Schichtarbeit im Arbeitsrecht

Regeln für Schicht- und Nachtarbeit

Für Schicht- und Nachtarbeit gelten besondere Regeln zu Arbeitszeit, Ruhezeiten und Gesundheitsschutz. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg beraten Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte, wenn Schichtarbeit eingeführt oder geändert wird.

Portrait von Christian Wieneke-Spohler, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt
Christian Wieneke-Spohler
Portraitfoto von Kai Höppner, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg
Fachanwalt
Kai Höppner
Portraitfoto der Hamburger Fachanwältin für Arbeitsrecht Merle Lerdon
Fachanwältin
Merle Lerdon

Inhalt

Das Wichtigste in Kürze

  • Besondere Regeln: Schicht- und Nachtarbeit ist zulässig, muss aber nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen gestaltet werden; dazu gelten besondere Grenzen für Nachtarbeit und mindestens elf Stunden Ruhezeit zwischen zwei Schichten (§§ 5, 6 ArbZG).
  • Einführung: Legt der Arbeitsvertrag die Lage der Arbeitszeit nicht fest, kann der Arbeitgeber Schichtarbeit nach billigem Ermessen anordnen (§ 106 GewO); ein bestehender Betriebsrat bestimmt mit (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG).
  • Nachtarbeitnehmer: Anspruch auf arbeitsmedizinische Untersuchungen und auf Ausgleich durch freie Tage oder Zuschlag (§ 6 Abs. 3 und 5 ArbZG).
  • Nachtarbeit: Nachtarbeitnehmer dürfen werktäglich höchstens acht Stunden arbeiten, bis zu zehn Stunden nur, wenn innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen im Durchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden (§ 6 Abs. 2 ArbZG).

Martens & Wieneke-Spohler Rechtsanwälte

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Schichtarbeit im Arbeitsrecht: Formen und Grundsätzliches

Polizei, Feuerwehr oder Krankenhaus: In vielen Berufen wird auch dann gearbeitet, wenn der Großteil der Bevölkerung schläft. Da dies gegen die innere Uhr und auf Dauer gesundheitsschädigend ist, kennt das Arbeitsrecht zur Schichtarbeit strenge Regelungen. Vor allem bei Nachtarbeit sind einige Vorschriften zu beachten. Als renommierte Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg kennen wir Bestimmungen zur Arbeitszeit bis ins Detail und können sowohl Arbeitgeber und Personalverantwortliche als auch Arbeitnehmer und Betriebsräte umfassend beraten und unterstützen.

Schichtarbeit ist eine besondere Form der Arbeitsteilung. Mehrere Arbeitnehmer gehen nacheinander einer Aufgabe bzw. Beschäftigung nach, sodass der Arbeitsplatz über die reguläre Arbeitszeit hinaus besetzt ist, oft sogar rund um die Uhr. Schichtarbeit kommt vor allem in Produktionsbetrieben aber auch in Pflege- und Betreuungseinrichtungen, im Bereich öffentliche Sicherheit sowie im Verkehr vor. Von Nachtarbeit ist in der Regel dann die Rede, wenn zwischen 23 und 6 Uhr gearbeitet wird. Ebenfalls gängig ist die Tätigkeit in Wechselschicht: Hier folgen verschiedene Arten von Schichtarbeit aufeinander, zum Beispiel eine Woche Spätschicht, eine Woche Frühschicht usw.

Erstmalige Einführung von Schichtarbeit laut Arbeitsrecht möglich

Wer einen bestimmten Beruf ergreift oder sich auf eine entsprechende Stelle bewirbt, weiß in der Regel, dass Schichtarbeit auf ihn zukommt. Wenn dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, kann aber jedes Unternehmen zumindest vorübergehend Schichtarbeit anordnen. Die fällt unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers laut § 106 Gewerbeordnung.

