Viele Arbeitnehmer plagen nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber Existenz- und Zukunftssorgen. Mit diesem Ratgeber wollen unsere Hamburger Arbeitsrecht-Anwälte Ihnen zeigen, was Sie nach dem Erhalt einer Kündigung tun können.
Martens & Wieneke-Spohler Rechtsanwälte
Überprüfen Sie sorgfältig die Gründe für die Kündigung. Ist die Kündigung berechtigt und rechtmäßig? Es gibt immer wieder Kündigungen durch Arbeitgeber, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und formale Fehler enthalten. Wenn Sie an diesem Punkt Zweifel haben, sollten Sie möglichst sofort einen Arbeitsrechtexperten zu Rate ziehen.
Melden Sie sich arbeitslos (Agentur für Arbeit) und beantragen Sie Arbeitslosengeld. Fragen Sie dort auch nach Schulungen und Fortbildungsmöglichkeiten.
Beantragen Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis und sammeln Sie Referenzen von ehemaligen Kollegen oder Vorgesetzten.
Mit dem qualifizierten Arbeitszeugnis erhalten Sie eine wichtige Auskunft über Ihre Tätigkeiten und Leistungen im alten Arbeitsverhältnis. Referenzen von Kollegen und Vorgesetzten können als eine Art Empfehlung dienen und künftige Arbeitgeber überzeugen.
3-Wochen-Frist
Wenn Sie gegen Ihre Kündigung klagen wollen, muss die Klageerhebung innerhalb von drei Wochen erfolgen. Wenn Sie diese Frist versäumen, wird selbst eine fehlerhafte Kündigung wirksam. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung. Lassen Sie sich unbedingt hierzu beraten!
Zunächst sollten Sie sich mit den rechtlichen Grundlagen der Kündigung vertraut machen. Dies gilt vor allem für das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und den Mindestanforderungen für Kündigungsfristen (§ 622 BGB).
Sie sollten wissen, dass es unterschiedliche Kündigungsarten und dementsprechend unterschiedlichen Kündigungsfristen gibt.
Außerdem spielen auch die Kündigungsgründe eine Rolle. Wenn Ihr Arbeitgeber die Kündigung aus ungerechtfertigten Gründen ausspricht, können Sie rechtliche Schritte (Kündigungsschutz) einleiten.
Natürlich können Sie sich auch jederzeit vertrauensvoll an unsere Anwälte für Arbeitsrecht in Hamburg wenden. Wir glauben aber, dass Sie auch ein eigenes Verständnis der grundsätzlichen Rechtslage entwickeln sollten.
Bei einer ordentlichen Kündigung gibt es eine vertragliche oder gesetzliche Kündigungsfrist. Die Frist kann abhängig von Ihrer Betriebszugehörigkeit und Ihrem Alter unterschiedlich sein.
Bei einer fristlosen Kündigung gibt es keine Frist – das Arbeitsverhältnis endet sofort. Für eine fristlose Arbeitgeber-Kündigung muss ein schwerwiegenden Verstoß des Arbeitnehmers gegen den Arbeitsvertrag vorliegen.
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Kündigung unwirksam bzw. nicht rechtmäßig ist, haben Sie verschiedene Möglichkeiten darauf zu reagieren. Idealerweise haben Sie zu diesem Zeitpunkt bereits Kontakt mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht aufgenommen. Dieser zeigt Ihnen in einer unverbindlichen Erstberatung Ihre konkreten Widerspruch-Möglichkeiten auf.
Wenn Sie die Kündigung akzeptieren, können Sie dennoch versuchen, mit Ihrem Arbeitgeber eine Abfindung auszuhandeln. Eine Abfindung nach Kündigung kann dazu dienen, finanzielle Engpässe zu überbrücken und Ihnen Zeit für die Jobsuche zu geben.
Wichtig: Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet ist, Ihnen eine Abfindung zu zahlen. Das gilt auch für die Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung. Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit und Ihrem Gehalt.
Mögliche Abfindung: 0,00 €
Wenn Sie mit der Kündigung einverstanden sind, können Sie auch einen Aufhebungsvertrag oder eine Änderungskündigung vereinbaren. Dabei wird das Arbeitsverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen aufgelöst oder geändert.
