Abfindung bei Kündigung

Ihr Anwalt bei Abfindung in Hamburg

Eine Kündigung ist für viele Arbeitnehmer eine unangenehme Erfahrung, die nicht selten mit finanziellen Verlusten einhergeht. In manchen Fällen kann jedoch eine Abfindung ausgehandelt werden, die den Kündigungsschmerz zumindest etwas lindern kann. Hier erfahren Sie, was eine Abfindung ist, welche Faktoren die Abfindungshöhe beeinflussen und wie Sie erfolgreich eine Abfindung verhandeln können. 

Abfindung bei Kündigung im Überblick

Auszeichnung der WirtschaftsWoche für die Hamburger Kanzlei Martens & Wieneke-Spohler als Top-Kanzlei für Arbeitsrecht in Hamburg.

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Was ist eine Abfindung und warum ist sie wichtig?

Im Fall einer Kündigung kann der Arbeitgeber dem betroffenen Mitarbeiter eine Abfindung anbieten. Diese Zahlung soll den betroffenen Arbeitnehmer finanziell für den Verlust des Arbeitsplatzes entschädigen und ihm den Neustart erleichtern. Eine Abfindung ist für den Arbeitgeber also nicht verpflichtend (Ausnahme: Sozialplan oder aufgrund einer Regelung im Arbeitsvertrag).

Definition einer Abfindung

Bei einer Abfindung handelt es sich um eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die in Zusammenhang mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses steht. Sie ist eine Kompensation für den Verlust des Arbeitsplatzes, wobei der Arbeitnehmer aufgrund der Abfindung auf einen Kündigungsrechtsstreit und andere Ansprüche gegen den Arbeitgeber verzichtet.

Abfindung ist steuerpflichtig aber nicht sozialversicherungspflichtig

Eine Abfindung ist steuerpflichtig. Die Höhe der Steuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Höhe der Abfindung und dem Steuersatz des Arbeitnehmers. Sozialversicherung muss jedoch auf die Abfindung nicht gezahlt werden.

Gründe für eine Abfindung

Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Arbeitgeber eine Abfindung anbieten kann. Einer der häufigsten ist eine betriebsbedingte Kündigung, die aufgrund von Umstrukturierungen, Reorganisationen oder Insolvenzen notwendig wird. Auch im Rahmen von Aufhebungsverträgen können Abfindungen gezahlt werden, wenn Arbeitnehmer auf ihre Kündigungs- oder Abfindungsansprüche verzichten. Schließlich kann auch ein betrieblicher Sozialplan die Auszahlung von Abfindungen vorsehen.

Rechtliche Grundlagen der Abfindung

Die Möglichkeit zur Zahlung einer Abfindung ergibt sich nicht automatisch aus dem Arbeitsrecht. Vielmehr gibt es verschiedene Faktoren, welche die Höhe einer Abfindung beeinflussen können. So kann zum Beispiel die Betriebsgröße, die Dauer der Betriebszugehörigkeit oder die Schwere des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers eine Rolle spielen.

Eine Abfindung ist übrigens kein Ersatz für eine angemessene Kündigungsfrist oder eine angemessene Entschädigung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist zu gewähren.

Ihr Anwalt für die Abfindung nach Kündigung

Nach einem Ereignis wie eine Kündigung brauchen Sie jemanden an Ihrer Seite, der sich nicht nur für Ihre Abfindung einsetzt, sondern auch die Höhe Ihrer Abfindung maßgeblich beeinflussen kann.

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Abfindung nach Kündigungsart

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Anwalt für Arbeitsrecht können wir Sie bei der Prüfung Ihrer Ansprüche, gleich welcher Grund für die Kündigung vorliegt, unterstützen und Ihnen dabei helfen, eine angemessene Abfindung auszuhandeln. Denken Sie daran, frühzeitig unseren rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um Ihre Chancen auf eine faire Entschädigung zu maximieren und Ihre finanzielle Absicherung sicherzustellen.

Betriebsbedingte Kündigung

Bei einer betriebsbedingten Kündigung, die aufgrund von Umstrukturierungen oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens erfolgt, haben Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Abfindung. Diese wird im Rahmen eines Sozialplans festgelegt oder sie ist mit dem Arbeitgeber zu verhandeln.

