Unsere Hamburger Fachanwälte für Arbeitsrecht beantworten in diesem Ratgeber häufige Fragen zur Abfindung bei Kündigung. Sollten Sie spezifische Fragen zur Abfindung nach Kündigung haben, kontaktieren Sie uns kurzfristig und unverbindlich!
Martens & Wieneke-Spohler Rechtsanwälte
Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht. Sie könnten trotzdem einen Anspruch auf Abfindung nach Kündigung haben.
Die Abfindungshöhe wird von vielen Faktoren beeinflusst. Mit dem Abfindungsrechner können Sie Ihre mögliche Abfindung bei Kündigung blitzschnell berechnen.
Eine Abfindung zu verhandeln erfordert Vorbereitung. Gelten für Sie Betriebs- oder Tarifvereinbarungen? Setzen Sie sich realistische Ziele und bleiben Sie sachlich.
Eine Abfindung nach einer Kündigung durch den Arbeitnehmer ist ebenso möglich wie die Abfindung durch Kündigung des Arbeitgebers.
Eine Abfindung bei Kündigung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses (Kündigung, Aufhebungsvertrag).
Die Kündigungs-Abfindung ist eine Kompensation für den Arbeitsplatz-Verlust. Im Gegenzug verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Kündigungsrechtsstreit und andere Ansprüche gegen den Arbeitgeber.
Die Dauer der Betriebszugehörigkeit und das Alter des Arbeitnehmers spielen für die Höhe der Abfindung eine wichtige Rolle. In der Praxis hat sich häufig die „Regelabfindung“ etabliert: Abfindung = ein halbes Monatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit.
Je höher das Gehalt, desto höher die Abfindung. Der Grund ist einfach: mehr Gehalt bedeutet mehr Verantwortung und somit hat der Arbeitnehmer auch eine höhere Abfindung verdient.
In größeren Unternehmen sind oft höhere Abfindungen möglich. Durch eine (drohende) Insolvenz kann eine Erhebung aber reduziert oder sogar ausgeschlossen werden.
Wird im Kündigungsschutzverfahrens die Kündigung voraussichtlich für unwirksam erachtet, kann vom Arbeitnehmer auch mehr Abfindung verlangt werden.
Mögliche Abfindung: 0,00 €
Bei einer betriebsbedingten Kündigung, die aufgrund von Umstrukturierungen oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens erfolgt, haben Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen einen Abfindungsanspruch. Die Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung wird im Rahmen eines Sozialplans festgelegt oder ist zu verhandeln.
Eine krankheitsbedingte Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers dauerhaft oder häufig wiederkehrend ist und dies die betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers erheblich beeinträchtigt. Auch ohne rechtlichen Anspruch kann kann im Einzelfall eine Abfindungszahlung ausgehandelt werden.
Eine verhaltensbedingte Kündigung erfolgt, wenn der Arbeitnehmer trotz Abmahnung erneut gegen seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag verstoßen hat. Im Einzelfall kann eine Abfindungszahlung ausgehandelt werden, insbesondere weil der Arbeitgeber den Vertragsverstoß nicht nachweisen kann oder es an einer (wirksamen) Abmahnung fehlt.
Als Anwalt bei Abfindung in Hamburg können wir gekündigten Arbeitnehmern in allen Phasen des Abfindungsprozesses helfen. Vergessen Sie nicht, das Sie Ihrem Arbeitgeber schon allein durch unsere Vertretung signalisieren:
Ich nehme meine Ansprüche ernst und werde meine Abfindung mit einem Anwalt durchzusetzen.
Wir prüfen, ob Sie eine Chance auf Abfindung haben.
Wir übernehmen die Verhandlung mit Ihrem Chef.
Bei Bedarf reichen wir Klage für Ihre Abfindung ein.
Wir erläutern steuerliche Aspekte Ihrer Abfindung.
Wir stellen die Auszahlung Ihrer Abfindung sicher.
Machen Sie sich mit den gesetzlichen oben genannten Regelungen und Ihren möglichen, betriebsinternen Vereinbarungen vertraut. Dies hilft Ihnen, realistische Erwartungen an die Höhe der Abfindung zu entwickeln und Ihre Verhandlungsposition zu stärken.
Überlegen Sie sich: Was spricht für Ihre Abfindung? Neben den oben genannten Faktoren zur Abfindungshöhe können u. a. auch die folgenden Punkte gute Argumente für eine Abfindung sein:
Legen Sie eine angemessene Abfindungshöhe als Verhandlungsziel fest. Orientieren Sie sich dabei an üblichen Regelabfindungen (0,5 Brutto-Gehälter pro Beschäftigungsjahr) und berücksichtigen Sie die individuellen Umstände Ihrer Situation.
Führen Sie die Verhandlungen in einem sachlichen und professionellen Ton. Vermeiden Sie emotionale Ausbrüche oder persönliche Angriffe, da diese die Verhandlungen belasten und eine Einigung erschweren können.
