Abfindung bei Kündigung

Das müssen Sie über die Abfindung nach Kündigung wissen

Unsere Hamburger Fachanwälte für Arbeitsrecht beantworten in diesem Ratgeber häufige Fragen zur Abfindung bei Kündigung. Sollten Sie spezifische Fragen zur Abfindung nach Kündigung haben, kontaktieren Sie uns kurzfristig und unverbindlich!

Portrait von Christian Wieneke-Spohler, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt
Christian Wieneke-Spohler
Portraitfoto von Kai Höppner, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg
Fachanwalt
Kai Höppner
Portraitfoto der Hamburger Fachanwältin für Arbeitsrecht Merle Lerdon
Fachanwältin
Merle Lerdon

Inhalt

Das Wichtigste in Kürze

  • Kein allgemeiner Anspruch: Eine Abfindung gibt es nur, wenn Sozialplan, Tarif- oder Arbeitsvertrag sie vorsehen, der Arbeitgeber sie nach § 1a KSchG anbietet, das Gericht das Arbeitsverhältnis gegen Abfindung auflöst (§§ 9, 10 KSchG) oder Sie sie aushandeln.
  • Faustformel: Ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, im Einzelfall mehr oder weniger.
  • Verhandelbar in jeder Lage: Auch im Aufhebungsvertrag oder im Vergleich nach einer Klage; bei Eigenkündigung nur, wenn der Arbeitgeber zustimmt.
  • Arbeitslosengeld: Die Abfindung wird nicht angerechnet; endet das Arbeitsverhältnis aber vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist, ruht der Anspruch zeitweise, längstens ein Jahr (§ 158 SGB III).
  • Steuern: Die Abfindung ist steuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei; die Fünftelregelung (§ 34 EStG) kann die Steuer senken und wird seit 2025 über die Einkommensteuererklärung berücksichtigt.

Martens & Wieneke-Spohler Rechtsanwälte

Schnell erreichbar

Keine versteckten Kosten

Ausgezeichnete Beratung

Abfindung nach Kündigung: Kurz erklärt

Rechtlicher Anspruch auf Abfindung

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht. Sie könnten trotzdem einen Anspruch auf Abfindung nach Kündigung haben.

Individuelle Abfindungshöhe

Die Abfindungshöhe wird von vielen Faktoren beeinflusst. Mit dem Abfindungsrechner können Sie Ihre mögliche Abfindung bei Kündigung blitzschnell berechnen.

Verhandlungssache

Eine Abfindung zu verhandeln erfordert Vorbereitung. Gelten für Sie Betriebs- oder Tarifvereinbarungen? Setzen Sie sich realistische Ziele und bleiben Sie sachlich.

Abfindung, egal welche Partei kündigt

Eine Abfindung nach einer Kündigung durch den Arbeitnehmer ist ebenso möglich wie die Abfindung durch Kündigung des Arbeitgebers.

Die Abfindung bei Kündigung erklärt

Eine Abfindung bei Kündigung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses (Kündigung, Aufhebungsvertrag). 

Die Kündigungs-Abfindung ist eine Kompensation für den Arbeitsplatz-Verlust. Im Gegenzug verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Kündigungsrechtsstreit und andere Ansprüche gegen den Arbeitgeber.

Höhe der Abfindung nach Kündigung berechnen

Betriebszugehörigkeit

Die Dauer der Betriebszugehörigkeit und das Alter des Arbeitnehmers spielen für die Höhe der Abfindung eine wichtige Rolle. In der Praxis hat sich häufig die „Regelabfindung“ etabliert: Abfindung = ein halbes Monatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit.

Höhe des Gehalts

Je höher das Gehalt, desto höher die Abfindung. Der Grund ist einfach: mehr Gehalt bedeutet mehr Verantwortung und somit hat der Arbeitnehmer auch eine höhere Abfindung verdient.

Unternehmensgröße und wirtschaftliche Lage

In größeren Unternehmen sind oft höhere Abfindungen möglich. Durch eine (drohende) Insolvenz kann eine Erhebung aber reduziert oder sogar ausgeschlossen werden.