In beiden Fällen sollten Sie sich unbedingt von einem Arbeitsrechtsanwalt beraten lassen. Nur so können Sie sorgfältig alle Vor- und Nachteile abwägen und die für Sie beste Lösung anstreben.
Wir wissen: Es ist auch wichtig, dass Sie sich um Ihre emotionale Gesundheit kümmern, wenn Sie gekündigt wurden. Denn eine Kündigung kann eine belastende Erfahrung sein. Es ist nicht selten, dass sich gekündigte Personen nach einer Kündigung ängstlich und unsicher fühlen. Vergessen Sie deshalb bitte nicht, dass es neben der Hilfe durch einen Fachanwalt auch noch viele weitere Möglichkeiten, wie Sie sich unterstützen lassen können.
Neben der Unterstützung durch Familie und Freunde können Sie auch professionelle Hilfe in Betracht ziehen. Eine Beratungsstelle kann Ihnen dabei helfen, Ihre Gefühle zu verarbeiten und Ihnen Techniken beibringen, um Ihre Ängste zu bewältigen.
Eine Kündigung per E-Mail oder per WhatsApp ist formunwirksam und somit nichtig. Das Gesetzt schreibt zwingend die schriftliche Kündigung vor.
Eine mündliche Kündigung durch den Arbeitgeber ist formunwirksam und somit nichtig. Das Gesetzt schreibt zwingend die schriftliche Kündigung vor.
Ja, eine Kündigung durch den Arbeitgeber muss zwar schriftlich erfolgen. Die schriftliche Kündigung muss allerdings keinen konkreten Kündigungsgrund benennen. Die Kündigung ist formal grundsätzlich wirksam.
Die auf dieser Seite enthaltenen Informationen geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und der laufenden Aktualisierungen durch unsere Fachanwälte wieder. Sie ersetzen aber keine individuelle anwaltliche Rechtsberatung im Einzelfall. Jeder Sachverhalt ist anders.
5,0 ★★★★★ von 5 Sternen (111 Bewertungen bei Google (öffnet in neuem Tab))
★★★★★Bewertung: 5 von 5 Sternen
Ich kann Frau Lerdon wirklich von Herzen weiterempfehlen. Während des gesamten Prozesses habe ich mich jederzeit sehr gut beraten, ernst genommen und unterstützt gefühlt. Sie war immer professionell, engagiert und gleichzeitig menschlich und verständnisvoll. Die Kommunikation lief zuverlässig und unkompliziert, und ich hatte immer das Gefühl, in guten Händen zu sein. … Dank ihrer Unterstützung konnte mein Anliegen erfolgreich abgeschlossen werden. Auch die gesamte Kanzlei war wirklich super organisiert. Wenn ich angerufen habe, wurde ich immer freundlich empfangen und habe mich jederzeit gut aufgehoben gefühlt. Das gesamte Team war hilfsbereit, freundlich und zuverlässig, was den gesamten Ablauf sehr angenehm gemacht hat. Vielen Dank noch einmal an Frau Lerdon und das gesamte Team für die tolle Begleitung und die hervorragende Arbeit!
★★★★★Bewertung: 5 von 5 Sternen
Hervorragende Kanzlei! Wer einen kompetenten und durchsetzungsstarken Anwalt im Arbeitsrecht sucht, ist hier genau richtig. Herr Wieneke-Spohler hat mich sicher in meiner Angelegenheit beraten und begleitet und am Ende ein Top-Ergebnis rausgeholt. Ich habe mich jederzeit bestens aufgehoben gefühlt. 5 Sterne!
★★★★★Bewertung: 5 von 5 Sternen
Herzlichen Dank an die Kanzlei Martens & Wieneke-Spohler. Ich würde vertreten durch den Rechtsanwalt Hr. Höppner. Ich war außerordentlich zufrieden mit der Rechtsvertretung. Hr. Höppner hat mich fachlich wie auch menschlich bestens beraten, sowie unterstützt. Er war jederzeit erreichbar und hat komplexe Sachverhalte für mich verständlich erklärt. … Seine Recherchen waren sehr umfangreich und zu meiner vollsten Zufriedenheit. Ich fühlte mich bestens vertreten und kann Hr. Höppner nur wärmstens weiterempfehlen. Ich bin Hr. Höppner persönlich sehr, sehr dankbar.
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