Krankheitsbedingte Kündigung

Eine krankheitsbedingte Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers dauerhaft oder häufig wiederkehrend ist und die betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers erheblich beeinträchtigt. In solchen Fällen besteht nicht grundsätzlich ein Anspruch auf Abfindung. Allerdings kann im Einzelfall eine Abfindungszahlung ausgehandelt werden, insbesondere weil der Arbeitgeber die vom Arbeitsgericht geforderten Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung nicht nachweisen kann.

Verhaltensbedingte Kündigung

Eine verhaltensbedingte Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer trotz vorheriger Abmahnung erneut gegen seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag verstoßen hat. Auch hier kann im Einzelfall eine Abfindungszahlung ausgehandelt werden, insbesondere weil der Arbeitgeber den Vertragsverstoß nicht nachweisen kann oder es an einer (wirksamen) Abmahnung fehlt.

Abfindung aushandeln: Tipps und Strategien

Eine Abfindung ist in der Regel Verhandlungssache, insbesondere wenn betrieblichen Vereinbarungen vorliegen. In solchen Fällen ist es wichtig, gut vorbereitet in die Verhandlungen zu gehen. Folgende Tipps und Strategien können Ihnen dabei helfen, eine angemessene Abfindung auszuhandeln:

  1. Informieren Sie sich: Machen Sie sich mit den gesetzlichen Regelungen und möglichen betrieblichen Vereinbarungen vertraut. Dies hilft Ihnen, realistische Erwartungen an die Höhe der Abfindung zu entwickeln und Ihre Verhandlungsposition zu stärken.
  2. Bereiten Sie Ihre Argumente vor: Überlegen Sie sich, welche Gründe für Ihre Abfindung sprechen. Mögliche Gründe sind die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit oder Ihre beruflichen Leistungen und natürlich die eventuelle Unwirksamkeit der Kündigung. Auch eine lange Kündigungsfrist oder eine schwierige Arbeitsmarktsituation in Ihrer Branche sind Argumente für eine Abfindung. Es kann auch hilfreich sein, dem Arbeitgeber die möglichen Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung aufzuzeigen. Eine außergerichtliche Einigung kann für beide Seiten wesentlich kostengünstiger sein.
  3. Setzen Sie ein realistisches Verhandlungsziel: Legen Sie eine angemessene Abfindungshöhe als Verhandlungsziel fest. Orientieren Sie sich dabei an üblichen Regelabfindungen (0,5 Brutto-Gehälter pro Beschäftigungsjahr) und berücksichtigen Sie die individuellen Umstände Ihres Falls.
  4. Bleiben Sie sachlich und professionell: Führen Sie die Verhandlungen in einem sachlichen und professionellen Ton. Vermeiden Sie emotionale Ausbrüche oder persönliche Angriffe, da diese die Verhandlungen belasten und eine Einigung erschweren können.
  5. Ziehen Sie einen Arbeitsrechtanwalt hinzu: Bei komplexen Fällen oder schwierigen Verhandlungen ist es zielführend, eine Arbeitsrecht-Beratung in Anspruch zu nehmen. Das dürfte Ihre Chancen auf eine angemessene Abfindung erhöhen.

Abfindungsrechner

Unser Abfindungsrechner hilft Ihnen einzuschätzen, mit welcher Abfindungshöhe Sie im Erfolgsfall nach der Kündigung durch Ihren Arbeitgeber rechnen könnten. Standardmäßig kalkuliert der Abfindungsrechner mit dem üblichen Berechnungsfaktor von 0,5 (halber Monatsbruttolohn pro Beschäftigungsjahr).





Die Abfindung beträgt: 0,00 €

Faktoren, die die Höhe der Abfindung beeinflussen

Betriebszugehörigkeit und Alter

Die Höhe der Abfindung ist in der Regel nicht gesetzlich festgelegt und wird vielmehr auf Basis von verschiedenen Faktoren ermittelt. Die Dauer der Betriebszugehörigkeit und das Alter des Arbeitnehmers spielen dabei eine wichtige Rolle. In der Praxis hat sich häufig die sogenannte „Regelabfindung“ etabliert, bei der ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit als Abfindung gezahlt wird. Je länger Sie in einem Unternehmen beschäftigt waren und je älter Sie sind, desto höher kann demnach Ihre Abfindung ausfallen.

Höhe des Gehalts

Ein weiterer Faktor ist die Höhe des Gehalts. Je höher das Gehalt des Arbeitnehmers, desto höher kann auch die Abfindung ausfallen. Das Gehalt ist ein Indikator für die Bedeutung der Position des Arbeitnehmers im Unternehmen. Ein höheres Gehalt bedeutet in der Regel auch, dass der Arbeitnehmer größere Verantwortung trug und somit eine höhere Abfindung verdient.

