Anwalt Abfindung Hamburg

Abfindung durch Anwalt prüfen lassen

Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht, Christian Wieneke-Spohler und Kai Höppner, beantworten in diesem Ratgeber die häufigsten Fragen zur Abfindung bei Kündigung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer. 

Portrait von Christian Wieneke-Spohler, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt
Christian Wieneke-Spohler
Portraitfoto von Kai Höppner, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg
Fachanwalt
Kai Höppner

Das Wichtigste in Kürze

Rechtlicher Anspruch

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht. Sie könnten trotzdem einen Anspruch auf eine Abfindung haben.

Individuelle Abfindungshöhe

Die Abfindungshöhe wird u. a. beeinflusst durch die Betriebszugehörigkeit, dem Alter und Gehalt des Arbeitnehmers.

Abfindung verhandeln

Informieren Sie sich über Betriebs- oder Tarifvereinbarungen. Setzen Sie sich realistische Ziele und bleiben Sie sachlich.

Abfindung berechnen

Berechnen Sie Ihre mögliche Abfindung mit unserem Abfindungsrechner im Vorfeld der Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber.

Was ist eine Abfindung

Eine Abfindung nach Kündigung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die in Zusammenhang mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses (Kündigung, Aufhebungsvertrag) steht. Die Abfindung ist eine Kompensation für den Verlust des Arbeitsplatzes. Der Arbeitnehmer verzichtet im Gegenzug auf einen Kündigungsrechtsstreit und andere Ansprüche gegen den Arbeitgeber.

Abfindung ersetzt keine Kündigungsfrist

Als Anwalt bei Abfindung möchten wir betroffene Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass eine Abfindung keinen Ersatz für eine angemessene Kündigungsfrist oder eine angemessene Entschädigung darstellt. Arbeitgeber müssen die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist einhalten.

Abfindungsrechner

Berechnen Sie Ihre mögliche aber nicht garantierte Abfindung. Die Kalkulation erfolgt mit dem üblichen Berechnungsfaktor von 0,5 (halber Monatsbruttolohn pro Beschäftigungsjahr).





Die Abfindung beträgt: 0,00 €

5 Schritte unserer Hamburger Anwälte bei Abfindung

Als Anwalt bei Abfindung in Hamburg mit jahrzehntelanger Erfahrung können wir Ihnen als Arbeitnehmer in allen Phasen des Abfindungsprozesses helfen. Vergessen Sie nicht, das Sie allein schon durch unsere Vertretung Ihrem Arbeitgeber signalisieren, dass Sie Ihre Ansprüche ernst nehmen und bereit sind, diese mit anwaltlicher Unterstützung durchzusetzen.

Erste Prüfung

Wir prüfen, ob Sie eine Chance auf Abfindung haben.

Verhandlung

Wir übernehmen die Verhandlung mit Ihrem Chef.

Kündigungschutz

Bei Bedarf reichen wir Klage für Ihre Abfindung ein.

Fünftelregelung

Wir erläutern steuerliche Aspekte Ihrer Abfindung.

Auszahlung

Wir stellen die Auszahlung Ihrer Abfindung sicher.

Häufige Fragen zur Abfindung

Gibt es einen Anspruch auf Abfindung​?

Nein, eine Abfindung ist für den Arbeitgeber nicht verpflichtend. Einzige Ausnahmen sind der Sozialplan sowie möglicherweise spezielle Regelung im Arbeitsvertrag

Muss Sozialversicherung auf die Abfindung bezahlt werden?

Nein, es muss keine Sozialversicherung auf die Abfindung gezahlt werden.

Gibt es eine Abfindung bei der Eigenkündigung?

Das ist zwar eine eher seltene Situation, sie ist aber trotzdem relevant: Die Abfindung bei Kündigung durch Arbeitnehmer.

Was sind die häufigsten Gründe für eine Abfindung?

Als Anwalt für Abfindung in Hamburg gibt es vor allem drei Gründe für eine Abfindung:

Wie hoch ist die Abfindung bei Kündigung?

