Kündigungsschutzklage Kosten
Kosten einer Kündigungsschutzklage (mit & ohne Anwalt)

Christian Wieneke-Spohler

Kai Höppner
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kosten einer Kündigungsschutzklage setzen sich aus Gerichts- und Anwaltskosten zusammen.
- Erste Instanz: Jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltskosten, die Gerichtskosten übernimmt die unterliegende Partei.
- Zweite und dritte Instanz: Die unterlegene Partei trägt alle Prozesskosten.
- Die Höhe des Streitwerts richtet sich nach dem dreifachen durchschnittlichen Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers
- Am Streitwert orientieren sich die Gerichts- und Anwaltskosten.
- Ein Vergleich vermeidet Gerichtskosten.
- Prozesskosten können durch Prozesskostenhilfe oder eine Rechtsschutzversicherung reduziert werden.
Prozesskosten
Die Kosten einer Kündigungsschutzklage ergeben sich aus den Gerichts- und Anwaltskosten. Diese Gesamtkosten werden Prozesskosten genannt.
Im arbeitsgerichtlichen Verfahren der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens (§ 12a ArbGG). Die Gerichtskosten trägt die unterliegende Partei.
In den weiteren Instanzen (Landesarbeitsgericht, Bundesarbeitsgericht) werden die Prozesskosten in der Regel von der unterliegenden Partei getragen.
Wer zahlt die Kosten der ersten Instanz (Arbeitsgericht)?
- Gerichtskosten: Unterliegende Partei (entfallen bei Vergleich)
- Anwaltskosten Arbeitnehmer: Arbeitnehmer
- Anwaltskosten Arbeitgeber: Arbeitgeber
Wer zahlt die Kosten der weiteren Instanzen?
- Gerichtskosten: Unterliegende Partei
- Anwaltskosten Arbeitnehmer: Unterliegende Partei
- Anwaltskosten Arbeitgeber: Unterliegende Partei
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Streitwertberechnung
Der Streitwert entspricht in der Regel dem dreifachen durchschnittlichen Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers. Verdient ein Arbeitnehmer etwa 3.000 € brutto im Monat, beträgt der Streitwert 9.000 €. Eine variable Vergütung oder ein Bonus wird hinzugerechnet.
Gerichtskosten
Grundsätze
- Gerichtskosten entstehen nur, wenn es zu einem Urteil kommt.
- Bei einem Vergleich entfallen die Gerichtskosten (§ 278 Abs. 4 ZPO).
- Die Kosten des Gerichts orientieren sich am Streitwert.
Beschreibung der Gerichtsgebühren
- 1,0 Gerichtskosten-Gebühr: Die 1,0 Gebühr ist die Grundgebühr für ein Gerichtsverfahren. Diese Basisgebühr wird als zwar Berechnungsgrundlage verwendet, allerdings fallen in einem regulären Gerichtsverfahren meist höhere Gebühren an.
- 3,0 Gerichtskosten-Gebühren (Regelfall): Die 3,0 Gebühr ist die in der Praxis etablierte Gerichtsgebühr. Denn das Gericht führt meist aufwendigere Verfahrensschritte durch. Dazu gehören beispielsweise:
- Klageannahme und Vorbereitung
- Durchführung von Verhandlungen (z. B. Gütetermin und Kammertermin)
- Urteilsverkündung
Gerichtskosten-Tabelle (Auszug)
Streitwert (€) | 1,0 Gebühr (€) | 3,0 Gebühren (€) (Regelfall) |
---|---|---|
5.000 € | 161 € | 483 € |
10.000 € | 266 € | 798 € |
22.000 € | 382 € | 1.146 € |
Unabhängig von den Kosten: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden.
Anwaltskosten
Grundsätze
- Die Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
- Als Fachanwälte für Arbeitsrecht orientieren wir uns an der RVG, auch in der unverbindlichen Erstberatung.
- In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst.
- Die Kosten des Anwalts orientieren sich am Streitwert.
Beschreibung der Anwaltsgebühren
1,3 Verfahrensgebühr
Die 1,3 Verfahrensgebühr ist eine der wichtigsten Gebühren, die ein Anwalt im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens berechnet. Sie fällt für die allgemeine anwaltliche Tätigkeit an, insbesondere für die Bearbeitung des Falls, die Kommunikation mit dem Mandanten und insbesondere die Einreichung der Klage beim Arbeitsgericht.