Rechtliche Beurteilung der Kündigung

Wird im Kündigungsschutzverfahrens die Kündigung voraussichtlich für unwirksam erachtet, kann vom Arbeitnehmer auch mehr Abfindung verlangt werden.

Abfindungsrechner





Mögliche Abfindung: 0,00 €

Abfindung anhand der Kündigungsgründe

Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung

Bei einer betriebsbedingten Kündigung, die aufgrund von Umstrukturierungen oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens erfolgt, haben Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen einen Abfindungsanspruch. Die Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung wird im Rahmen eines Sozialplans festgelegt oder ist zu verhandeln.

Abfindung bei Kündigung wegen Krankheit

Eine krankheitsbedingte Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers dauerhaft oder häufig wiederkehrend ist und dies die betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers erheblich beeinträchtigt. Auch ohne rechtlichen Anspruch kann kann im Einzelfall eine Abfindungszahlung ausgehandelt werden.

Abmahnung und Abfindung: Die verhaltensbedingte Kündigung

Eine verhaltensbedingte Kündigung erfolgt, wenn der Arbeitnehmer trotz Abmahnung erneut gegen seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag verstoßen hat. Im Einzelfall  kann eine Abfindungszahlung ausgehandelt werden, insbesondere weil der Arbeitgeber den Vertragsverstoß nicht nachweisen kann oder es an einer (wirksamen) Abmahnung fehlt.

Anwalt einschalten und Abfindung erhalten

Als Anwalt bei Abfindung in Hamburg können wir gekündigten Arbeitnehmern in allen Phasen des Abfindungsprozesses helfen. Vergessen Sie nicht, das Sie Ihrem Arbeitgeber schon allein durch unsere Vertretung signalisieren:

Ich nehme meine Ansprüche ernst und werde meine Abfindung mit einem Anwalt durchzusetzen.

Vorabprüfung

Wir prüfen, ob Sie eine Chance auf Abfindung haben.

Verhandlungen

Wir übernehmen die Verhandlung mit Ihrem Chef.

Kündigungschutz

Bei Bedarf reichen wir Klage für Ihre Abfindung ein.

Fünftelregelung

Wir erläutern steuerliche Aspekte Ihrer Abfindung.

Auszahlung

Wir stellen die Auszahlung Ihrer Abfindung sicher.

Unsere Tipps für Ihre Abfindung bei Kündigung

Informieren Sie sich

Machen Sie sich mit den gesetzlichen oben genannten Regelungen und Ihren möglichen, betriebsinternen Vereinbarungen vertraut. Dies hilft Ihnen, realistische Erwartungen an die Höhe der Abfindung zu entwickeln und Ihre Verhandlungsposition zu stärken.

Bereiten Sie Ihre Argumente vor

Überlegen Sie sich: Was spricht für Ihre Abfindung? Neben den oben genannten Faktoren zur Abfindungshöhe können u. a. auch die folgenden Punkte gute Argumente für eine Abfindung sein:

  • eine lange Kündigungsfrist
  • die Arbeitsmarktsituation in Ihrer Branche
  • die Gerichtskosten für den Arbeitgeber

Setzen Sie ein realistisches Verhandlungsziel

Legen Sie eine angemessene Abfindungshöhe als Verhandlungsziel fest. Orientieren Sie sich dabei an üblichen Regelabfindungen (0,5 Brutto-Gehälter pro Beschäftigungsjahr) und berücksichtigen Sie die individuellen Umstände Ihrer Situation.

Bleiben Sie sachlich und professionell

Führen Sie die Verhandlungen in einem sachlichen und professionellen Ton. Vermeiden Sie emotionale Ausbrüche oder persönliche Angriffe, da diese die Verhandlungen belasten und eine Einigung erschweren können.

Anwalt für eine optimale Abfindung bei Kündigung hinzuziehen

Bei komplexen Fällen oder schwierigen Verhandlungen ist es zielführend, einen Anwalt für Arbeitsrecht in Hamburg hinzuzuziehen. Das dürfte Ihre Chancen auf eine angemessene Abfindung erhöhen.