Wie hoch eine Abfindung nach der Kündigung ist, hängt davon ab, ob die Kündigung voraussichtlich vom Arbeitsgericht als wirksam anerkannt wird oder nicht, außerdem von Ihrer Betriebszugehörigkeit, Ihrem Gehalt und Ihrem Alter. Für eine Abschätzung der Abfindungshöhe empfehlen wir Ihnen unseren Abfindungsrechner.

Lohnt es sich, bei einer Kündigung einen Anwalt einzuschalten?

Das hängt von Ihrem individuellen Fall ab. Wir beraten und vertreten Sie auch zu Themen wie Abfindung und Abfindungshöhe. Gerade hier kann es hilfreich sein, eine neutrale aber sachkundige Person als Vermittler hinzuzuziehen.

Selbstverständlich teilen wir Ihnen auch die mit der anwaltlichen Vertretung verbundenen Kosten mit und – sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen – ob sich vor diesem Hintergrund die Durchführung eines Kündigungsschutzverfahrens lohnt oder nicht

Sie haben weitere Fragen?

Kontaktieren Sie unsere Hamburger Anwälte noch heute!

Portrait von Christian Wieneke-Spohler, Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Kai Höppner
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Tipps unser Hamburger Anwälte für Ihre Abfindung

Eine Abfindung ist in der Regel Verhandlungssache, insbesondere wenn betrieblichen Vereinbarungen vorliegen. In solchen Fällen ist es wichtig, gut vorbereitet in die Verhandlungen zu gehen.

Informieren Sie sich

Machen Sie sich mit den gesetzlichen Regelungen und möglichen betrieblichen Vereinbarungen vertraut. Dies hilft Ihnen, realistische Erwartungen an die Höhe der Abfindung zu entwickeln und Ihre Verhandlungsposition zu stärken.

Bereiten Sie Ihre Argumente vor

Überlegen Sie sich, welche Gründe für Ihre Abfindung sprechen. Mögliche Gründe sind die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit oder Ihre beruflichen Leistungen und natürlich die eventuelle Unwirksamkeit der Kündigung. Auch eine lange Kündigungsfrist oder eine schwierige Arbeitsmarktsituation in Ihrer Branche sind Argumente für eine Abfindung.

Es kann auch hilfreich sein, dem Arbeitgeber die möglichen Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung aufzuzeigen. Eine außergerichtliche Einigung kann für beide Seiten wesentlich kostengünstiger sein.

Setzen Sie ein realistisches Verhandlungsziel

Legen Sie eine angemessene Abfindungshöhe als Verhandlungsziel fest. Orientieren Sie sich dabei an üblichen Regelabfindungen (0,5 Brutto-Gehälter pro Beschäftigungsjahr) und berücksichtigen Sie die individuellen Umstände Ihres Falls.

Bleiben Sie sachlich und professionell

Führen Sie die Verhandlungen in einem sachlichen und professionellen Ton. Vermeiden Sie emotionale Ausbrüche oder persönliche Angriffe, da diese die Verhandlungen belasten und eine Einigung erschweren können.

Anwalt für eine optimale Abfindung hinzuziehen

Bei komplexen Fällen oder schwierigen Verhandlungen ist es zielführend, einen Anwalt für Arbeitsrecht in Hamburg hinzuzuziehen. Das dürfte Ihre Chancen auf eine angemessene Abfindung erhöhen.

Abfindungsrechner

Berechnen Sie Ihre mögliche aber nicht garantierte Abfindung. Die Kalkulation erfolgt mit dem üblichen Berechnungsfaktor von 0,5 (halber Monatsbruttolohn pro Beschäftigungsjahr).





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Abfindung nach Kündigungsart

Betriebsbedingte Kündigung

Bei einer betriebsbedingten Kündigung, die aufgrund von Umstrukturierungen oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens erfolgt, haben Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen (siehe betriebsbedingte Kündigung: Abfindungsanspruch). Diese wird im Rahmen eines Sozialplans festgelegt oder sie ist mit dem Arbeitgeber zu verhandeln.

