Warum ist ein Anwalt nötig, bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen? Im Gegensatz zur Kündigung bedarf es bei einem Aufhebungsvertrag der Zustimmung beider Seiten. Da die Beendigung des Arbeitsverhältnisses also im gegenseitigen Einvernehmen geschieht, kann leicht eine Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld I eintreten. Diese kann zum Beispiel dann umgangen werden, wenn eine Kündigung aus betriebsbedingten Gründen ohnehin nicht zu vermeiden wäre und sich der Arbeitnehmer mit dem Aufhebungsvertrag eine Abfindung sichern will. Unsere Arbeitsrecht-Fachanwälte in Hamburg beraten wir Sie gerne über Fallstricke und Besonderheiten rund um den Aufhebungsvertrag.