Der Faktor 1,3 bedeutet, dass die Gebühr in Höhe des einfachen Satzes einer Geschäftsgebühr mit einem Zuschlag von 30 % berechnet wird. Diese Erhöhung trägt der Tatsache Rechnung, dass eine gerichtliche Vertretung aufwendiger ist als eine außergerichtliche Beratung.
1,2 Terminsgebühr
Die 1,2 Terminsgebühr fällt an, wenn der Anwalt für seinen Mandanten an einem gerichtlichen Termin teilnimmt. Dazu gehören insbesondere:
- Der Gütetermin (erste Verhandlung vor dem Arbeitsgericht)
- Der Kammertermin (Hauptverhandlung, falls es keine Einigung im Gütetermin gibt)
- Sonstige Gerichtstermine (z. B. Beweisaufnahmen)
Auch wenn der Anwalt mehrere Gerichtstermine wahrzunehmen hat, fällt die Terminsgebühr dennoch nur einmal an.
Die Terminsgebühr fällt darüber hinaus auch dann an, wenn der Anwalt zwecks Abschlusses eines Vergleichs außerhalb der Gerichtsverhandlung mit dem Anwalt der Gegenseite verhandelt, selbst wenn es sich lediglich um eine telefonische Besprechung mit dem Gegnervertreter handelt.
1,0 Einigungsgebühr
Die 1,0 Einigungsgebühr fällt an, wenn sich die Parteien durch einen Vergleich einigen und damit das Verfahren beenden. Diese Gebühr soll den Anwalt für seine Mitwirkung an der Verhandlung und Gestaltung der Einigung entlohnen.
Ein Vergleich kann für beide Seiten von Vorteil sein, da …
- … Gerichtskosten entfallen
- … das Risiko eines ungünstigen Urteils vermieden wird
- … häufig eine Abfindung ausgehandelt wird
Gebührentabelle nach Rechtsanwaltvergütungsgesetz (RVG)
Streitwert (€) | 1,3 Verfahren (€) | 1,2 Termin (€) | 1,0 Einigung (€) | Gesamtkosten (zzgl. MwSt.) |
---|---|---|---|---|
5.000 € | 434 € | 400 € | 334 € | 1.168 € |
10.000 € | 798 € | 736 € | 614 € | 2.148 € |
Quelle: Anlage zwei des RVG
Beispielrechnung der Anwaltskosten
Ein Arbeitnehmer mit 3.333 € Monatsgehalt und 10.000 € Streitwert.
Gebührentyp | Wert (€) |
---|---|
1,3 Verfahrensgebühr | 798 € |
1,2 Terminsgebühr | 736 € |
1,0 Einigungsgebühr | 614 € |
Gesamt (zzg. MwSt.) | 2.148 € |
Prozesskosten der Kündigungsschutzklage
Basierend auf dem Beispiel eines Arbeitnehmers mit circa. 3.300 € Bruttomonatsgehalt und einem Streitwert von 10.000 € ergeben sich Prozesskosten (erste Instanz) in Höhe von
Gericht (0 € im Falle eines Vergleichs) + Anwalt (2.148 €) = 2.946 €.
Durch einen Vergleich entfallen die Gerichtskosten für Arbeitnehmer.
Ausnahmsweise übernimmt der Arbeitgeber sogar die Anwaltskosten des Arbeitnehmers oder die Abfindung kompensiert die Anwaltskosten des Vergleichs.
Auch durch einen Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) lassen sich die Kosten der Kündigungsschutzklage unter bestimmten Voraussetzungen reduzieren.
Zu guter Letzt ist eine Rechtsschutzversicherung eine weitere Möglichkeit, die Kosten des Arbeitsgerichtsverfahrens für Arbeitnehmer zu reduzieren.
Prozesskosten | mit Vergleich | ohne Vergleich |
---|---|---|
Gerichtskosten | 0 € | 798 € |
Anwatskosten | 2.148 € | 2.148 € |
Prozesskosten (Gesamtkosten) | 2.148 € | 2.946 € |
Weiterführende Links
An dieser Stelle finden Sie weiterführende Links zu Rechtstexten und anderen Quellen, die im Zusammenhang hilfreich sein könnten.
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