Krankheitsbedingte Kündigung​

Eine krankheitsbedingte Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers dauerhaft oder häufig wiederkehrend ist und die betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers erheblich beeinträchtigt.

In solchen Fällen besteht nicht grundsätzlich ein Anspruch auf Abfindung. Allerdings kann im Einzelfall eine Abfindungszahlung ausgehandelt werden, insbesondere weil der Arbeitgeber die vom Arbeitsgericht geforderten Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung nicht nachweisen kann.

Verhaltensbedingte Kündigung​

Eine verhaltensbedingte Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer trotz vorheriger Abmahnung erneut gegen seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag verstoßen hat. Auch hier kann im Einzelfall eine Abfindungszahlung ausgehandelt werden, insbesondere weil der Arbeitgeber den Vertragsverstoß nicht nachweisen kann oder es an einer (wirksamen) Abmahnung fehlt.

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Portrait von Christian Wieneke-Spohler, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Christian Wieneke-Spohler
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Faktoren, die die Höhe der Abfindung beeinflussen

Betriebszugehörigkeit

Die Höhe der Abfindung ist in der Regel nicht gesetzlich festgelegt und wird vielmehr auf Basis von verschiedenen Faktoren ermittelt. Die Dauer der Betriebszugehörigkeit und das Alter des Arbeitnehmers spielen dabei eine wichtige Rolle. In der Praxis hat sich häufig die sogenannte „Regelabfindung“ etabliert, bei der ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit als Abfindung gezahlt wird.

Höhe des Gehalts

Ein weiterer Faktor ist die Höhe des Gehalts. Je höher das Gehalt des Arbeitnehmers, desto höher kann auch die Abfindung ausfallen. Das Gehalt ist ein Indikator für die Bedeutung der Position des Arbeitnehmers im Unternehmen. Ein höheres Gehalt bedeutet in der Regel auch, dass der Arbeitnehmer größere Verantwortung trug und somit eine höhere Abfindung verdient.

Unternehmensgröße und wirtschaftliche Lage

Die Größe des Unternehmens und dessen wirtschaftliche Lage können ebenfalls Einfluss auf die Höhe der Abfindung nehmen. In größeren Unternehmen mit stärkerer finanzieller Basis sind oft höhere Abfindungen möglich als in kleineren Betrieben. Ebenso kann die wirtschaftliche Situation des Unternehmens dazu führen, dass Abfindungen reduziert oder ganz ausgeschlossen werden, wenn beispielsweise eine Insolvenz droht oder bereits eingetreten ist.

Rechtliche Beurteilung der Kündigung

Darüber hinaus kommt es auch darauf an, ob im Falle eines Kündigungsschutzverfahrens das Arbeitsgericht die Kündigung voraussichtlich für wirksam oder unwirksam erachtet. Je höher das Risiko des Arbeitgebers ausfällt, dass das Arbeitsgericht seine Kündigung nicht bestätigt, desto mehr kann vom Arbeitnehmer an Abfindung verlangt werden.

Abfindung versteuern

Eine Abfindung ist grundsätzlich als Einkommen zu versteuern. Allerdings gibt es Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren.

Die sogenannte „Fünftelregelung“ kommt zur Anwendung, wenn die Abfindung als außerordentliche Einkünfte gewertet und in einem Kalenderjahr gezahlt wird (§ 34 Abs. 1 EStG). Durch die Fünftelregelung wird die Steuerprogression abgemildert, was zu einer geringeren Steuerbelastung führen kann.

Wichtig: Die Fünftelregelung müssen Sie in Ihrer Steuererklärung beantragen. Außerdem muss die Abfindung als Einmalzahlung erfolgen, nicht als Ratenzahlung.

Freibeträge, wie der Grundfreibetrag oder der Altersentlastungsbetrag, können ebenfalls dazu beitragen, die Steuerlast auf die Abfindung zu reduzieren.

In unserem „Ratgeber Abfindung & Steuern“ erfahren Sie alles, was Sie zu diesem Thema wissen müssen.

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