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Betriebsräte dürfen einen Anwalt hinzuziehen, wenn es Streit mit dem Arbeitgeber gibt. Sie wurden als gewählter Personalvertreter bei einer Kündigung nicht mit einbezogen oder Ihr Chef verstößt gegen andere Regelungen im Betriebsverfassungsgesetz? Wir stehen als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg an Ihrer Seite, wenn es zu einem Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht kommt – und zwar in allen Instanzen entweder als Verfahrensbevollmächtigter oder als Sachverständiger. Gleiches gilt für Verfahren vor der betrieblichen Einigungsstelle. Hier treten wir auf Wunsch als Beisitzer auf.
Wann Sie als Betriebsrat einen Anwalt beauftragen dürfen
Der Betriebsrat verfügt über keine eigenen finanziellen Mittel, mit denen er einen Rechtsanwalt bezahlen kann. In der Regel ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Grundlage hierfür ist Paragraf 40 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Absatz a: „Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber.“ Dies trifft dann zu, wenn Sie als Betriebsrat zur Wahrnehmung Ihrer Rechte einen Anwalt benötigen. Voraussetzung dafür ist jedoch:
- dass sich der Betriebsrat vorher um eine Einigung mit dem Arbeitgeber bemüht hat
- dass der Betriebsrat einen ordnungsgemäßen Beschluss gefasst hat, einen Anwalt zu beauftragen.
Zudem ist der Betriebsrat angehalten, die Kosten gering zu halten. Geht der Rechtsstreit in eine neue Instanz, ist wieder ein Betriebsratsbeschluss fällig. Das Arbeitsgericht Leipzig hat zudem beschlossen, dass die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers entfällt, wenn die Rechtsverfolgung für den Betriebsrat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat (10 BV 57/05).
Christian Wieneke-Spohler
Kai Höppner
- Nachweisbare Erfolge
- Erfahrung
- Stärke des Kanzlei-Teams
- Kostenbewusstsein
Betriebsräte und Arbeitsrecht: Anwälte in Hamburg und darüber hinaus
Mit drei erfahrenen und bestens qualifizierten Experten vertreten wir seit mehr als 25 Jahren Arbeitnehmer und Betriebs- bzw. Personalräte. Wir sind als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg und deutschlandweit für Sie tätig. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und Kompetenz. Auf Wunsch arbeiten wir eng mit Ihrer Gewerkschaft zusammen. Wir geben in Hamburg übrigens Arbeitsrecht-Seminare, die sich auch an Betriebsräte richten. Informieren Sie sich gleich jetzt!
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