein Freibetrag, der auf bestimmte Abfindungen angewendet werden kann, um sie steuerlich zu begünstigen.
Die Transfergesellschaft ist eine Einrichtung zur Weiterqualifizierung und Vermittlung von Arbeitnehmern, die häufig bei betriebsbedingten Kündigungen etabliert wird und durch Abfindung oder Transfer-Kurzarbeitergeld finanziert werden kann.
Ein Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, der eventuell Regelungen zur Abfindung beinhalten kann.

Ein Vergleich ist eine außergerichtliche oder gerichtliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die häufig eine Abfindung umfasst.

Eine verhaltensbedingte Kündigung ist eine Kündigung, die auf das Verhalten des Arbeitnehmers zurückzuführen ist. Abfindungen werden hier in der Regel nicht gewährt.

Der Versteuerungszeitpunkt ist der Zeitpunkt, zu dem die Abfindung steuerlich erfasst wird. Dies kann für die Planung und Optimierung von Abfindungen wichtig sein.

Eine verhaltensbedingte Kündigung ist eine Kündigung, die auf das Verhalten des Arbeitnehmers zurückzuführen ist. Abfindungen werden hier in der Regel nicht gewährt.