Regelungen zur Schicht- und Nachtarbeit im Arbeitszeitgesetz

Genau Bestimmungen zur Gestaltung der Schicht- und Nachtarbeit sind in § 6 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zu finden. Eine wichtige Regelung zur Arbeitszeit: Es müssen mindestens elf Stunden Pause zwischen den Schichten liegen. Schichtarbeiter dürfen nicht mehr als acht Stunden pro Tag arbeiten (auf Basis einer Arbeitswoche mit sechs Werktagen). In Ausnahmefällen sind zehn Stunden pro Tag möglich aber nur, wenn die Ruhezeit eingehalten werden kann. Für Nachtarbeitnehmer gilt zudem: Im Schnitt dürfen sie die acht Arbeitsstunden pro Werktag innerhalb eines Kalendermonats bzw. innerhalb von vier Wochen nicht überschreiten. Arbeitsstunden, die in der Nachtzeit geleistet werden, müssen durch bezahlte freie Tage ausgeglichen oder mit einem Zuschlag vergütet werden. Andere tarifliche Ausgleichsregelungen sind möglich.

Besonderer Schutz für Nachtarbeitnehmer im Arbeitsrecht

Nachtarbeit schlaucht. Deshalb schützt das Arbeitsrecht Nachtarbeitnehmer ganz besonders. Sie haben das Recht, sich regelmäßig von einem Arzt durchchecken zu lassen – gleich zu Beginn der Tätigkeit und anschließend alle drei Jahre. Arbeitnehmer über 50 Jahren stehen sogar jährliche Untersuchungen zu. Falls kein Betriebsarzt vorhanden ist, muss der Arbeitgeber die Kosten übernehmen. Auch für andere Formen der Schichtarbeit schreibt das Arbeitszeitgesetz übrigens vor, dass sich der Einsatz von Mitarbeitern in Schichtarbeit „nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit“ richten muss. Nachtarbeitnehmer müssen darüber hinaus die gleichen Möglichkeiten zur betrieblichen Weiterbildung oder aufstiegsfördernden Maßnahmen haben wie ihre Kollegen.

Urlaubsabgeltung: Geld statt Freizeit?

Unter folgenden Bedingungen ist es laut ArbZG möglich, auf einen Tagesarbeitszeitplatz zu wechseln:

Für schwerbehinderte Menschen muss die Schichtarbeit behindertengerecht gestaltet werden. Bei Schwangerschaft besteht kein Recht, von der Schichtarbeit ausgenommen zu werden, es sei denn, es liegen medizinische Gründe vor.

Konflikte rund um Schichtarbeit? Wir helfen weiter

Die einzelnen Regelungen zur Sichtarbeit im Arbeitsrecht sind nicht immer leicht zu durchschauen. Vor allem wenn eine Interessensabwägung zwischen betrieblichen Interessen und persönlichen Bedürfnissen stattfindet, ist juristischer Beistand gefragt. Als erfahrene Arbeitsrecht-Rechtsanwälte in Hamburg vertreten wir Ihre Belange. Gerne können Sie auch unsere individuelle Beratung in Anspruch nehmen. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterhelfen zu können.

Die auf dieser Seite enthaltenen Informationen geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und der laufenden Aktualisierungen durch unsere Fachanwälte wieder. Sie ersetzen aber keine individuelle anwaltliche Rechtsberatung im Einzelfall. Jeder Sachverhalt ist anders.

Das sagen unsere Mandanten

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Hervorragende Kanzlei! Wer einen kompetenten und durchsetzungsstarken Anwalt im Arbeitsrecht sucht, ist hier genau richtig. Herr Wieneke-Spohler hat mich sicher in meiner Angelegenheit beraten und begleitet und am Ende ein Top-Ergebnis rausgeholt. Ich habe mich jederzeit bestens aufgehoben gefühlt. 5 Sterne!

Bewertung: 5 von 5 Sternen

Herzlichen Dank an die Kanzlei Martens & Wieneke-Spohler. Ich würde vertreten durch den Rechtsanwalt Hr. Höppner. Ich war außerordentlich zufrieden mit der Rechtsvertretung. Hr. Höppner hat mich fachlich wie auch menschlich bestens beraten, sowie unterstützt. Er war jederzeit erreichbar und hat komplexe Sachverhalte für mich verständlich erklärt.

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Auszeichnung der WirtschaftsWoche für die Hamburger Kanzlei Martens & Wieneke-Spohler als Top-Kanzlei für Arbeitsrecht in Hamburg.

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