Anwalt Aufhebungsvertrag Hamburg

Aufhebungsvertrag prüfen lassen & verstehen

Ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber: Bei einem Aufhebungsvertrag sollten Sie einen Anwalt einschalten. Wir von der Kanzlei Martens & Wieneke-Spohler werden für Sie einen möglichst idealen Aufhebungsvertrag (oder Abwicklungsvertrag nach erfolgter Kündigung) aushandeln oder unterzeichnen. Kontaktieren Sie unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht!

Portrait von Christian Wieneke-Spohler, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt
Christian Wieneke-Spohler
Portraitfoto von Kai Höppner, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg
Fachanwalt
Kai Höppner

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Ihr Anwalt bei einem Aufhebungsvertrag in Hamburg

Ein Aufhebungsvertrag ist für Arbeitgeber, den Betriebsrat und Arbeitnehmer mit Fallstricken und mit nicht einfach zu durchschauenden Details behaftet. Vor allem bei der Berechnung der Abfindungshöhe passieren Fehler. Daher lohnt sich in der Regel die Prüfung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht – in unserem Fall garantiert individuell, fair und kostenbewusst.

Aufhebungsvertrag: Arbeitnehmer​

Im Gegensatz zur Kündigung bedarf es bei einem Aufhebungsvertrag der Zustimmung beider Seiten. Da die Beendigung des Arbeitsverhältnisses also im gegenseitigen Einvernehmen geschieht, kann leicht eine Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld I eintreten. 

Diese kann zum Beispiel dann umgangen werden, wenn eine betriebsbedingte Kündigung ohnehin nicht zu vermeiden wäre und sich der Arbeitnehmer mit dem Aufhebungsvertrag eine Abfindung sichern will.

Aufhebungsvertrag: Arbeitgeber

Sollten Arbeitgeber die juristischen Fragen nicht beantworten können, empfehlen wir einen spezialisierten Anwalt für Aufhebungsvertrag in Hamburg hinzuziehen: 

  • Wann ist der Aufhebungsvertrag einer Kündigung vorzuziehen
  • Welche Formalien müssen eingehalten werden, damit der Aufhebungsvertrag rechtswirksam ist?
  • Was ist, wenn der ehemalige Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag anfechten will?

Der Aufhebungsvertrag ist zudem oft eine Kompromisslösung bei einem (drohenden) Kündigungsschutzprozess. Arbeitgeber können Arbeitnehmern mit einem Aufhebungsvertrag Zugeständnisse machen, beispielsweise eine Abfindung oder ein gutes Arbeitszeugnis.

Aufhebungsvertrag: Anwalt einschalten​

Vertrauen Sie uns Ihren Aufhebungsvertrag an. Wir stehen Ihnen gerne auch in dringenden Fällen zur Verfügung.
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Aufhebungsvertrag: Das ist zu beachten (Tipps)

  • Abfindung: Eine Abfindung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann aber im Rahmen eines Aufhebungsvertrags vereinbart werden.
  • Zeugnis: Arbeitnehmer sollten darauf bestehen, ein qualifiziertes und wohlwollendes Arbeitszeugnis zu erhalten. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass das Zeugnis keine versteckten, negativen Formulierungen enthält.
  • Freistellung: Die Freistellung von der Arbeitspflicht bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses kann verhandelt werden. Dabei sollte geklärt werden, ob diese Freistellung unter Anrechnung von Urlaubsansprüchen oder unbezahlt erfolgt.
  • Wettbewerbsverbot: Ein im Arbeitsvertrag vereinbartes Wettbewerbsverbot kann auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten. In diesem Fall sollten Arbeitnehmer eine angemessene Karenzentschädigung aushandeln.
  • Verschwiegenheitsklausel: Eine eindeutig formulierte Verschwiegenheitsklausel regelt, welche Informationen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiterhin vertraulich behandelt werden müssen.

Häufige Fragen zum Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die das bestehende Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Im Gegensatz zur Kündigung erfolgt hierbei keine einseitige Entscheidung, sondern beide Parteien verhandeln die Bedingungen der Vertragsauflösung gemeinsam.

Ein Aufhebungsvertrag bietet sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber Vorteile:

  • Flexibilität: Ein Aufhebungsvertrag ermöglicht individuelle Vereinbarungen, die auf die Bedürfnisse beider Seiten zugeschnitten sind. So können zum Beispiel Kündigungsfristen verkürzt oder verlängert werden.
  • Diskretion: Eine einvernehmliche Vertragsauflösung kann unter Umständen verhindern, dass der Ruf des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers leidet. Das ist vor allem bei Führungskräften und in sensiblen Branchen von Bedeutung.
  • Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten: Bei einem Aufhebungsvertrag ist die Zustimmung beider Parteien erforderlich, was das Risiko von gerichtlichen Auseinandersetzungen minimiert.

Trotz der Vorteile gibt es auch Nachteile, die bei einem Aufhebungsvertrag zu bedenken sind:

  • Verzicht auf Kündigungsschutz: Arbeitnehmer verzichten bei einem Aufhebungsvertrag auf den gesetzlichen Kündigungsschutz und haben im Falle einer rechtswidrigen Kündigung keine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren.
  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: In der Regel erhalten Arbeitnehmer, die einem Aufhebungsvertrag zustimmen, für die Dauer von zwölf Wochen kein Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit.

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