Häufige Fragen (FAQ)

Nein, eine Abfindung ist für den Arbeitgeber nicht verpflichtend. Einzige Ausnahmen sind der Sozialplan sowie möglicherweise spezielle Regelung im Arbeitsvertrag

Eine Abfindung ist kein Ersatz für eine angemessene Kündigungsfrist. Arbeitgeber müssen die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist einhalten.

Nein, es muss keine Sozialversicherung auf die Abfindung gezahlt werden.

Das ist zwar eine eher seltene Situation, aber ja. Eine Abfindung bei Kündigung durch Arbeitnehmer ist möglich und relevant in unserer anwaltlichen Beratung.

Als Anwalt für Abfindung in Hamburg gibt es vor allem drei Gründe für eine Abfindung:

  • Abfindung nach betriebsbedingter Kündigung
  • Abfindung im Rahmen von Aufhebungsverträgen 
  • Abfindung aufgrund eines betrieblichen Sozialplans

Wie hoch eine Abfindung nach der Kündigung ist, hängt davon ab, ob die Kündigung voraussichtlich vom Arbeitsgericht als wirksam anerkannt wird oder nicht, außerdem von Ihrer Betriebszugehörigkeit, Ihrem Gehalt und Ihrem Alter. Für eine Abschätzung der Abfindungshöhe empfehlen wir Ihnen unseren Abfindungsrechner.

Das hängt von Ihrem individuellen Fall ab. Aber gerade bei Themen wie Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abfindung kann es hilfreich sein, eine neutrale aber sachkundige Person hinzuzuziehen.

Selbstverständlich teilen wir Ihnen auch die mit der anwaltlichen Vertretung verbundenen Kosten mit und – sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen – ob sich vor diesem Hintergrund die Durchführung eines Kündigungsschutzverfahrens für Sie lohnt oder nicht.

Die auf dieser Seite enthaltenen Informationen geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und der laufenden Aktualisierungen durch unsere Fachanwälte wieder. Sie ersetzen aber keine individuelle anwaltliche Rechtsberatung im Einzelfall. Jeder Sachverhalt ist anders.

Das sagen unsere Mandanten

5,0 von 5 Sternen (111 Bewertungen bei Google (öffnet in neuem Tab))

Bewertung: 5 von 5 Sternen

Ich kann Frau Lerdon wirklich von Herzen weiterempfehlen. Während des gesamten Prozesses habe ich mich jederzeit sehr gut beraten, ernst genommen und unterstützt gefühlt. Sie war immer professionell, engagiert und gleichzeitig menschlich und verständnisvoll. Die Kommunikation lief zuverlässig und unkompliziert, und ich hatte immer das Gefühl, in guten Händen zu sein.

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Hervorragende Kanzlei! Wer einen kompetenten und durchsetzungsstarken Anwalt im Arbeitsrecht sucht, ist hier genau richtig. Herr Wieneke-Spohler hat mich sicher in meiner Angelegenheit beraten und begleitet und am Ende ein Top-Ergebnis rausgeholt. Ich habe mich jederzeit bestens aufgehoben gefühlt. 5 Sterne!

Bewertung: 5 von 5 Sternen

Herzlichen Dank an die Kanzlei Martens & Wieneke-Spohler. Ich würde vertreten durch den Rechtsanwalt Hr. Höppner. Ich war außerordentlich zufrieden mit der Rechtsvertretung. Hr. Höppner hat mich fachlich wie auch menschlich bestens beraten, sowie unterstützt. Er war jederzeit erreichbar und hat komplexe Sachverhalte für mich verständlich erklärt.

Sie haben Fragen?

Unsere Fachanwälte stehen Ihnen mit langjähriger Erfahrung im Arbeitsrecht gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!

Portrait von Christian Wieneke-Spohler, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Christian Wieneke-Spohler
Portrait von Kai Höppner, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kai Höppner
Portraitfoto der Hamburger Fachanwältin für Arbeitsrecht Merle Lerdon
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Auszeichnung der WirtschaftsWoche für die Hamburger Kanzlei Martens & Wieneke-Spohler als Top-Kanzlei für Arbeitsrecht in Hamburg.

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