Unternehmensgröße und wirtschaftliche Lage

Die Größe des Unternehmens und dessen wirtschaftliche Lage können ebenfalls Einfluss auf die Höhe der Abfindung nehmen. In größeren Unternehmen mit stärkerer finanzieller Basis sind oft höhere Abfindungen möglich als in kleineren Betrieben. Ebenso kann die wirtschaftliche Situation des Unternehmens dazu führen, dass Abfindungen reduziert oder ganz ausgeschlossen werden, wenn beispielsweise eine Insolvenz droht oder bereits eingetreten ist.

Rechtliche Beurteilung der Kündigung

Darüber hinaus kommt es auch darauf an, ob im Falle eines Kündigungsschutzverfahrens das Arbeitsgericht die Kündigung voraussichtlich für wirksam oder unwirksam erachtet. Je höher das Risiko des Arbeitgebers ausfällt, dass das Arbeitsgericht seine Kündigung nicht bestätigt, desto mehr kann vom Arbeitnehmer an Abfindung verlangt werden.

Fachanwalt hinzuziehen

Wir können in allen Phasen Ihres Abfindungsprozesses eine entscheidende Rolle für Sie spielen und bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen.

  1. Rechtliche Prüfung: Wir prüfen Ihre Kündigung und die zugrunde liegenden Umstände. Anschließend bewerten wir, ob eine Abfindung in Ihrem Fall gerechtfertigt ist.
  2. Verhandlungsführung: Wir können die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber übernehmen. Durch unsere Vertretung signalisieren Sie Ihrem Arbeitgeber, dass Sie Ihre Ansprüche ernst nehmen und bereit sind, diese durchzusetzen.
  3. Kündigungsschutzklage: Falls keine Einigung erzielt werden kann oder die Kündigung rechtswidrig ist, können wir eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht einreichen. In diesem Prozess können wir Ihnen helfen, Ihre Abfindungsansprüche gerichtlich durchzusetzen oder einen günstigen Vergleich zu erzielen.
  4. Steuerliche Beratung: Als Fachanwalt für Arbeitsrecht können wir Sie auch hinsichtlich der steuerlichen Aspekte einer Abfindung beraten und Ihnen mögliche Steuervorteile, wie die Fünftelregelung, erläutern.
  5. Begleitung bei der Auszahlung: Wir stellen sicher, dass Ihnen die vereinbarte Abfindung korrekt und fristgerecht ausgezahlt wird. Bei Problem oder Verzögerungen stehen wir Ihnen zur Seite.

Abfindung: Versteuerung und Freibeträge

Eine Abfindung ist grundsätzlich als Einkommen zu versteuern. Allerdings gibt es Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren.

Die sogenannte „Fünftelregelung“ kommt zur Anwendung, wenn die Abfindung als außerordentliche Einkünfte gewertet und in einem Kalenderjahr gezahlt wird (§ 34 Abs. 1 EStG). Durch die Fünftelregelung wird die Steuerprogression abgemildert, was zu einer geringeren Steuerbelastung führen kann.

Wichtig: Die Fünftelregelung müssen Sie in Ihrer Steuererklärung beantragen. Außerdem muss die Abfindung als Einmalzahlung erfolgen, nicht als Ratenzahlung.

Freibeträge, wie der Grundfreibetrag oder der Altersentlastungsbetrag, können ebenfalls dazu beitragen, die Steuerlast auf die Abfindung zu reduzieren.

Häufige Fragen zur Abfindung bei Kündigung

Wie hoch eine Abfindung nach der Kündigung ist, hängt davon ab, ob die Kündigung voraussichtlich vom Arbeitsgericht als wirksam anerkannt wird oder nicht, außerdem von Ihrer Betriebszugehörigkeit, Ihrem Gehalt und Ihrem Alter. Für eine Abschätzung der Abfindungshöhe empfehlen wir Ihnen unseren Abfindungsrechner.

Das hängt von Ihrem individuellen Fall ab. Wir beraten und vertreten Sie auch zu Themen wie Abfindung und Abfindungshöhe. Gerade hier kann es hilfreich sein, eine neutrale aber sachkundige Person als Vermittler hinzuzuziehen.

Selbstverständlich teilen wir Ihnen auch die mit der anwaltlichen Vertretung verbundenen Kosten mit und – sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen – ob sich vor diesem Hintergrund die Durchführung eines Kündigungsschutzverfahrens lohnt oder nicht

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