Arbeitsrecht aktuell

Arbeitsrecht-Urteile über alle Instanzen

Hier besprechen unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht aktuelle Urteile des Bundesarbeitsgerichts, der Landesarbeitsgerichte und vereinzelt auch der Arbeitsgerichte. Urteile finden Sie über die Suche nach Stichwort oder Aktenzeichen oder über die Themenauswahl.

Portrait von Christian Wieneke-Spohler, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt
Christian Wieneke-Spohler
Portraitfoto von Kai Höppner, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg
Fachanwalt
Kai Höppner
Portraitfoto der Hamburger Fachanwältin für Arbeitsrecht Merle Lerdon
Fachanwältin
Merle Lerdon

Urteil des BAG vom 27.04.2021, Aktenzeichen 9 AZR 262/20

Muss ein Arbeitszeugnis auf aktuellem Geschäftspapier des Arbeitgebers abgefasst werden? Sind Vor- oder Rückdatierungen zulässig? Darf die Unterschrift des Arbeitgebers aus bloßen Auf- und Abwärtslinien bestehen? Muss der Unterzeichner erkennbar ranghöher als der Arbeitnehmer sein? Darf das Zeugnis in gefalteter Form übersandt werden? Diese Fragen sind nur Beispiele aus dem Katalog unerschöpflicher streitiger Fälle zum Arbeitszeugnis. Az. 9 AZR 262/20

Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 06.09.2021, Aktenzeichen 1 Sa 299/20

Das LAG Rheinland – Pfalz gab in seinem Urteil vom 6.9.2021 einem Arbeitnehmer recht, dessen Arbeitsverhältnis wegen einer privaten Trunkenheitsfahrt mit einem Dienstwagen gekündigt wurde.

Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 11.05.2021, Aktenzeichen 5 Sa 263/20

Nach § 18 Abs. 1 BEEG ist ein Arbeitsverhältnis während der Elternzeit nicht kündbar. Der besondere Kündigungsschutz gilt für alle Arbeitnehmer, auch solche im Kleinbetrieb. Das Kündigungsverbot wirkt ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist.

Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 01.07.2021, Aktenzeichen 5 Sa 1573/20

Bei einer Stellenausschreibungen hat der Arbeitgeber gesetzliche Vorgaben, insbesondere die das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu beachten. Das Gesetz verbietet Ungleichbehandlungen, die wegen eines bestimmten in § 1 AGG aufgezählten (verpönten“) Merkmals erfolgen. Zentrale Bedeutung hat dabei das Verbot der Altersdiskriminierung. Die Nennung eines „Wunschalters“ ist deshalb in der Regel riskant und führt nicht selten zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen durch einen abgelehnten Bewerber, so auch in einem jüngst vom LAG Berlin-Brandenburg entschiedenen Fall.

Urteil des BAG vom 08.09.2021, Aktenzeichen 5 AZR 149/21

Ein erkrankter Arbeitnehmer muss seine Arbeitsunfähigkeit nachweisen, damit sein Gehalt weitergezahlt wird. Hierzu dient die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Für deren inhaltliche Richtigkeit spricht der sog. Beweis des ersten Anscheins. Der Beweiswert der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist allerdings erschüttert, wenn der Arbeitgeber Tatsachen behauptet, die zu ernsthaften Zweifeln an der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit Anlass geben.

Urteil des LAG Hamm vom 16.06.2021, Aktenzeichen 10 Sa 122/21

Erklärt ein Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung „fristgerecht zum nächstmöglichen Termin“ und nennt dabei aber zusätzlich ein konkretes Beendigungsdatum mit versehentlich zu langer Kündigungsfrist, kommt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur zu dem angegebenen Termin in Betracht.

Urteil des LAG Nürnberg vom 08.12.2020, Aktenzeichen 7 Sa 226/20

Fehlmengen in Lagerbeständen führen häufig zu Diebstahlsvorwürfen gegen Arbeitnehmer. Im Kündigungsschutzprozess hat der Arbeitgeber die behauptete Straftat zu beweisen. In dem mit Urteil vom 8.12.2020 entschiedenen Fall sah das LAG Nürnberg es nicht als erwiesen an, dass der gekündigte Arbeitnehmer einen Diebstahl begangen hatte.

Urteil des BAG vom 19.12.2018, Aktenzeichen 10 AZR 231/18

Teilzeitbeschäftigten steht eine zusätzliche Vergütung zu, wenn sie länger als die vereinbarte Arbeitszeit arbeiten. Überstunden- bzw. Mehrarbeitszuschläge, sofern sie tarifvertraglich für Vollzeitbeschäftigte vorgesehen sind, standen nach bisherige Rechtsprechung Teilzeitmitarbeitern nur zu, wenn die für Vollzeitbeschäftigte vereinbarte Arbeitszeit von Ihnen überschritten wurde.

Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 15.01.2020, Aktenzeichen 7 Sa 284/19

Die Rechtsprechung zum Urlaubsrecht wartet einmal mehr mit neuen Erkenntnissen auf. Mit Urteil vom 14. März 2019 hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) festgestellt, dass der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres erlischt, wenn der Arbeitgeber ihn zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt hat und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat. In jenem Fall hatte ein arbeitsfähiger Arbeitnehmer seinen Resturlaub aus dem Vorjahr gerichtlich geltend gemacht. Das BAG begründete seine Entscheidung mit § 7 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz i. V. mit Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88 EG (Arbeitszeitrichtlinie). Danach habe der Arbeitgeber die zeitliche Lage des Urlaubs unter Berücksichtigung der Urlaubswünsche des Arbeitnehmers festzulegen. Deshalb treffe ihn die “Initiativlast“ für die Verwirklichung des Urlaubsanspruchs. Dem Arbeitgeber obliege es, konkret und transparent dafür zu sorgen, dass der Arbeitnehmer seinen bezahlten Jahresurlaub nehme, indem er ihn auffordere, den Urlaub anzumelden und ihn darauf hinweise, dass der Urlaub am Jahresende verfalle, wenn der Arbeitnehmer ihn nicht nehme. Az. 7 Sa 284/19

Urteil des ArbG Bonn vom 07.07.2021, Aktenzeichen 2 Ca 504/21

Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden gemäß § 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) die durch ärztliches Attest nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Sie sind vom Arbeitgeber nachzugewähren, wenn der Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig ist. Doch wie verhält sich das ganze bei einer Quarantäne?
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