Bei komplexen Fällen oder schwierigen Verhandlungen ist es zielführend, einen Anwalt für Arbeitsrecht in Hamburg hinzuzuziehen. Das dürfte Ihre Chancen auf eine angemessene Abfindung erhöhen.
Nein, eine Abfindung ist für den Arbeitgeber nicht verpflichtend. Einzige Ausnahmen sind der Sozialplan sowie möglicherweise spezielle Regelung im Arbeitsvertrag
Eine Abfindung ist kein Ersatz für eine angemessene Kündigungsfrist. Arbeitgeber müssen die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist einhalten.
Nein, es muss keine Sozialversicherung auf die Abfindung gezahlt werden.
Das ist zwar eine eher seltene Situation, aber ja. Eine Abfindung bei Kündigung durch Arbeitnehmer ist möglich und relevant in unserer anwaltlichen Beratung.
Als Anwalt für Abfindung in Hamburg gibt es vor allem drei Gründe für eine Abfindung:
Wie hoch eine Abfindung nach der Kündigung ist, hängt davon ab, ob die Kündigung voraussichtlich vom Arbeitsgericht als wirksam anerkannt wird oder nicht, außerdem von Ihrer Betriebszugehörigkeit, Ihrem Gehalt und Ihrem Alter. Für eine Abschätzung der Abfindungshöhe empfehlen wir Ihnen unseren Abfindungsrechner.
Das hängt von Ihrem individuellen Fall ab. Aber gerade bei Themen wie Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abfindung kann es hilfreich sein, eine neutrale aber sachkundige Person hinzuzuziehen.
Selbstverständlich teilen wir Ihnen auch die mit der anwaltlichen Vertretung verbundenen Kosten mit und – sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen – ob sich vor diesem Hintergrund die Durchführung eines Kündigungsschutzverfahrens für Sie lohnt oder nicht.
Die auf dieser Seite enthaltenen Informationen geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und der laufenden Aktualisierungen durch unsere Fachanwälte wieder. Sie ersetzen aber keine individuelle anwaltliche Rechtsberatung im Einzelfall. Jeder Sachverhalt ist anders.
5,0 ★★★★★ von 5 Sternen (111 Bewertungen bei Google (öffnet in neuem Tab))
★★★★★Bewertung: 5 von 5 Sternen
Ich kann Frau Lerdon wirklich von Herzen weiterempfehlen. Während des gesamten Prozesses habe ich mich jederzeit sehr gut beraten, ernst genommen und unterstützt gefühlt. Sie war immer professionell, engagiert und gleichzeitig menschlich und verständnisvoll. Die Kommunikation lief zuverlässig und unkompliziert, und ich hatte immer das Gefühl, in guten Händen zu sein. … Dank ihrer Unterstützung konnte mein Anliegen erfolgreich abgeschlossen werden. Auch die gesamte Kanzlei war wirklich super organisiert. Wenn ich angerufen habe, wurde ich immer freundlich empfangen und habe mich jederzeit gut aufgehoben gefühlt. Das gesamte Team war hilfsbereit, freundlich und zuverlässig, was den gesamten Ablauf sehr angenehm gemacht hat. Vielen Dank noch einmal an Frau Lerdon und das gesamte Team für die tolle Begleitung und die hervorragende Arbeit!
★★★★★Bewertung: 5 von 5 Sternen
Hervorragende Kanzlei! Wer einen kompetenten und durchsetzungsstarken Anwalt im Arbeitsrecht sucht, ist hier genau richtig. Herr Wieneke-Spohler hat mich sicher in meiner Angelegenheit beraten und begleitet und am Ende ein Top-Ergebnis rausgeholt. Ich habe mich jederzeit bestens aufgehoben gefühlt. 5 Sterne!
★★★★★Bewertung: 5 von 5 Sternen
Herzlichen Dank an die Kanzlei Martens & Wieneke-Spohler. Ich würde vertreten durch den Rechtsanwalt Hr. Höppner. Ich war außerordentlich zufrieden mit der Rechtsvertretung. Hr. Höppner hat mich fachlich wie auch menschlich bestens beraten, sowie unterstützt. Er war jederzeit erreichbar und hat komplexe Sachverhalte für mich verständlich erklärt. … Seine Recherchen waren sehr umfangreich und zu meiner vollsten Zufriedenheit. Ich fühlte mich bestens vertreten und kann Hr. Höppner nur wärmstens weiterempfehlen. Ich bin Hr. Höppner persönlich sehr, sehr dankbar.
Unsere Fachanwälte stehen Ihnen mit langjähriger Erfahrung im Arbeitsrecht gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!
Schreiben Sie uns eine E-Mail via Kontaktformular oder rufen Sie uns während unserer Geschäftszeiten an.
Mo.-Do.: 09:00 – 18:00
Freitags: 09.00 – 16:00