Arbeitsrecht-Glossar
Arbeitsrecht-Begriffe kurz erklärt
Unsere Hamburger Arbeitsrechtanwälte Christian Wieneke-Spohler und Kai Höppner haben in diesem Arbeitsrecht-Glossar häufig erklärungsbedürftige Begriffe rund um Abfindung, Kündigung und Aufhebungsvertrag für Sie zusammengestellt.
Abfindung
Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie dient als Kompensation für den Verlust des Arbeitsplatzes.
Abfindung (freiwillig)
Abfindungsanspruch
Ein Abfindungsanspruch ist der potenzielle Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Abfindung, der sich aus Sozialplänen, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen oder individuellen Vereinbarungen ergeben kann.
Abfindungskatalog
Die Abfindungsparität ist der Grundsatz, dass die Abfindungen innerhalb einer bestimmten Gruppe von Arbeitnehmern gleich oder vergleichbar fair sein sollten, um Diskriminierung zu vermeiden.
Abfindungsparität
Der Abfindungskatalog ist ein Verzeichnis der möglichen Abfindungshöhen, oft genutzt in Sozialplänen oder Tarifverträgen.
Abfindungsregelung
Abfindungsvereinbarung
Abfindungszahlungstermin
Der Abfindungszahlungstermin ist der Zeitpunkt, an dem die Abfindung ausgezahlt wird. Dieser kann im Aufhebungsvertrag oder gerichtlichen Vergleich festgelegt sein.
Abwicklungsvertrag
Abzugsfähige Werbungskosten sind Kosten, die bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abgezogen werden können. Dies kann in Zusammenhang mit einer Abfindung relevant sein.
Abzugsfähige Werbungskosten
Ein Abwicklungsvertrag ist ein Vertrag, der nach Ausspruch der Kündigung abgeschlossen wird und die Modalitäten (einschließlich Abfindung) regelt.
Altersteilzeit
Die Anspruchsbeendigung ist der Zeitpunkt, zu dem alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, etwa auf Lohn und Urlaub, abgegolten sind. Dies kann auch den Anspruch auf Abfindung betreffen.
Anschlussverwendungszusage
Die Anschlussverwendungszusage ist eine Zusage des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer nach einer befristeten Tätigkeit in der Transfergesellschaft wieder im Unternehmen zu beschäftigen, oft als Alternative zur Abfindung.
Anspruchsbeendigung
Auffanggesellschaft
Aufhebungsvertrag
Das Aussageverweigerungsrecht ist das Recht des Arbeitnehmers, bei einer Kündigungsschutzklage bestimmte Angaben nicht machen zu müssen, um die Abfindungsverhandlung nicht zu gefährden.
Aussageverweigerungsrecht
Betriebsbedingte Kündigung
Betriebsvereinbarung
Eine Betriebsvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, die Regelungen zur Abfindung enthalten kann.
Betriebszugehörigkeit
Bruttomonatsgehalt
Das Bruttomonatsgehalt ist das regelmäßige monatliche Einkommen des Arbeitnehmers vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Es dient oft als Grundlage für die Berechnung der Abfindung.
Einkommensteuer
Einmalzahlung
Eine Einmalzahlung ist die sofortige Zahlung der vollständigen Abfindungssumme. Dies ist eine häufige Praxis.
Freiwillige Abfindung
Fünftelregelung
Eine steuerliche Regelung zur Begünstigung der Abfindung. Sie verteilt die Abfindung fiktiv auf fünf Jahre, um die Steuerlast zu verringern.
Gerichtliche Abfindung
Interessenausgleich
Ein Interessenausgleich ist eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über das „Ob“ und „Wie“ einer geplanten Betriebsänderung.
Kündigung (betriebsbedingt)
Kündigung (personenbedingt)
Eine personenbedingte Kündigung ist eine Kündigung, die auf Gründen in der Person des Arbeitnehmers beruht. Abfindungen sind auch hier möglich.
Kündigung (verhaltensbedingt)
Eine verhaltensbedingte Kündigung ist eine Kündigung, die auf das Verhalten des Arbeitnehmers zurückzuführen ist. Abfindungen werden hier in der Regel nicht gewährt.
Massenentlassung
Die Massenentlassung ist eine große Anzahl von Kündigungen in einem kurzen Zeitraum. Hierbei können Abfindungen im Sozialplan festgelegt werden.
Personenbedingte Kündigung
Eine personenbedingte Kündigung ist eine Kündigung, die auf Gründen in der Person des Arbeitnehmers beruht. Abfindungen sind auch hier möglich.
Ratenzahlung
Eine Ratenzahlung ist die Aufteilung der Abfindung in mehrere Zahlungen über einen bestimmten Zeitraum.
Ruhenszeit
Die Ruhenszeit ist der Zeitraum, in dem der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, weil eine Abfindung gezahlt wurde.
Sozialauswahl
Sozialplan
Sozialversicherungspflicht
Sperrzeit
Steuerfreibetrag
Transfergesellschaft
Tarifvertrag
Vergleich
Ein Vergleich ist eine außergerichtliche oder gerichtliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die häufig eine Abfindung umfasst.
Verhaltensbedingte Kündigung
Eine verhaltensbedingte Kündigung ist eine Kündigung, die auf das Verhalten des Arbeitnehmers zurückzuführen ist. Abfindungen werden hier in der Regel nicht gewährt.
Versteuerungszeitpunkt
Der Versteuerungszeitpunkt ist der Zeitpunkt, zu dem die Abfindung steuerlich erfasst wird. Dies kann für die Planung und Optimierung von Abfindungen wichtig sein.
Werbungskosten (abzugsfähig)
Eine verhaltensbedingte Kündigung ist eine Kündigung, die auf das Verhalten des Arbeitnehmers zurückzuführen ist. Abfindungen werden hier in der Regel nicht gewährt.